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   BayObLG, 12.04.2000 - 5St RR 206/99   

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BayObLG, 12.04.2000 - 5St RR 206/99 (https://dejure.org/2000,2605)
BayObLG, Entscheidung vom 12.04.2000 - 5St RR 206/99 (https://dejure.org/2000,2605)
BayObLG, Entscheidung vom 12. April 2000 - 5St RR 206/99 (https://dejure.org/2000,2605)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Diebstahl; Gefährliches Werkzeug; Beisichführen; Taschenmesser; Hosentasche; Revision

  • Judicialis

    StGB § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a; ; StGB § 242 Abs. 1; ; StGB § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 244 Abs. 1 Nr. 1 lit. a
    Diebstahl mit Waffen bei Mitführen eines Taschenmessers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Taschenmesser-Fall

    § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 1 a StGB; § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB
    Diebstahl mit Waffen; gefährliches Werkzeug; gleichlautender Begriff in § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 250 Abs. 1 Nr. 1 a StGB.

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 202
  • StV 2001, 17
  • JR 2001, 205
  • BayObLGSt 2000, 38
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 03.06.2008 - 3 StR 246/07

    Diebstahl mit Waffen (Taschenmesser als gefährliches Werkzeug; Messer;

    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht Celle durch die Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12. April 2000 - 5 St RR 206/99 - (NStZ-RR 2001, 202), des Oberlandesgerichts München vom 16. Mai 2006 - 5 St RR 169/05 - (NStZ-RR 2006, 342) und des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 16. Juni 2003 - 1 Ss 41/03 - (NStZ 2004, 212) gehindert.

    In einigen Entscheidungen hat sie zunächst das Tatbestandsmerkmal des anderen gefährlichen Werkzeugs auch in den Fällen des Beisichführens gemäß § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB entsprechend interpretiert (vgl. BGH NJW 1998, 2915; 1998, 2916; 1998, 3130; NStZ 1999, 135, 136, jew. zu § 250 StGB; BayObLG NStZ-RR 2001, 202; OLG Hamm NJW 2000, 3510).

  • BGH, 12.07.2005 - 4 StR 170/05

    Schwerer Diebstahl (Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs: einschränkende

    Ob dies grundsätzlich ungeachtet der Größe und der eigentlichen Bestimmung als Gebrauchsgegenstand eines solchen Messers auch für Taschenmesser in der Art von Schweizer Offiziersmessern gilt (vgl. BGHSt 43, 266, 268 zu § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; vgl. auch BayObLGSt 2000, 38, 39; OLG Schleswig NStZ 2004, 212, 214) oder ob es im Hinblick darauf, dass sich das Mitsichführen eines solchen Taschenmessers als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens als sozialadäquates Verhalten darstellt, einer einschränkenden Auslegung des Begriffs des gefährlichen Werkzeuges im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB bedarf (vgl. OLG Braunschweig NJW 2002, 1735; OLG Frankfurt StV 2002, 145; für (kleinere) Taschenmesser ausdrücklich offen gelassen in BGH StV 2002, 191, NStZ-RR 2003, 12; zu den hierzu vertretenen Lösungsansätzen vgl. Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 244 Rdn. 8 ff.), braucht der Senat hier nicht zu entscheiden.
  • BGH, 27.09.2002 - 5 StR 117/02

    Diebstahl mit Waffen (Beisichführen eines "anderen gefährlichen Werkzeugs";

    An der beabsichtigten Entscheidung - Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts und Zurückverweisung der Sache - sieht sich das Oberlandesgericht Braunschweig durch ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12. April 2000 (StV 2001, 17) gehindert.
  • KG, 17.04.2008 - 1 Ss 394/07

    Diebstahl mit Waffen: "Schweizer Offiziersmessers" in der Hosentasche als

    Zur Verletzung geeignet ist deshalb auch ein in ein Multifunktionsgerät wie das Schweizer Offiziersmesser integriertes Taschenmesser (vgl. BGHSt 43, 266, 267; BayObLG NStZ-RR 2001, 202 = JR 2001, 205 mit abl. Anm. Erb = StV 2001, 17 mit abl. Anm. Kindhäuser/Wallau), das mit Schneide und Spitze zum Schneiden und Einstechen konstruiert und zu gebrauchen ist.

    Dies ist bei einem am Körper des Täters getragenen gefährlichen Werkzeug der Fall (vgl. BGH NStZ 1999, 618, 619; BayObLG NStZ-RR 2001, 202; OLG Hamm NJW 2000, 3510).

