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   BayObLG, 12.12.1991 - RReg. 4 St 158/91   

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BayObLG, 12.12.1991 - RReg. 4 St 158/91 (https://dejure.org/1991,2060)
BayObLG, Entscheidung vom 12.12.1991 - RReg. 4 St 158/91 (https://dejure.org/1991,2060)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Dezember 1991 - RReg. 4 St 158/91 (https://dejure.org/1991,2060)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Diskette; Daten; Kopieren; Verwerten; Manifestation; Zueignung; Unterschlagung; Wegnahme

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1777
  • NStZ 1992, 284
  • StV 1992, 120
  • BB 1992, 3
  • DB 1992, 1135
  • afp 1992, 100
  • JR 1993, 253
  • BayObLGSt 1991, 147
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.03.1987 - 1 StR 693/86

    Begriff des Beiseiteschaffens; Zueignung sicherungsübereigneter Gegenstände

    Auszug aus BayObLG, 12.12.1991 - RReg. 4 St 158/91
    Das bloße Unterlassen der geschuldeten Rückgabe einer Sache kann nicht als Manifestation des Zueignungswillens angesehen werden, da ein solches Verhalten nicht den sicheren Schluss darauf zulässt, dass der Gewahrsamsinhaber den Gegenstand unter Ausschluss der Rechte des Eigentümers seinem Vermögen einverleiben will, sondern auf einer das fremde Eigentum nicht in Frage stellenden Nachlässigkeit beruhen kann (BGHSt 34, 309/312; OLG Düsseldorf StV 1990, 164 ; BayObLG Beschluss vom 28.4.1988 RReg. 3 St 39/88; LK/Ruß § 264 Rn.20; Schönke/Schröder/Eser aaO; Dreher/Tröndle § 246 Rn.17; alle m.w. Nachw.).

    Der Senat vermag nicht der im Verfahren geäußerten Auffassung zu folgen, aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 34, 309 ergebe sich, dass das Amtsgericht aus der Nichtherausgabe der Disketten.

  • OLG Düsseldorf, 16.10.1989 - 2 Ss 327/89
    Auszug aus BayObLG, 12.12.1991 - RReg. 4 St 158/91
    Das bloße Unterlassen der geschuldeten Rückgabe einer Sache kann nicht als Manifestation des Zueignungswillens angesehen werden, da ein solches Verhalten nicht den sicheren Schluss darauf zulässt, dass der Gewahrsamsinhaber den Gegenstand unter Ausschluss der Rechte des Eigentümers seinem Vermögen einverleiben will, sondern auf einer das fremde Eigentum nicht in Frage stellenden Nachlässigkeit beruhen kann (BGHSt 34, 309/312; OLG Düsseldorf StV 1990, 164 ; BayObLG Beschluss vom 28.4.1988 RReg. 3 St 39/88; LK/Ruß § 264 Rn.20; Schönke/Schröder/Eser aaO; Dreher/Tröndle § 246 Rn.17; alle m.w. Nachw.).
  • BGH, 14.02.2012 - 3 StR 392/11

    Raub (Zueignungsabsicht); räuberische Erpressung (Vermögensvorteil);

    Dass die vom Angeklagten beabsichtigte Durchsuchung des Speichers und das Kopieren der dabei aufgefundenen Bilddateien im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs der Sache lag, ändert hieran nichts, denn dies führte nicht zu deren Verbrauch (vgl. BayObLG, Beschluss vom 12. Dezember 1991 - RReg 4 St 158/91, juris, zum Kopieren und Verwerten von auf Diskette gespeicherten Daten; Cramer, CR 1997, 693, 696; LK/Vogel, StGB, 12. Aufl., § 242 Rn. 154).
  • BGH, 23.02.2012 - I ZR 136/10

    MOVICOL-Zulassungsantrag

    Eine Wegnahme gemäß dieser Norm liegt nicht vor, wenn der Täter bereits Alleingewahrsam an der Verkörperung hat (BayObLG, WRP 1992, 174, 175 f.; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 17 Rn. 35).
  • BayObLG, 13.06.1994 - 4St RR 76/94
    ist noch keine Manifestation der Zueignung (BayObLG NJW 1992, 1777/1778 m.w.Nachw.).
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