Rechtsprechung
   BayObLG, 12.10.2000 - 3 ObOWi 89/2000, 3 OboOWi 89/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12290
BayObLG, 12.10.2000 - 3 ObOWi 89/2000, 3 OboOWi 89/00 (https://dejure.org/2000,12290)
BayObLG, Entscheidung vom 12.10.2000 - 3 ObOWi 89/2000, 3 OboOWi 89/00 (https://dejure.org/2000,12290)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Oktober 2000 - 3 ObOWi 89/2000, 3 OboOWi 89/00 (https://dejure.org/2000,12290)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,12290) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 56a Abs. 2 S. 1 § 145 Abs. 3 Nr. 6
    Begriff der öffentlichen Ankündigung eines Wanderlagers; Verkaufsveranstaltung nach Einladung zur Abholung eines Gewinns

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 310
  • BayObLGSt 2000, 140
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.06.1986 - 1 StR 41/86

    Strafbare Werbung für Pornographie

    Auszug aus BayObLG, 12.10.2000 - 3 ObOWi 89/00
    Der Begriff der Ankündigung im gewerberechtlichen Sinn ist nicht identisch mit demjenigen im straf- und bußgeldrechtlichen Sinn (vgl. z. B. § 184 Abs. 1 Nr. 5 , Abs. 3 Nr. 3 StGB , §§ 119, 120 OWiG ), der voraussetzt, dass der Gegenstand der Ankündigung zumindest für einen durchschnittlich interessierten und informierten Betrachter erkennbar sein muss (BGH NJW 1977, 1695/1696; BGHSt 34, 94/.

    Es soll verhindert werden, dass ein vom Gesetzgeber als schutzwürdig angesehener Personenkreis durch die Ankündigung für bestimmtes Material oder bestimmte Verhaltensweisen interessiert und auf bestehende Bezugs- oder Kontaktmöglichkeiten hingewiesen wird (BGHSt 34, 94/98).

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 19.72

    Veranstaltungen von Wanderlagern - Untersagung einer Veranstaltung - Ausübung

    Auszug aus BayObLG, 12.10.2000 - 3 ObOWi 89/00
    Eine Ankündigung erfolgt nach ganz herrschender Meinung dann öffentlich, wenn sie sich an eine Mehrzahl von Personen richtet, deren Kreis nicht bestimmt abgegrenzt ist und die zur Zeit der Ankündigung nicht durch gegenseitige Beziehungen oder durch Beziehungen zum Veranstalter persönlich untereinander verbunden sind (BVerwGE 42, 161/167; BayObLG GewA 1972, 12/13; OVG Lüneburg GewA 1971, 30/31; OLG Koblenz GewA 1984, 58/59; Ambs in Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze - Stand: Juni 2000 - § 56 a GewO Rn. 7 m.w.N.).

    Sie würde im übrigen an der rechtlichen Würdigung nichts ändern, da auch bei der Mitnahme von nur einer weiteren Person deren Auswahl der Einflussnahme durch den Veranstalter entzogen ist (vgl. BVerwGE 42, 161/167).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.1997 - 11 A 12655/96

    Wanderlager; Öffentliche Ankündigung; Versteigerungsgut; Reisegewerbe;

    Auszug aus BayObLG, 12.10.2000 - 3 ObOWi 89/00
    Die gewählte Art der Kontaktaufnahme und Adressengewinnung unterscheidet sich daher grundsätzlich nicht von jenen Fällen, in denen sich die Einladungen an die Bewohner bestimmter Straßenzüge (vgl. OVG Lüneburg GewA 1971, 30), an die Mitglieder von Vereinen (vgl. VG Braunschweig GewA 1990, 23), an die Kunden eines bestimmten Busunternehmens (vgl. OLG Koblenz GewA 1984, 58) oder an die Gewerbetreibenden und Freiberufler eines bestimmten Ortes (vgl. OVG Rheinland-Pfalz GewA 1997, 329) richten.

    Der angesprochene Personenkreis wird trotz persönlicher Einladung und Bezeichnung als "geschlossene Gesellschaft" nicht zu einem bestimmten, in sich geschlossenen Kreis, sondern bleibt Teil einer unbestimmten Personenmehrheit, der selbst wiederum eine unbestimmte Personenmehrheit bildet (OVG Rheinland-Pfalz GewA 1997, 329/330; OVG Lüneburg GewA 1991, 431/432).

  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87

    Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 12.10.2000 - 3 ObOWi 89/00
    Mit ihrer dieser tatrichterlichen Feststellung widersprechenden Behauptung, es habe nur eine Person mitgebracht werden dürfen, kann die Rechtsbeschwerde nicht gehört werden (vgl. BGHSt 35, 238/241).
  • BGH, 30.03.1977 - 4 StR 28/77

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter öffentlicher Ankündigung pornographischer

    Auszug aus BayObLG, 12.10.2000 - 3 ObOWi 89/00
    Der Begriff der Ankündigung im gewerberechtlichen Sinn ist nicht identisch mit demjenigen im straf- und bußgeldrechtlichen Sinn (vgl. z. B. § 184 Abs. 1 Nr. 5 , Abs. 3 Nr. 3 StGB , §§ 119, 120 OWiG ), der voraussetzt, dass der Gegenstand der Ankündigung zumindest für einen durchschnittlich interessierten und informierten Betrachter erkennbar sein muss (BGH NJW 1977, 1695/1696; BGHSt 34, 94/.
  • OVG Niedersachsen, 20.06.1991 - 7 L 117/89

    Wanderlager; Öffentliche Ankündigung; Einladung zu Veranstaltung; Öffentliche

    Auszug aus BayObLG, 12.10.2000 - 3 ObOWi 89/00
    Der angesprochene Personenkreis wird trotz persönlicher Einladung und Bezeichnung als "geschlossene Gesellschaft" nicht zu einem bestimmten, in sich geschlossenen Kreis, sondern bleibt Teil einer unbestimmten Personenmehrheit, der selbst wiederum eine unbestimmte Personenmehrheit bildet (OVG Rheinland-Pfalz GewA 1997, 329/330; OVG Lüneburg GewA 1991, 431/432).
  • VG Neustadt, 16.12.2010 - 4 K 912/10

    Österreichischer Reisevermittler muss Wanderlager in Deutschland anzeigen

    Eine öffentliche Ankündigung eines Wanderlagers liegt bereits dann vor, wenn der Veranstalter Teilnehmer an einem Gewinnspiel "als Gewinner" zu einer Veranstaltung einlädt, bei welcher diese ihre Gewinne abholen können, unabhängig davon, ob in der Einladung auf die Absicht des Warenverkaufs hingewiesen wird (BayObLG, GewArch 2001, 77).
  • VG Braunschweig, 17.12.2003 - 6 A 567/02

    Befreiung von der Schulpflicht und die Erteilung von Privatunterricht;

    (BVerfG, Beschl. vom 11.12.2000, NVwZ-RR 2001, 311 [BayObLG 21.10.2000 - 3 ObOWi 89/00] m.w.N.; BVerfG, Beschl. vom 05.09.1986, BayVBl. 1986, 752).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht