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BayObLG, 11.12.2001 - 5St RR 298/01 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 11.04.2000 - 1 StR 638/99
Leichtfertige Todesverursachung durch Abgabe von Betäubungsmitteln; …
Auszug aus BayObLG, 11.12.2001 - 5St RR 298/01
Die Einschränkung des Prinzips der Selbstverantwortung und der Grundsätze der bewußten Selbstgefährdung für den Bereich der Straftatbestände des Betäubungsmittelgesetzes (BGHSt 37, 179; BGH NJW 2000, 2286) schließt deren Anwendung bei dem allgemeinen Delikt der fahrlässigen Tötung, wenn ein Arzt Betäubungsmittel verschreibt, nicht aus.2. - BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90
Strafbarkeit nach BtMG im Hinblick auf Selbstverantwortung und die Grundsätze der …
Auszug aus BayObLG, 11.12.2001 - 5St RR 298/01
Die Einschränkung des Prinzips der Selbstverantwortung und der Grundsätze der bewußten Selbstgefährdung für den Bereich der Straftatbestände des Betäubungsmittelgesetzes (BGHSt 37, 179; BGH NJW 2000, 2286) schließt deren Anwendung bei dem allgemeinen Delikt der fahrlässigen Tötung, wenn ein Arzt Betäubungsmittel verschreibt, nicht aus.2.
- BGH, 16.01.2014 - 1 StR 389/13
Körperverletzung mit Todesfolge (Abgrenzung von eigenverantwortlicher …
Denn sie hat ausschließlich an den besonderen Kenntnissen des Angeklagten Maß genommen, dabei aber den Wissensstand des Geschädigten völlig unberücksichtigt gelassen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 11. Dezember 2001 - 5 St RR 298/01).So verfügte der Geschädigte über eine lange Suchtkarriere und kannte die grundlegenden Risiken des Drogenkonsums einschließlich des Risikos einer Überdosierung (vgl. auch BGH, Urteil vom 29. April 2009 - 1 StR 518/08, BGHSt 53, 288 ff.; BayObLG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2001 - 5St RR 298/01, vom 14. Februar 1997 - 4St RR 4/97, NStZ 1997, 341, 342, und - zu einem insoweit anders gelagerten Fall - vom 28. August 2002 - 5St RR 179/02, NJW 2003, 371).
Ein allgemeiner Erfahrungssatz, dass Betäubungsmittelkonsumenten zu eigenverantwortlicher Entscheidung nicht fähig sind, besteht nicht (s.a. BayObLG, Beschluss vom 11. Dezember 2001 - 5St RR 298/01).