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   BayObLG, 12.08.1994 - 3 ObOWi 70/94   

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https://dejure.org/1994,3968
BayObLG, 12.08.1994 - 3 ObOWi 70/94 (https://dejure.org/1994,3968)
BayObLG, Entscheidung vom 12.08.1994 - 3 ObOWi 70/94 (https://dejure.org/1994,3968)
BayObLG, Entscheidung vom 12. August 1994 - 3 ObOWi 70/94 (https://dejure.org/1994,3968)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GüKG üKG a.F. § 98 Nr. 1; OWiG § 4 Abs. 4 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 39 (Ls.)
  • BB 1994, 1891
  • BayObLGSt 1994, 143
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.03.1954 - 3 StR 12/54
    Auszug aus BayObLG, 12.08.1994 - 3 ObOWi 70/94
    Als Zeitgesetze sind aber auch Bestimmungen anerkannt, die auch ohne kalendermäßige Befristung ihrer Natur nach zeitbedingt sind, da sie von vornherein keine auf Dauer angelegte Regelung treffen, sondern mit Rücksicht auf außergewöhnliche Verhältnisse nur für deren Dauer gelten wollen bzw. wechselnden Verhältnissen und Zeitnotwendigkeiten überwiegend nach Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit gerecht werden sollen, die also erkennbar von vornherein Übergangscharakter haben (BGH NJW 1952, 72/73; BGHSt 6, 30/36/37; 18, 12/14/15; Zeitgesetz im weiteren Sinn).

    Das Zeitgesetz muß also ein Gesetz sein, das sich nach einer gewissen Zeit von selbst erledigt, entweder kraft der ausdrücklichen Befristung oder wegen seines Inhalts als Regelung vorübergehender Ausnahmezustände (BGHSt 6, 30/39).

  • BGH, 02.11.1951 - 2 StR 212/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 12.08.1994 - 3 ObOWi 70/94
    Als Zeitgesetze sind aber auch Bestimmungen anerkannt, die auch ohne kalendermäßige Befristung ihrer Natur nach zeitbedingt sind, da sie von vornherein keine auf Dauer angelegte Regelung treffen, sondern mit Rücksicht auf außergewöhnliche Verhältnisse nur für deren Dauer gelten wollen bzw. wechselnden Verhältnissen und Zeitnotwendigkeiten überwiegend nach Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit gerecht werden sollen, die also erkennbar von vornherein Übergangscharakter haben (BGH NJW 1952, 72/73; BGHSt 6, 30/36/37; 18, 12/14/15; Zeitgesetz im weiteren Sinn).
  • BGH, 08.01.1965 - 2 StR 49/64

    Blankettgesetze - Blankettausfüllende Normen - Gesetz

    Auszug aus BayObLG, 12.08.1994 - 3 ObOWi 70/94
    Um ein Zeitgesetz handelt es sich dann nicht, wenn die Rechtsänderung auf einer geläuterten Rechtsauffassung oder neuen Erkenntnissen beruht, die auch bei Beurteilung vorangegangener Geschehnisse zu einer anderen Bewertung führt, anders hingegen, wenn sie auf eine Änderung der zeitbedingten (wirtschaftlichen) Verhältnisse zurückzuführen ist (BGHSt 20, 177/182; OLG Naumburg VRS 85, 383/384; OLG Düsseldorf wistra 1992, 116/117; NJW 1991, 710/711; OLG Stuttgart NJW 1990, 657/658; OLG Karlsruhe NStZ 1981, 264 ; NJW 1968, 1581/1582; KK/Rogall OWiG § 4 Rn. 37; Göhler OWiG 10. Aufl. Rn. 10).
  • BGH, 01.12.1964 - 3 StR 35/64
    Auszug aus BayObLG, 12.08.1994 - 3 ObOWi 70/94
    Da die dem Betroffenen vorgeworfenen Zuwiderhandlungen nicht mehr als Ordnungswidrigkeiten verfolgbar sind, greift diese Regelung ein (vgl. BGHSt 20, 116/119; 26, 167/172).
  • BGH, 10.07.1975 - GSSt 1/75
    Auszug aus BayObLG, 12.08.1994 - 3 ObOWi 70/94
    Da die dem Betroffenen vorgeworfenen Zuwiderhandlungen nicht mehr als Ordnungswidrigkeiten verfolgbar sind, greift diese Regelung ein (vgl. BGHSt 20, 116/119; 26, 167/172).
  • OLG Stuttgart, 28.08.1989 - 3 Ss 589/88

