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BayObLG, 12.11.1987 - AR 3 Z 86/87 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Amtsgerichtliche Anordnung einer Pflegschaft mit den Wirkungskreisen der Vermögenssorge und der Aufenthaltsbestimmung; Voraussetzungen der örtlichen Zuständigkeit eines Vormundschaftsgerichts in Pflegschaftssachen nach einer Wohnsitzverlegung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - 12 AR 549/87
- BayObLG, 12.11.1987 - AR 3 Z 86/87
Papierfundstellen
- FamRZ 1988, 324 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 07.12.1973 - BReg. 1 Z 81/73
Entziehung der elterlichen Gewalt einer Mutter aufgrund wohl unsittlicher …
Auszug aus BayObLG, 12.11.1987 - AR 3 Z 86/87
Ist aber - wie hier - die Zuständigkeit eines Vormundschaftsgerichts einmal wirksam begründet, kann ein anderes Gericht zur Führung der Pflegschaft ausschließlich nach Maßgabe der Abgaberegelung des § 46 FGG berufen werden (BayObLGZ 1973, 331/334 m.w.Nachw.;… Jansen FGG 2. Aufl. RdNr. 8, Keidel/Kuntze/Winkler FGG 12. Aufl. RdNr. 7, Bumiller/Winkler FGG 3. Aufl. Anm. 2 a, je zu § 36; Beschluß des Senats vom 29.1.1987 - Allg. Reg. 6/87). - BayObLG, 05.02.1987 - Allg. Reg. 7/87
Getrennte Abgabe des Unterbringungsgenehmigungsverfahrens nach § 46a FGG
Auszug aus BayObLG, 12.11.1987 - AR 3 Z 86/87
Ebenso kann auch das Interesse des Vormundschaftsgerichts an einer für den Pflegling vorteilhafteren Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben mitbestimmend sein (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLGZ 1987, 43/44 m.w.Nachw.).