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   BayObLG, 12.02.1998 - 3St RR 7/98   

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https://dejure.org/1998,7633
BayObLG, 12.02.1998 - 3St RR 7/98 (https://dejure.org/1998,7633)
BayObLG, Entscheidung vom 12.02.1998 - 3St RR 7/98 (https://dejure.org/1998,7633)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Februar 1998 - 3St RR 7/98 (https://dejure.org/1998,7633)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 372
  • StV 1998, 366
  • BayObLGSt 1998, 10
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 362/61
    Auszug aus BayObLG, 12.02.1998 - 3St RR 7/98
    Eine vorläufige (Pfeiffer/Fischer StPO 1995 § 418 Rn. 4) Beurteilung, ob eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten zu erwarten ist (§ 418 Abs. 4 StPO ; ähnliche gesetzliche Regelungen der Straferwartung finden sich in § 232 Abs. 1 Satz 1 StPO ; § 39 Abs. 1 Satz 1 JGG ; § 24 Abs. 1 Nr. 2 und 5 25 Nr. 2 GVG ; vgl. auch §§ 408 b, 407 Abs. 2 Satz 2 StPO ), obliegt je nach Verfahrensabschnitt zunächst der Staatsanwaltschaft und nach Antragseingang dem Amtsrichter (vgl. BGHSt 16, 248/250 zu §§ 24, 25 GVG ).

    Es läßt sich nach Auffassung des Senats die Folge einer zunächst gegebenen Fehleinschätzung der Straferwartung nicht mit dem Fall des § 25 Nr. 2 GVG gleichsetzen, bei dem die Zuständigkeit des Strafrichters für die Verhängung von Strafen über der Straferwartungsgrenze von zwei Jahren jedenfalls nach der herrschenden Rechtsprechung (BGHSt 16, 248; BayObLGSt 1985, 33 gegen vielfache Stimmen in der Literatur, vgl. dazu Zitate bei Kleinknecht/Meyer-Goßner § 25 GVG Rn. 4) nicht berührt wird.

  • BGH, 29.06.1956 - 2 StR 252/56

    Notwendigkeit der Verteidigung erst während der Hauptverhandlung - Bestellung

    Auszug aus BayObLG, 12.02.1998 - 3St RR 7/98
    Denn nach allgemeiner Auffassung (BGHSt 9, 243/244; Kleinknecht/Meyer-Goßner § 141 Rn. 4) muß die Hauptverhandlung in Anwesenheit des Verteidigers in ihren wesentlichen Teilen wiederholt werden.
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66

    Verfassungskonforme Auslegung des § 25Nr. 2c GVG

    Auszug aus BayObLG, 12.02.1998 - 3St RR 7/98
    Hierbei hat der Amtsrichter die für den konkreten Einzelfall (BVerfGE 22, 254/259 zu § 25 GVG ; Eisenberg JGG 7. Aufl. § 39 Rn. 8; Brunner/Dölling JGG 10. Aufl. § 39 Rn. 7) tatsächlich zu erwartende Strafe abzuschätzen (BayObLGSt 1960, 273/274 zu § 232 StPO ).
  • BayObLG, 08.02.1985 - RReg. 2 St 165/84

    Straferwartung; Nachprüfbarkeit; Revisibilität; Sachliche Zuständigkeit;

    Auszug aus BayObLG, 12.02.1998 - 3St RR 7/98
    Es läßt sich nach Auffassung des Senats die Folge einer zunächst gegebenen Fehleinschätzung der Straferwartung nicht mit dem Fall des § 25 Nr. 2 GVG gleichsetzen, bei dem die Zuständigkeit des Strafrichters für die Verhängung von Strafen über der Straferwartungsgrenze von zwei Jahren jedenfalls nach der herrschenden Rechtsprechung (BGHSt 16, 248; BayObLGSt 1985, 33 gegen vielfache Stimmen in der Literatur, vgl. dazu Zitate bei Kleinknecht/Meyer-Goßner § 25 GVG Rn. 4) nicht berührt wird.
  • OLG Frankfurt, 06.03.2001 - 2 Ss 76/01

    Beschleunigtes Verfahren in Strafsachen: Notwendigkeit nachträglicher

    Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte das Amtsgericht entweder die Entscheidung im beschleunigten Verfahren ablehnen (§ 419 Abs. 2 StPO) oder nachträglich einen Verteidiger bestellen und in dessen Anwesenheit die wesentlichen Teile der Hauptverhandlung wiederholen müssen (OLG Frankfurt/M. -2 Ss 342/99; Bay ObLG NStZ 1998, 372; OLG Karlsruhe NJW 1999, 3061).
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