Rechtsprechung
BayObLG, 12.07.2021 - 202 StRR 37/21 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StGB § 263 Abs. 1; StGB § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 1; StPO § 243 Abs. 4; StPO § 257c; StPO § 327; StPO § 337 Abs. 1; StPO § 344 Abs. 2 S. 2; StPO § 349 Abs. 2
Auslösung der Mitteilungspflicht nach § 243 Abs. 4 StPO - rewis.io
Auslösung der Mitteilungspflicht nach § 243 Abs. 4 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Revision; Revisionsbegründung; Berufung; Berufungsbeschränkung; Rechtsfolgenausspruch; Sachrüge; Verfahrensrüge; Betrug; Regelbeispiel; gewerbsmäßig; Verständigung; verständigungsbezogen; Rechtsgespräch; Gesprächsinhalt; Mitteilungspflicht; Rügeanforderungen; ...
- rechtsportal.de
Revision; Revisionsbegründung; Berufung; Berufungsbeschränkung; Rechtsfolgenausspruch; Sachrüge; Verfahrensrüge; Betrug; Regelbeispiel; gewerbsmäßig; Verständigung; verständigungsbezogen; Rechtsgespräch; Gesprächsinhalt; Mitteilungspflicht; Rügeanforderungen; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2022, 127
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 09.12.2021 - 202 StRR 136/21
Sachlich-rechtliche Urteilsanforderungen bei narzisstischer …
Die Gewerbsmäßigkeit stellt auch keine doppelrelevante, d.h. für den Schuld- und den Rechtsfolgenausspruch maßgebliche Tatsache dar, weil die Tatbegehung als solche von dem allein subjektiven Umstand des gewerbsmäßigen Handelns im Sinne einer reinen Handlungsmotivation ohne weiteres getrennt werden kann, ohne dass es zu widersprüchlichen Ergebnissen käme (vgl. zuletzt BayObLG, Beschluss vom 12.07.2021 - 202 StRR 37/21 bei juris m.w.N.).