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   BayObLG, 12.04.2002 - 3Z BR 46/02   

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https://dejure.org/2002,8416
BayObLG, 12.04.2002 - 3Z BR 46/02 (https://dejure.org/2002,8416)
BayObLG, Entscheidung vom 12.04.2002 - 3Z BR 46/02 (https://dejure.org/2002,8416)
BayObLG, Entscheidung vom 12. April 2002 - 3Z BR 46/02 (https://dejure.org/2002,8416)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Persönliche Anhörung des Betroffenen durch beauftragten Richter im Beschwerdeverfahren

  • Judicialis

    FGG § 69 a Abs. 5; ; BGB § 1897

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 69a Abs. 5; BGB § 1897
    Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren durch Kammermitglied - Ablehnung des Betreuers durch Betreuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Freyung - XVII 41/98
  • LG Passau - 2 T 136/01
  • BayObLG, 12.04.2002 - 3Z BR 46/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1362 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 29.05.2000 - 15 W 158/00

    Maßgebliche Vorschriften bei Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung

    Auszug aus BayObLG, 12.04.2002 - 3Z BR 46/02
    Diese Grundsätze gelten nicht nur bei der ersten Betreuerbestellung, sondern auch dann, wenn über die Aufrechterhaltung oder Verlängerung einer Betreuerbestellung entschieden wird (vgl. § 1908d Abs. 1 Satz 1 BGB, § 69i Abs. 6 Satz 1, § 69 Abs. 1 Nr. 5 FGG; BayObLG NJWE-FER 2001, 234; OLG Hamm FGPrax 2000, 196; Palandt/Diederichsen BGB 61. Aufl. § 1896 Rn. 24), da bei diesen Entscheidungen überprüft wird, ob die Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung nach wie vor gegeben sind.

    Bei einer solchen Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung sind hinsichtlich der Auswahl des Betreuers die Vorschriften über die Neubestellung, somit § 1897 BGB, und nicht diejenigen über die Entlassung (§ 1908b BGB) anzuwenden (vgl. BayObLG NJWE-FER 2001, 234 m.w.N.; OLG Hamm FGPrax 2000, 196; OLG Zweibrücken BtPrax 2002, 87).

  • OLG Jena, 18.09.2000 - 6 W 489/00

    Berufsbetreuung; Betreuerauswahl

    Auszug aus BayObLG, 12.04.2002 - 3Z BR 46/02
    Überträgt das Landgericht die Anhörung einem beauftragten Richter, muss dies entweder in der Übertragungsentscheidung oder in der Entscheidung zur Hauptsache begründet werden (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118/119; Thüringer OLG FamRZ 2001, 714/715).
  • OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 3 W 276/01

    Betreuung: Auswahl des Betreuers bei Verlängerung der Betreuung

    Auszug aus BayObLG, 12.04.2002 - 3Z BR 46/02
    Bei einer solchen Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung sind hinsichtlich der Auswahl des Betreuers die Vorschriften über die Neubestellung, somit § 1897 BGB, und nicht diejenigen über die Entlassung (§ 1908b BGB) anzuwenden (vgl. BayObLG NJWE-FER 2001, 234 m.w.N.; OLG Hamm FGPrax 2000, 196; OLG Zweibrücken BtPrax 2002, 87).
  • BayObLG, 30.07.1996 - 3Z BR 149/96

    Persönliche Anhörung zur Vermittlung eines persönlichen Eindrucks vom Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 12.04.2002 - 3Z BR 46/02
    Diese Verfahrenshandlungen dürfen nur dann durch einen beauftragten Richter vorgenommen werden, wenn von vornherein anzunehmen ist, dass das Beschwerdegericht das Ergebnis der Ermittlungen auch ohne eigenen Eindruck von dem Betroffenen zu würdigen vermag (vgl. § 69g Abs. 5 Satz 2 FGG); unzulässig ist die Anhörung durch den beauftragten Richter, wenn die persönliche Anhörung auch dazu dienen soll, den übrigen Kammermitgliedern den persönlichen Eindruck von dem Betroffenen zu vermitteln (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 900/901).
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99

    Beschwerde des Betreuten gegen die Zuweisung eines weiteren Aufgabenkreises an

    Auszug aus BayObLG, 12.04.2002 - 3Z BR 46/02
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 189).
  • OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 3 Wx 406/94

    Gerichtliche Unterbringungsgenehmigung; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus BayObLG, 12.04.2002 - 3Z BR 46/02
    Überträgt das Landgericht die Anhörung einem beauftragten Richter, muss dies entweder in der Übertragungsentscheidung oder in der Entscheidung zur Hauptsache begründet werden (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118/119; Thüringer OLG FamRZ 2001, 714/715).
  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 12.04.2002 - 3Z BR 46/02
    bb) Die Feststellungen der Kammer tragen die Aufrechterhaltung der Betreuung, da deren Voraussetzungen nicht weggefallen, sondern weiterhin gegeben sind (§ 1908d Abs. 1 Satz 1, § 1896 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 f.).
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 121/99

    Einwand der mangelhaften Ausführung der Betreuung im

    Auszug aus BayObLG, 12.04.2002 - 3Z BR 46/02
    Zwar hat der Betroffene die sofortige weitere Beschwerde erst am 21.2.2002 eingelegt, doch hatte wegen fehlender Zustellung die Frist zur Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde noch nicht zu laufen begonnen (vgl. BayObLGZ 1999, 123; Bassenge u.a. FGG 9. Aufl. § 16 Rn. 12).
  • BayObLG, 14.04.2004 - 3Z BR 63/04

    Verlängerung einer Betreuerbestellung

    Lediglich ergänzend weist der Senat darauf hin, dass das Landgericht, wenn es die Anhörung einem beauftragten Richter überträgt, dies entweder in der Übertragungsentscheidung oder in der Entscheidung zur Hauptsache zu begründen hat (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 118/119; Thüringer OLG FamRZ 2001, 714/715; BayObLG FamRZ 1997, 1360; 2002, 1362 [LS]).
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