    Erfordernis einer Genehmigung für die Zusetzung von gefriergetrockneten Bakterien

    Auszug aus BayObLG, 12.08.1994 - 3 ObOWi 70/94
    Um ein Zeitgesetz handelt es sich dann nicht, wenn die Rechtsänderung auf einer geläuterten Rechtsauffassung oder neuen Erkenntnissen beruht, die auch bei Beurteilung vorangegangener Geschehnisse zu einer anderen Bewertung führt, anders hingegen, wenn sie auf eine Änderung der zeitbedingten (wirtschaftlichen) Verhältnisse zurückzuführen ist (BGHSt 20, 177/182; OLG Naumburg VRS 85, 383/384; OLG Düsseldorf wistra 1992, 116/117; NJW 1991, 710/711; OLG Stuttgart NJW 1990, 657/658; OLG Karlsruhe NStZ 1981, 264 ; NJW 1968, 1581/1582; KK/Rogall OWiG § 4 Rn. 37; Göhler OWiG 10. Aufl. Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.1990 - 5 Ss 299/90
    Auszug aus BayObLG, 12.08.1994 - 3 ObOWi 70/94
    Um ein Zeitgesetz handelt es sich dann nicht, wenn die Rechtsänderung auf einer geläuterten Rechtsauffassung oder neuen Erkenntnissen beruht, die auch bei Beurteilung vorangegangener Geschehnisse zu einer anderen Bewertung führt, anders hingegen, wenn sie auf eine Änderung der zeitbedingten (wirtschaftlichen) Verhältnisse zurückzuführen ist (BGHSt 20, 177/182; OLG Naumburg VRS 85, 383/384; OLG Düsseldorf wistra 1992, 116/117; NJW 1991, 710/711; OLG Stuttgart NJW 1990, 657/658; OLG Karlsruhe NStZ 1981, 264 ; NJW 1968, 1581/1582; KK/Rogall OWiG § 4 Rn. 37; Göhler OWiG 10. Aufl. Rn. 10).
  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

    Auszug aus BayObLG, 12.08.1994 - 3 ObOWi 70/94
    Das GüKG 1952 wie auch alle Änderungen und Neufassungen bis zum Tarifaufhebungsgesetz verfolgten neben gewerberechtlichen Regelungen auch das Ziel, insbesondere durch Tarifzwang den Güterfernverkehr zugunsten der Deutschen Bundesbahn einzudämmen und damit auch der Überlastung der Straßen durch den Güterverkehr zu begegnen (vgl. BVerfGE 16, 147/181; 38, 61/86 = NJW 1975, 31 ; von Tegelen/Lammich GüKG - Stand Mai 1994 - Einführung S. 3; Meyer in Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze GüKG - Stand Dezember 1987 - Vorbemerkung).
  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

    Auszug aus BayObLG, 12.08.1994 - 3 ObOWi 70/94
    Das GüKG 1952 wie auch alle Änderungen und Neufassungen bis zum Tarifaufhebungsgesetz verfolgten neben gewerberechtlichen Regelungen auch das Ziel, insbesondere durch Tarifzwang den Güterfernverkehr zugunsten der Deutschen Bundesbahn einzudämmen und damit auch der Überlastung der Straßen durch den Güterverkehr zu begegnen (vgl. BVerfGE 16, 147/181; 38, 61/86 = NJW 1975, 31 ; von Tegelen/Lammich GüKG - Stand Mai 1994 - Einführung S. 3; Meyer in Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze GüKG - Stand Dezember 1987 - Vorbemerkung).
  • OLG Karlsruhe, 26.01.1981 - 1 Ss 329/80
    Auszug aus BayObLG, 12.08.1994 - 3 ObOWi 70/94
    Um ein Zeitgesetz handelt es sich dann nicht, wenn die Rechtsänderung auf einer geläuterten Rechtsauffassung oder neuen Erkenntnissen beruht, die auch bei Beurteilung vorangegangener Geschehnisse zu einer anderen Bewertung führt, anders hingegen, wenn sie auf eine Änderung der zeitbedingten (wirtschaftlichen) Verhältnisse zurückzuführen ist (BGHSt 20, 177/182; OLG Naumburg VRS 85, 383/384; OLG Düsseldorf wistra 1992, 116/117; NJW 1991, 710/711; OLG Stuttgart NJW 1990, 657/658; OLG Karlsruhe NStZ 1981, 264 ; NJW 1968, 1581/1582; KK/Rogall OWiG § 4 Rn. 37; Göhler OWiG 10. Aufl. Rn. 10).
  • BGH, 17.08.1962 - 4 StR 40/62

