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   BayObLG, 12.01.1996 - 1Z BR 205/95, 1Z BR 206/95   

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https://dejure.org/1996,4392
BayObLG, 12.01.1996 - 1Z BR 205/95, 1Z BR 206/95 (https://dejure.org/1996,4392)
BayObLG, Entscheidung vom 12.01.1996 - 1Z BR 205/95, 1Z BR 206/95 (https://dejure.org/1996,4392)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Januar 1996 - 1Z BR 205/95, 1Z BR 206/95 (https://dejure.org/1996,4392)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einholung eines familienpsychologischen Gutachtens zur Ausgestaltung des persönlichen Umgangsrechts des Vaters mit dem Kind; Möglichkeit des Einsatzes von Zwangsmitteln zur Durchsetzung der Interaktionsbeobachtung

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 878
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Rostock, 01.04.2009 - 10 WF 54/09

    Zwangsgeldverfahren: Androhung eines Zwangsgeldes gegen Pflegeeltern ohne

    Einer genauen Bestimmung bedarf es insoweit nicht (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 878, 879 li.Sp.[unter 2.cc)(1)] m.w.N.).

    Ebenso wie den Eltern (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 878, 879 li.Sp.[unter 2. bb] ) ist auch Pflegeeltern vor der Androhung eines Zwangsgeldes rechtliches Gehör zu gewähren um festzustellen, ob die Androhung erforderlich ist.

  • OLG Celle, 16.04.1997 - 15 W 8/97

    Umgangsrecht des Vaters mit seinem nichtehelichen Kind; Androhung eines

    Hieran ist er durch die Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (FamRZ 1996, 878; FamRZ 1978, 203 und FamRZ 1971, 312) sowie mehrerer Oberlandesgerichte (KG, OLGZ 1972, 358, 359 und FamRZ 1977, 728, 734; OLG Hamm, FamRZ 1972, 517, 518; OLG Köln, FamRZ 1977, 67) gehindert.

    In den genannten Entscheidungen wird die Auffassung vertreten, die weitere Beschwerde gegen die Androhung eines Zwangsgeldes sei durch § 63 a FGG ausgeschlossen; denn die Androhung eines Zwangsgeldes stehe mit der Ausgestaltung des Umgangsrechts zwischen dem Vater und dem Kind in einem so engen Zusammenhang, daß es angebracht erscheine, sie der Umgangsrechtsregelung des § 63 a FGG zuzurechnen und zwar auch dann, wenn sie nachträglich getroffen wurde (BayObLG FamRZ 1996, 878, 879).

  • BayObLG, 10.02.1998 - 1Z BR 2/98

    Zulässigkeit und Begründetheit einer weiteren Beschwerde gegen eine

    Bei dieser Sachlage durfte das Landgericht von einer neuerlichen Anhörung im vorliegenden Beschwerdeverfahren absehen (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 878/879).

    (2) Der Beschluß des Landgerichts vom 14.3.1997 enthält auch die der Zwangsgeldfestsetzung notwendigerweise vorausgehende Androhung (§ 33 Abs. 3 Satz 1 FGG ; BayObLGZ 1976, 112/113; BayObLG FamRZ 1996, 878/879).

  • OLG Brandenburg, 22.01.2008 - 10 WF 316/07

    Zwangsgeldfestsetzung: Anforderung an die vorherige Androhung bei Nichtbefolgung

    Die Androhung muss, soweit es um ein Zwangsgeld geht, einen Geldbetrag nennen, wobei die in Aussicht genommene Höchstsumme genügt (BGH, NJW 1973, 2288; BayObLG, FamRZ 1996, 878, 879; OLG Bamberg, FamRZ 1998, 307; Keidel/Zimmermann, a.a.O., § 33, Rz. 22 a).
  • OLG Dresden, 30.10.1998 - 10 WF 115/98

    Erzwingung von Auskünften im FGG -Verfahren; Verhängung von Zwangsgeld gegen eine

