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BayObLG, 12.06.1975 - BReg. 2 Z 42/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BayObLGZ 1975, 209
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 10.12.1981 - V ZB 12/81
(Grundstückserwerb durch Ehegatten in Gütergemeinschaft bei unrichtiger …
Da aber bereits mit dieser Eintragung das Grundbuch unrichtig würde, ist heute allgemein anerkannt, daß sofort die Eintragung beider Eheleute als Eigentümer in Gütergemeinschaft beantragt und vollzogen werden kann (BayObLGZ 1975, 209). - BayObLG, 05.05.1983 - BReg. 2 Z 13/83
Umdeutung einer fehlerhaften an in Gütergemeinschaft lebende Eheleute erfolgten …
Soll ein Recht von mehreren gemeinschaftlich erworben werden, so ist zwar die Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses und/oder der Anteile der Erwerber (über § 47 GBO hinaus) Inhalt des dinglichen Vertrags (näher BayObLGZ 1975, 209 /210 f. [= MittBayNot 1975, 169 ]; 1978, 3351331[= DNotZ 1979, 216 ] m. Nachw.); sie kann also nicht nachträglich einseitig von den Erwerbern geändert werden ( BayObLGZ 1958, 353 /355 ff. [= DNotZ 1959, 200 ]; 1975, 209/211;… Haegele Grundbuchrecht 6. Aufl. Rdnr. 1458 a;… Horber GBO 15. Aufl. § 47 Anm. 2 C a, § 20 Anm. 4 a; jew. m. weit. Nachw.;… ferner Soergel BGB 11. Aufl. Rdnr. 36, Erman BGB 7. Aufl. Rdnr. 29, je zu § 925; Hieber DNotZ 1959, 463/464; auch OLG Köln Rpfleger 1980, 16 /17 für den Fall einer weiteren Auflassung der Ehegatten an sich selbst in einem anderen Gemeinschaftsverhältnis bei zuvor wirksamer Erstauflassung; a. A. Rehle DNotZ 1979, 196 /200 ff.). - BayObLG, 28.04.1983 - BReg. 2 Z 28/83
Wirkung der Verpfändung eines im Grundbuch vorgemerkten Auflassungsanspruchs
Soll ein Recht von mehreren gemeinschaftlich erworben werden, so ist zwar die Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses und/oder der Anteile der Erwerber (über § 47 GBO hinaus) Inhalt des dinglichen Vertrags (näher BayObLGZ 1975, 209, 210 f. = DNotZ 1976, 174; 1978, 335, 337 = DNotZ 1979, 216 m. Nachw.); sie kann also nicht nachträglich einseitig von den Erwerbern geändert werden ( … - OLG Zweibrücken, 02.01.1981 - 3 W 159/80
Auflassung an in Gütergemeinschaft lebende Ehegatten
Im zweiten Fall gelangt das erworbene Vermögen unmittelbar zum Gesamtgut, denn die Auflassung ist nicht zum selbständigen Vermögen des oder der Ehegatten, sondern zu deren Rechtsgemeinschaft gewollt, auch wenn diese Gemeinschaft unzutreffend qualifiziert ist und als solche nicht verwirklicht werden kann ( BayObLGZ 1975, 209 (210 m.w.N.) OLG Frankfurt, Rpfleger 1977, 204 ).