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   BayObLG, 13.01.1999 - 1Z AR 123/98, 1Z AR 133/98   

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https://dejure.org/1999,13638
BayObLG, 13.01.1999 - 1Z AR 123/98, 1Z AR 133/98 (https://dejure.org/1999,13638)
BayObLG, Entscheidung vom 13.01.1999 - 1Z AR 123/98, 1Z AR 133/98 (https://dejure.org/1999,13638)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Januar 1999 - 1Z AR 123/98, 1Z AR 133/98 (https://dejure.org/1999,13638)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 2, § 18
    Gemeinsame Versteigerung mehrerer landwirtschaftlicher Grundstücke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 16.08.1995 - 1Z AR 38/95
    Auszug aus BayObLG, 13.01.1999 - 1Z AR 123/98
    Der Senat hält es unter Abwägung der Interessen aller Beteiligten für zweckmäßig, daß die Versteigerung der Grundstücke, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, in einem gemeinsamen Verfahren betrieben wird (vgl. BGH a.a.O.; BayObLG KTS 1995, 736/737; Zeller/Stöber ZVG 15. Aufl. § 2 Rn. 4 [4.41).

    c) Der Bestellung des zuständigen Vollstreckungsgerichts steht nicht entgegen, daß bisher die Zwangsversteigerung noch nicht angeordnet worden ist (BayObLG KTS 1995, 736 /737).

  • BayObLG, 16.01.1974 - Allg. Reg. 40/73
    Auszug aus BayObLG, 13.01.1999 - 1Z AR 123/98
    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist als das zunächst höhere Gericht (§ 2 ZVG , § 8 Abs. 1 EGGVG , Art. 11 Abs. 1 AGGVG ) zur Entscheidung berufen, weil die in Betracht kommenden Amtsgerichte Landshut und Straubing, in deren Versteigerungsbezirken der durch Zwangsversteigerung betroffene Grundbesitz jeweils zum Teil belegen ist, zu verschiedenen bayerischen Oberlandesgerichtsbezirken gehören (BayObLGZ 1974, 15; BayObLG Rpfleger 1998, 438 ).

    Die Zulässigkeit und die Aussichten des beabsichtigten Vorgehens sind im Rahmen des § 2 ZVG nicht zu prüfen (BayObLGZ 1974, 15/16; BayObLG Rpfleger 1990, 131 ).

  • BayObLG, 29.04.1998 - 1Z AR 20/98

    Bestellung des zuständigen Vollstreckungsgerichts vor Anordnung der

    Auszug aus BayObLG, 13.01.1999 - 1Z AR 123/98
    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist als das zunächst höhere Gericht (§ 2 ZVG , § 8 Abs. 1 EGGVG , Art. 11 Abs. 1 AGGVG ) zur Entscheidung berufen, weil die in Betracht kommenden Amtsgerichte Landshut und Straubing, in deren Versteigerungsbezirken der durch Zwangsversteigerung betroffene Grundbesitz jeweils zum Teil belegen ist, zu verschiedenen bayerischen Oberlandesgerichtsbezirken gehören (BayObLGZ 1974, 15; BayObLG Rpfleger 1998, 438 ).
  • BGH, 15.05.1986 - IX ARZ 3/86

    Verbindung von Zwangsversteigerungsverfahren mehrerer Grundstücke - Bestellung

    Auszug aus BayObLG, 13.01.1999 - 1Z AR 123/98
    Hierüber hat der Senat im Rahmen des Bestimmungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 2 ZVG mitzuentscheiden (BGH NJW-RR 1986, 1383).
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