    An einer Entscheidung sah sich das OLG Braunschweig durch das Urteil des BayObLG vom 12. April 2000 (NStZ-RR 2001, 202) gehindert, in dem ein Taschenmesser - ohne weitere Einschränkungen - als gefährliches Werkzeug im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB bezeichnet wurde.

  • OLG Braunschweig, 21.02.2002 - 1 Ss (S) 68/01

    Diebstahl mit Waffen; Gefährliches Werkzeug; Diebstahl; Waffe; Gegenstand;

    Hierfür beruft er sich auf die Anmerkung von Kindhäuser/Wallau in StV 2001, 18 (sowie auf die dort zitierte Literatur) zum Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12.04.2000 - 5 St RR 206/99 - (StV 2001, 17).
  • LG Nürnberg-Fürth, 11.12.2017 - 16 KLs 412 Js 64048/17

    Seitenschneider als ein gefährliches Werkzeug

    In einigen Entscheidungen hat sie zunächst das Tatbestandsmerkmal des anderen gefährlichen Werkzeugs auch in den Fällen des Beisichführens gemäß §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 a, 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB entsprechend interpretiert (vgl. BGHSt 44, 103 = NJW 1998, 2915; BGH, NJW 1998, 2916 = NStZ-RR 1998, 358; NJW 1998, 3130 = NStZ 1998, 567; NStZ 1999, 135 [136]; jew. zu § 250 StGB; BayObLGSt 2000, 38 = NStZ-RR 2001, 202; OLG Hamm, NJW 2000, 3510).
  • OLG Köln, 16.10.2007 - 82 Ss 154/07

    Messer als gefährliches Werkzeug - erforderliche Feststellungen zur konkreten

    Dementsprechend sind Messer in der Rechtsprechung sowohl zu § 250 StGB als auch zu § 244 StGB bisher durchgängig als gefährliche Werkzeuge angesehen worden (vgl. nur BGH NStZ-RR 2005, 340 ff., BGH NStZ-RR 2001, 41; BayObLG NStZ-RR 2001, 202).

    Diese vom Bundesgerichtshof in seiner neueren Rechtsprechung ausdrücklich offen gelassene Frage (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 340 ff.) ist vielmehr dahingehend zu entscheiden, dass auch konstruktionsbedingt nicht zur Verletzung von Personen bestimmte Werkzeuge gefährliche Werkzeuge im Sinne von § 244 Abs. 1 Nr. 1 lit. A StGB sein können (ebenso OLG Schleswig-Holstein NStZ 2004, 212 ff.; BayObLG NStZ-RR 2001, 202).

  • KG, 31.07.2009 - 2 Ws 200/09

    Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen: Zulässigkeit bei vorläufiger Einstellung

    Denn es hat zwecks Vermeidung einer ungerechtfertigten prozessualen Besserstellung des Verurteilten einen "unbedingten" Zulässigkeitsgrund verneint, der ohne weitere Hürde bereits das Probationsverfahren eröffnet und zur Erhebung von Beweisen zwingt (so ausdrücklich für den Fall des echten Verfolgungshindernisses der Abwesenheit: HansOLG Hamburg JR 2001, 205; sowie Gössel in Löwe-Rosenberg, § 364 StPO Rdn. 2).
  • OLG Celle, 18.02.2005 - 21 Ss 8/05

    Diebstahl mit Waffen; Voraussetzungen für das Beisichführen eines Messers; An den

    Der Senat teilt nicht die pauschale Auffassung des BayObLG (StV 2001, 17), wonach der Dieb, der während der Tatausführung ein zusammengeklapptes Taschenmesser in der Hose trägt, immer einen Diebstahl, bei dem er ein gefährliches Werkzeug bei sich führt, begeht.
  • OLG Hamm, 07.09.2000 - 2 Ss 638/00

    Diebstahl mit Waffen, gefährliches Werkzeug, Beisichführen

    Darauf, ob die nach Beschaffenheit und - möglicherweise sogar zugeklapptem - Zustand des Messers gegebene Gefährlichkeit aufgrund anderer Umstände der Tatsituation für den konkreten Einzelfall ausnahmsweise ausgeschlossen werden kann, kommt es insoweit nicht an (vgl. BGHSt 45, 92; BayObLG, Urteil vom 12. April 2000 in 5 St RR 206/99).
  • OLG München, 16.05.2006 - 5St RR 169/05

    Schweizer Messer als gefährliches Werkzeug

  • OLG Hamm, 05.02.2004 - 1 Ss 28/04

    Diebstahl mit Waffen; Taschenmesser; Gebrauchsbereitschaft; Beisichführen

  • BayObLG, 21.05.2021 - 206 StRR 193/21

    Strafzumessung - Begründungspflicht des Berufungsgerichts

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