Rechtsprechung
   BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 107/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6638
BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 107/91 (https://dejure.org/1991,6638)
BayObLG, Entscheidung vom 12.08.1991 - BReg. 2 Z 107/91 (https://dejure.org/1991,6638)
BayObLG, Entscheidung vom 12. August 1991 - BReg. 2 Z 107/91 (https://dejure.org/1991,6638)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,6638) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis einer Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer zur Veräußerung von Wohnungeigentum; Zulässige Gründe für die Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum durch die anderen Wohnungseigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1992, 229
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Saarbrücken, 07.11.2011 - 5 W 214/11

    Grundbuchverfahren: Zustimmungserfordernis bei gleichzeitiger Wohnungsveräußerung

    Als rechtlich zulässige Ausnahme zu § 137 Satz 1 BGB ist eine gemäß § 12 Abs. 1 WEG zulässigerweise vereinbarte Verfügungsbeschränkung eng und nicht weiter auszulegen, als es Sinn und Zweck erfordert (BayObLG - DNotZ 1992, 229; OLG Düsseldorf - NJW-RR 2005, 1254; Palandt/Bassenge a.a.O. § 12 WEG Rn. 1; Commichau, in MünchKomm-BGB, a.a.O., § 12 WEG Rn. 1; Bärmann/Pick, a.a.O., § 12 Rn. 6).
  • OLG Hamm, 06.03.2012 - 15 W 96/11

    Erfordernis der Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung sämtlicher

    Für Letzteres gilt, dass eine gemäß § 12 Abs. 1 WEG zulässigerweise vereinbarte Verfügungsbeschränkung als rechtlich zulässige Ausnahme zu § 137 Satz 1 BGB nach allg.A. eng und nicht weiter auszulegen, als es Sinn und Zweck erfordert (OLG Saarbrücken WuM 2012, 117f m.w.N.; BayObLG DNotZ 1992, 229; OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 1254).
  • OLG Hamburg, 15.04.1994 - 2 Wx 92/93

    Verweigerung einer nach der Teilungserklärung erforderlichen Zustimmung zur

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Schleswig, 20.08.2020 - 2 Wx 39/20

    Wohnungsgrundbuchsache: Rechtswirkungen einer eingetragenen Verpflichtung zur

    Als Ausnahmevorschrift zu § 137 Abs. 1 BGB ist § 12 Abs. 1 WEG eng auszulegen (BayObLG, Beschluss vom 25. April 1991 - BReg 2 Z 22/91, WuM 1991, S. 612, 614; Emmerich, in: Bärmann/Pick, WEG 20. Aufl., § 12 Rn. 4; MüKo-BGB/Commichau, 8. Aufl., § 12 WEG Rn. 3) und daher einer entsprechenden Anwendung nicht zugänglich.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht