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   BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 139/99   

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https://dejure.org/1999,6748
BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 139/99 (https://dejure.org/1999,6748)
BayObLG, Entscheidung vom 12.10.1999 - 1Z BR 139/99 (https://dejure.org/1999,6748)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Oktober 1999 - 1Z BR 139/99 (https://dejure.org/1999,6748)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 6, § 13a; KostO § 131; ZPO § 46
    Kostenentscheidung im Richterablehnungsverfahren nach Ausscheiden des Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 52
  • FamRZ 2000, 498
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.02.1983 - V ZB 18/82

    Begründung von Wohnungseigentum durch Grundstücksmiteigentümer

    Auszug aus BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 139/99
    Der entsprechenden Erklärung des Beteiligten zu 1 vom 4.10.1999 entnimmt der Senat eine Beschränkung des Rechtsmittels auf die Verfahrenskosten (vgl. BGHZ 86, 393/395).
  • BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 756/81

    Antrag auf Übertragung des Sorgerechts für ein Kind in Abänderung eines

    Auszug aus BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 139/99
    Beschwerdegegenstand sind nach Erledigung der Hauptsache die gesamten Verfahrenskosten (vgl. BGH NJW 1982, 2505/2506; Keidel/Zimmermann § 13a Rn. 47; Keidel/Kahl § 19 Rn. 94 m.w.N.).
  • BayObLG, 17.03.1992 - BReg. 1a Z 53/89

    Voraussetzungen für die Erteilung eines sogenannten Fremdrechtserbschein;

    Auszug aus BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 139/99
    Über die zulässige sofortige Beschwerde (vgl. BayObLGZ 1977/97) des Beteiligten zu 1 ist in der Hauptsache nicht mehr zu entscheiden, da sich nach Beschwerdeeinlegung der Gegenstand des Rechtsmittels in der Hauptsache erledigt hat (vgl. BayObLGZ 1989, 75/77; 1992, 54/56 f.).
  • BayObLG, 20.03.1989 - BReg. 1a Z 59/88
    Auszug aus BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 139/99
    Über die zulässige sofortige Beschwerde (vgl. BayObLGZ 1977/97) des Beteiligten zu 1 ist in der Hauptsache nicht mehr zu entscheiden, da sich nach Beschwerdeeinlegung der Gegenstand des Rechtsmittels in der Hauptsache erledigt hat (vgl. BayObLGZ 1989, 75/77; 1992, 54/56 f.).
  • BayObLG, 21.04.1977 - BReg. 1 Z 25/77
    Auszug aus BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 139/99
    Über die zulässige sofortige Beschwerde (vgl. BayObLGZ 1977/97) des Beteiligten zu 1 ist in der Hauptsache nicht mehr zu entscheiden, da sich nach Beschwerdeeinlegung der Gegenstand des Rechtsmittels in der Hauptsache erledigt hat (vgl. BayObLGZ 1989, 75/77; 1992, 54/56 f.).
  • BayObLG, 26.08.1985 - BReg. 3 Z 25/85

    Sofortige Beschwerde im Richterablehnungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 139/99
    Dies folgt aus dem Sinn und Zweck der Richterablehnung, die darauf abzielt, bei begründeter Besorgnis der Befangenheit den abgelehnten Richter an der weiteren Mitwirkung in dem betreffenden Verfahren zu hindern (vgl. BayObLGZ 1985, 307/310).
  • OLG Karlsruhe, 07.01.2002 - 14 Wx 75/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Verfahren der Richterablehnung

    Dadurch ist das für das Ablehnungsgesuch erforderliche Rechtsschutzbedürfnis entfallen (vgl. Zimmermann, aaO, Rnr. 63 zu § 6) und das Beschwerdeverfahren hat sich in der Hauptsache erledigt (vgl. BayObLG, FamRZ 2000, S. 498 ff.).

    Deshalb hat der Beschwerdeführer das Beschwerdeverfahren mit Recht für in der Hauptsache erledigt erklärt und - dahin ist der mit dieser Erklärung verbundene Hinweis auf die ihm entstandenen Kosten zu verstehen - die in der Hauptsache gegenstandslos gewordene Beschwerde auf den Kostenpunkt beschränkt (vgl. BGHZ 86, S. 393 ff., 395; BayObLG, FamRZ 2000, S. 498 ff.).

    Für das landgerichtliche Verfahren ergibt sich dies daraus, daß die Kosten der Richterablehnung zu den Kosten des zugrundeliegenden Verfahrens gehören (BayObLG, FamRZ 2000, 498 ff.; Thomas/Putzo, ZPO, 23. Aufl. 2001, Rnr. 4 zu § 46; Musielak/Smid, 2. Aufl. 2000, Rnr. 6 zu § 46).

  • OLG Celle, 28.10.2010 - 9 W 93/10

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Androhung der Verweisung des

    In diesem Fall besteht kein rechtlich anerkennenswertes Bedürfnis für eine Entscheidung über die Ablehnung (BayObLG, MDR 2000, 52 [zum Ausscheiden wegen Einstritts in den Ruhestand]; Senat OLGR 2008, 216; OLG Karlsruhe OLGR 2008, 726 m. w. N.).
  • BayObLG, 04.04.2001 - 3Z BR 70/00

    Fristwahrung für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über das

    Nur insoweit bleibt das Verfahren anhängig (vgl. BGHZ 106, 359/366; BayObLG FamRZ 2000, 498; WuM 1995, 733; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 8. Aufl. Einleitung FGG Rn. 122).
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