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   BayObLG, 12.03.1985 - RE-Miet 1/85   

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https://dejure.org/1985,2403
BayObLG, 12.03.1985 - RE-Miet 1/85 (https://dejure.org/1985,2403)
BayObLG, Entscheidung vom 12.03.1985 - RE-Miet 1/85 (https://dejure.org/1985,2403)
BayObLG, Entscheidung vom 12. März 1985 - RE-Miet 1/85 (https://dejure.org/1985,2403)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung des Mieters; Arbeitnehmer im privaten Dienstverhältnis; Mietverhältnis; Beendigung; Kündigung (Mieter); Beamtensonderkündigungsrecht; analoge Anwendung; bei privatem Dienst

  • rechtsportal.de

    BGB § 570

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1985, 88
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 25.03.1981 - 3 REMiet 2/81

    Prüfung der Entscheidungserheblichkeit bei einem Vorlagebeschluss im

    Auszug aus BayObLG, 12.03.1985 - REMiet 1/85
    Das Landgericht meint, für die Entscheidung sei auf die Frage abzustellen, ob § 570 BGB anwendbar sei und daß es darauf in erster Linie ankomme, weil nach dem vom Oberlandesgericht Karlsruhe erlassenen Rechtsentscheid (NJW 1981, 1741 ) die dort entwickelten Grundsätze zu einem ersatzlosen Wegfall der Klageforderung im vorliegenden Rechtsstreit »wohl« nicht führen würden.

    a) Das Landgericht will offensichtlich nicht von dem Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Karlsruhe (NJW 1981, 1741 ) abweichen; deshalb entfällt die Zulässigkeit eines Rechtsentscheids nach Art. 111 Abs. 1 S.1 Halbs.1 des 3. MietRÄndG (Abweichungswille).

  • BayObLG, 14.07.1981 - Allg. Reg. 32/81
    Auszug aus BayObLG, 12.03.1985 - REMiet 1/85
    1. Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zuständig, über die Vorlage zum Rechtsentscheid auch für diejenigen Rechtsfragen zu befinden, die sich aus Art. 111 Abs. 1 des 3. MietRÄndG in der Fassung des Gesetzes vom 5.6.1980 (BGBl I S. 675) ergeben (BayObLGZ 1980, 360/363).
  • BayObLG, 25.02.1983 - REMiet 1/82
    Auszug aus BayObLG, 12.03.1985 - REMiet 1/85
    Die Entscheidung hierüber hängt deshalb nicht von einer grundsätzlichen Rechtsfrage i.S. des Art. 111 Abs. 1 Halbs.2 des 3. MietRÄndG ab (vgl. BayObLGZ 1983, 50/53; OLG Celle, WuM 1982, 317 ).
  • BayObLG, 04.02.1987 - REMiet 2/86

    Mietzinsminderung bei Baulärm auf Nachbargrundstück

    Dies wird vom Senat in ständiger Rechtsprechung für die Zulässigkeit eines Rechtsentscheids gefordert (BayObLGZ 1980, 360/363 m.w.Nachw.; 1981, 1/3, 1983, 30/32; 1984, 279/281; 1985, 88/91).
  • BayObLG, 30.08.1995 - REMiet 6/94

    Weitervermietung einer Wohnung vom Arbeitgeber an eine betriebsangehörige Person

    Die in dem Rechtsentscheid behandelte Rechtsfrage betrifft daher das Rechtsproblem, das auch in der durch das Landgericht vorgelegten Rechtsfrage angesprochen ist (vgl. BayObLGZ 1985, 88/90).
  • BGH, 27.11.1991 - XII ZR 252/90

    Kein Mieterkündigungsrecht bei Versetzung des hauptberuflichen Notars

    Jedenfalls für die Einbeziehung aller Arbeitnehmer, auch in privaten Dienstverhältnissen, gibt es weder eine Grundlage noch - wegen des generell bestehenden Rechts zur Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund analog §§ 626, 723 BGB - ein anzuerkennendes Bedürfnis (so zutreffend BayObLGZ 1985, 88, 93 = ZMR 1985, 198, 200).
  • BayObLG, 23.07.1987 - REMiet 2/87
    Dies ist eine weitere Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Rechtsentscheids (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. BayObLGZ 1983, 30/32; BayObLGZ 1984, 279/281; BayObLGZ 1985, 88/91; BayObLGZ 1987, 36/38).
  • BayObLG, 25.03.1994 - REMiet 6/93

    Rechte des Mieters gegenüber dem Vermieter aus seiner Informationsfreiheit

    Die Entscheidung hierüber hängt deshalb nicht von einer Rechtsfrage mit grundsätzlicher Bedeutung i.S. des § 541 Abs. 1 Satz 1 ZPO ab (vgl. BayObLGZ 1983, 50, 53; 1985, 88, 90).
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