    Der Geschäftswert bestimmt sich nach der Höhe des nach Aktenlage angemessenen Zwangsgeldes (§ 119 Abs. 2 KostO. vgl. BayOblG FamRZ 1996, 878).
  • BayObLG, 20.12.2004 - 3Z BR 226/04

    Aufhebung der Zwangsgeldfestsetzung durch anordnendes Gericht bei Rechnungslegung

    b) Das Landgericht hat auch bei der Höhe des Zwangsgeldes die Umstände des Einzelfalles angemessen berücksichtigt (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 878; Keidel/Zimmermann FGG 15. Aufl. § 33 Rn. 20a).
  • BGH, 26.11.1997 - XII ZB 68/97

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Entscheidungen des Beschwerdegerichts

    Das vorlegende Gericht hält das Rechtsmittel ungeachtet des § 63 a FGG für zulässig und möchte eine Sachentscheidung treffen, sieht sich daran aber durch Entscheidungen des Bayerischen obersten Landesgerichts und anderer Oberlandesgerichte gehindert (BayObLG, FamRZ 1971, 312; 1978, 203; 1996, 878; KG, OLGZ 1972, 358, 359 und FamRZ 1977, 728, 734; OLG Hamm, FamRZ 1972, 517, 518; OLG Köln, FamRZ 1977, 67).
  • KG, 01.09.2008 - 16 WF 254/08

    Zwangsgeldandrohung: Androhungszeitpunkt und Geschäftswert der Androhung

    Beschränkt sich die Androhung jedoch lediglich auf die Wiedergabe des gesetzlichen Rahmens (§ 33 Abs. 3 Satz 2 FGG) so ist der Geschäftswert nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. 16 WF 262/07 vom 19. November 2007) nicht mit dem gesetzlich vorgesehenen Höchstbetrag, sondern mit demjenigen Betrag zu bestimmen, in dessen Höhe eine tatsächliche Festsetzung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls ernsthaft in Betracht gekommen wäre (vgl. auch BayOblG, 1 Z BR 205/95 vom 12. Januar 1996).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2017 - 3 Wx 185/17

    Unzulässigkeit der Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Erzwingung eines

    Dieser Zweck wird verfehlt, wenn sich der Hinweis in rein abstrakten Ausführungen ("Verhängung von Zwangsmitteln" / "... Zwangsmaßnahmen" / "... eines Zwangsgeldes") erschöpft; erforderlich, aber auch ausreichend ist es, die Maßnahme des Zwangsgeldes ausdrücklich zu benennen und die in Aussicht genommene Höchstsumme - den nach vorausschauendem Ermessen des Grundbuchamtes höchstens zu verhängenden Betrag, nicht die gesetzliche Höchstsumme von 25.000 EUR nach § 35 Abs. 3 Satz 1 FamFG - zu beziffern (BGH NJW 1973, 2288 f; BayObLG FamRZ 1996, 878 f; OLG Brandenburg MDR 2014, 1092 f; Keidel-Zimmermann, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 35 Rdnr. 15; Bahrenfuss-Rüntz, FamFG, 3. Aufl. 2017, § 35 Rdnr. 16; Bumiller/Harders-Schwamb, FamFG, 11. Aufl. 2015, § 35 Rdnr. 6; Meikel-W.Schneider a.a.O., Rdnr. 44; der Tendenz nach bereits Senat, Beschluss vom 10. November 2014 in Sachen I-3 Wx 189/14; strenger wohl OLG München FGPrax 2010, 168 f; großzügiger MK-Ulrici, FamFG, 2. Aufl. 2013, § 35 Rdnr. 10).
  • BayObLG, 03.03.1998 - 1Z BR 28/98

    Ausschluss der weiteren Beschwerde in Verfahren um den persönlichen Umgang des

    Die Regelung ist verfassungskonform (BayObLG FamRZ 1995, 303/304; 1996, 878/879).
  • BayObLG, 28.04.1997 - 1Z BR 80/97

    Keine weitere Beschwerde im Verfahren über persönlichen Umgang des Vaters mit

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