    Vergehen gegen das Lebensmittelbeschaugesetz und das Fleischbeschaugesetz -

  • OLG Karlsruhe, 26.09.2023 - 2 ORbs 35 Ss 235/23

    Bußgeldsache: Verstoß der Mitarbeiterin einer Arztpraxis wegen Nichtvorlage des

    Gesetzliche Regelungen in diesem Sinne sind zum einen Zeitgesetze im engeren Sinne, die nur für eine bestimmte Zeit gelten sollen, indem für ein Gesetz ausdrücklich bei der Verkündung oder später ein nach dem Kalender festgelegter Zeitpunkt oder ein sonstiges in der Zukunft liegendes Ereignis bestimmt wird, an dem es außer Kraft treten soll (BGH, Beschluss vom 9. März 1954 - 3 StR 12/54 -, juris Rn. 14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. November 1991 - 5 Ss [OWi] 418/91 - [OWi] 179/91 I -, juris Rn. 13; BayObLG, Beschluss vom 12. August 1994 - 3 ObOWi 70/94 -, juris Rn. 8; OLG Bamberg, Beschluss vom 26. Juli 2005 - 2 Ss OWi 109/2005 -, juris Rn. 12; OLG Bremen, Beschluss vom 6. August 2021 - 1 SsRs 9/21 -, juris Rn. 12; BeckOK OWiG/Valerius, 38. Ed., Stand: 01.04.2023, § 4 Rn. 33; KK-OWiG/Rogall, 5. Aufl. 2018, § 4 Rn. 37; MüKoStGB/Schmitz, 4. Aufl. 2020, § 2 Rn. 61).

    Gesetzliche Regelungen im Sinne von § 4 Abs. 4 Satz 1 OWiG sind zum anderen Zeitgesetze im weiteren Sinne, denen nach ihrem Zweck und dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers, etwa wegen eines dynamischen, nicht voraussehbaren Prozesses, nur vorübergehende Bedeutung und die vorbehaltene Möglichkeit der Neubewertung zukommen soll (BGH, Beschluss vom 9. März 1954 - 3 StR 12/54 -, juris Rn. 15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. November 1991 - 5 Ss [OWi] 418/91 - [OWi] 179/91 I -, juris Rn. 13; BayObLG, Beschluss vom 12. August 1994 - 3 ObOWi 70/94 -, juris Rn. 8; OLG Bamberg, Beschluss vom 26. Juli 2005 - 2 Ss OWi 109/2005 -, juris Rn. 12; OLG Hamburg, Beschluss vom 17. Februar 2021 - 2 RB 69/20 -, juris Rn. 21; OLG Bremen, Beschluss vom 6. August 2021 - 1 SsRs 9/21 -, juris Rn. 12; BeckOK OWiG/Valerius, 38. Ed., Stand: 01.04.2023, § 4 Rn. 33; KK-OWiG/Rogall, 5. Aufl. 2018, § 4 Rn. 37).

  • OLG Koblenz, 28.08.2002 - 1 Ss 107/02

    Sperrzeit, Gaststätte, Gesetzesänderung, Zeitgesetz

    Zu den Zeitgesetzen rechnen solche, deren Außerkrafttreten eindeutig durch Angabe des Zeitpunktes oder eines bestimmten Ereignisses angeordnet ist, als auch diejenigen, die ihrem Inhalt nach erkennbar für sich ändernde wirtschaftliche oder sonstige zeitbedingte Verhältnisse gedacht sind (BGHSt 20, 177, 182; OLG Düsseldorf NJW 1991, 710 f; BayObLG VRS 88, 56 ff).
  • BayObLG, 06.04.1998 - 3 ObOWi 38/98

    Abgrenzung des Gewerbes eines "Eisenflechters"

    Aus der Gegenüberstellung der bis zum 31.3.1998 und der ab 1.4.1998 geltenden Fassung der Handwerksordnung (Art. 8 Abs. 2 2. ÄndGHwO) folgt, daß die Neufassung die der Betroffenen günstigere Regelung beinhaltet, weil die ihr vorgeworfene Zuwiderhandlung nicht mehr als Ordnungswidrigkeit verfolgbar ist (vgl. BayObLGSt 1994, 143/144).
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