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   BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BR 28/02   

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https://dejure.org/2002,7333
BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BR 28/02 (https://dejure.org/2002,7333)
BayObLG, Entscheidung vom 12.09.2002 - 2Z BR 28/02 (https://dejure.org/2002,7333)
BayObLG, Entscheidung vom 12. September 2002 - 2Z BR 28/02 (https://dejure.org/2002,7333)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 24 Abs. 6; ; WEG § 22; ; WEG § 23; ; WEG § 10; ; ZPO §§ 485 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 24 Abs. 6 § 22 § 23 § 10; ZPO §§ 485 ff.
    Beschlüsse der Wohnungseigentümer - Korrektur früherer Versammlungsprotokolle - selbständiges Beweisverfahren ohne Angabe des Gegners - getrennte Anlagen statt gemeinschaftlicher Heizungsanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berichtigung früherer Protokolle ordnungsgemäße Verwaltung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ordnungsmäßige Verwaltung; Beschluss der Eigentümerversammlung; Beschluss einer korrigierten Version der Protokolle früherer Eigentümerversammlungen; Wohnungseigentümer einer Wohnanlage; Kostenverteilung entsprechend den Regelungen der Teilungserklärung; ...

Verfahrensgang

  • AG München - 483 UR II 301/01
  • LG München I - 1 T 16074/01
  • BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BR 28/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1667
  • NZM 2002, 1000
  • ZMR 2002, 951
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 5/02

    Duldungspflicht des Wohnungseigentümers - Einbau einer Gegensprechanlage in

    Auszug aus BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BR 28/02
    Die Einlegung einer Anschlussrechtsbeschwerde mit dem Ziel einer Abänderung der Kostenentscheidung ist zulässig (Beschluss des Senats vom 8.8.2002 - 2Z BR 5/02).

    Allerdings prüft das Rechtsbeschwerdegericht die Kostenentscheidung des Tatrichters, die eine Ermessungsentscheidung darstellt, nur auf ihre Gesetzmäßigkeit (BayObLGZ 1987, 381/386; Beschluss des Senats vom 8.8.2002 - 2Z BR 5/02).

    Die außergerichtlichen Kosten sind von den Beteiligten grundsätzlich jeweils selbst zu tragen (Beschluss des Senats vom 8.8.2002 - 2Z BR 5/02; Palandt/Bassenge § 47 WEG Rn. 4 m. w. N.).

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BR 28/02
    Der Eigentümerversammlung fehlt hierfür die Beschlusskompetenz (vgl. BGH NJW 2000, 3500).

    Auf den Beschluss der Eigentümerversammlung vom 16.5.2000 können sich die Antragsgegner schon deshalb nicht berufen, weil auch dieser Beschluss nichtig ist, da der Wohnungseigentümerversammlung die Kompetenz zum Beschluss einer Änderung der Teilungserklärung fehlt (BGH NJW 2000, 3500).

  • BayObLG, 23.05.2001 - 2Z BR 99/00

    Ansprüche von Wohnungseigentümern gegeneinander

    Auszug aus BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BR 28/02
    Der Begriff der Zerstörung umfasst jedoch auch eine notwendige Sanierung (BayObLG ZMR 2001, 832/833).
  • BayObLG, 10.07.1987 - BReg. 2 Z 47/87

    Anfechtbarkeit eines selbstständigen Eigentümerbeschlusses über den

    Auszug aus BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BR 28/02
    Der Senat (NJW-RR 1987, 1363) hat bereits entschieden, dass eine Genehmigung des Protokolls nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, da dadurch der unzutreffende Eindruck erweckt wird, eine Unrichtigkeit der Niederschrift dürfe nicht mehr geltend gemacht werden.
  • BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 2 Z 112/87

    Wohnungseigentümer; Abrechnung; Anspruch; Berichtigung; Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BR 28/02
    Allerdings prüft das Rechtsbeschwerdegericht die Kostenentscheidung des Tatrichters, die eine Ermessungsentscheidung darstellt, nur auf ihre Gesetzmäßigkeit (BayObLGZ 1987, 381/386; Beschluss des Senats vom 8.8.2002 - 2Z BR 5/02).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01

    Wohnungseigentumsverfahren wegen Beschlussanfechtung und Auskunft durch den

    Dabei kann offen bleiben, ob der Wohnungseigentümergemeinschaft insoweit überhaupt eine Beschlusskompetenz zugestanden hätte (ablehnend etwa Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 24 WEG Rz. 25; BayObLG WuM 2002, 690) und der Eigentümerbeschluss bei deren Fehlen bereits aus diesem Grund aufzuheben wäre.

    Wegen der oben beschriebenen Gefahr einer zu weitgehenden Interpretation darf dies aber nicht als Eigentümerbeschluss im Sinne der §§ 23 ff WEG ergehen (vgl. im Einzelnen BayObLG WuM 1988, 98; WuM 2002, 690; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 21 Rz. 76; § 24 Rz. 128; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 4. Aufl., Rz. 866).

  • LG Stuttgart, 05.08.2015 - 10 S 10/15

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Rechtsschutzinteresse für einen

    Dabei kann dahinstehen, ob sich der Protokollberichtigungsanspruch - wie das Amtsgericht meint - gegen alle Personen richtet, die mit ihrer Unterschrift für die Richtigkeit der Niederschrift einzustehen haben und im Nachhinein die Berichtigung verweigern (so BayObLG ZMR 2002, 951; Elzer in Jennißen, WEG, § 24, Rn. 140; Klein in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 43, Rn. 179) oder ob allein der verantwortliche Versammlungsleiter passivlegitimiert ist (so Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 6. Aufl., 8. Teil, Rn. 203).
  • LG Stuttgart, 22.07.2015 - 10 S 10/15

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Rechtsschutzinteresse für einen

    Dabei kann dahinstehen, ob sich der Protokollberichtigungsanspruch - wie das Amtsgericht meint - gegen alle Personen richtet, die mit ihrer Unterschrift für die Richtigkeit der Niederschrift einzustehen haben und im Nachhinein dieo Berichtigung verweigern (so BayObLG ZMR 2002, 951; Elzer in Jennißen, WEG, § 24, Rn. 140; Klein in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 43, Rn. 179) oder ob allein der verantwortliche Versammlungsleiter passivlegitimiert ist (so Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 6. Aufl., 8. Teil, Rn. 203).
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