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   BayObLG, 13.01.2021 - 204 StObWs 547/20   

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https://dejure.org/2021,3648
BayObLG, 13.01.2021 - 204 StObWs 547/20 (https://dejure.org/2021,3648)
BayObLG, Entscheidung vom 13.01.2021 - 204 StObWs 547/20 (https://dejure.org/2021,3648)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Januar 2021 - 204 StObWs 547/20 (https://dejure.org/2021,3648)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVollzG §§ 118 Abs. 1, 120 Abs. 1 Satz 2, 138 Abs. 3; StPO §§ 35, 37 Abs. 2, 145a Abs. 1
    In Vollzugssachen keine wirksame Zustellung an Verteidiger bei fehlender Vollmacht

  • rewis.io

    Verteidiger, Rechtsbeschwerde, Strafvollstreckungskammer, Zustellung, Wiedereinsetzung, Generalstaatsanwaltschaft, Vollmacht, Strafvollzug, Wirksamkeit, Frist, Form, verwerfen, Beschwerdefrist, Antragsteller, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, unterzeichnete ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eine im Maßregel- oder Strafvollzugsverfahren nach § 35 Abs. 2 StPO , §§ 120 Abs. 1 Satz 2 , 138 Abs. 3 StVollzG zu bewirkende Zustellung an den Verteidiger ist gemäß § 145a Abs. 1 StPO , §§ 120 Abs. 1 Satz 2 , 138 Abs. 3 StVollzG nur dann wirksam, wenn sich dessen (Empfangs-)Vollmacht ...

  • rechtsportal.de

    Empfangsvollmacht in Akte als Voraussetzung für wirksame Zustellung an Verteidiger Unwirksame Verteidigerzustellung im Maßregel- und Strafvollstreckungsverfahren bei nicht vorliegender Empfangsvollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zustellung an den Verteidiger im Maßregel- oder Strafvollzugsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2023, 114 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 12.06.2006 - 5 Ws 179/06

    Strafvollzug: Verteidiger als berechtigter Empfänger eines Bescheides des

    Auszug aus BayObLG, 13.01.2021 - 204 StObWs 547/20
    Dies sind zunächst § 35 und auch § 37 Abs. 2 StPO (vgl. KG, StraFo 2006, 431, juris Rn. 9; NStZ 2004, 612, Nr. 30 bei Matzke; Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 120 Rn. 3; BeckOK Strafvollzug Bund/Euler, a.a.O., § 120 Rn. 4; Laubenthal, in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 7. Aufl., 12. Kap., Abschn. O - § 120 - Rn. 10; Spaniol, in: Fest/Lesting/Lindemann, 7. Aufl., § 120 StVollzG Rn. 3), so dass der Beschluss der Strafvollstreckungskammer vom 4.11.2020 gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 StPO zuzustellen war, wobei sich gemäß § 37 Abs. 2 StPO dann, wenn die für einen Beteiligten bestimmte Zustellung an mehrere Empfangsberechtigte bewirkt wird, die Frist nach der zuletzt bewirkten Zustellung richtet.

    (1.3.) Demgegenüber wird unter Verweis auf die Rechtsprechung des Kammergerichts (BeckRS 2006, 09140) in der Kommentarliteratur vereinzelt die Ansicht vertreten, dass § 145a StPO (Zustellungsvollmacht) im gerichtlichen Verfahren nicht gelte (BeckOK-Strafvollzug Bund/Euler, a.a.O., § 120 Rn. 5).

    § 145a Abs. 3 Satz 1 StPO sei bei der Zuleitung eines Bescheids des Anstaltsleiters an den bevollmächtigten Rechtsanwalt des Gefangenen - abgesehen davon, dass es an einer Zustellung fehlt - nicht anwendbar (KG, StraFo 2006, 431 juris Rn. 5 f.).

    Der vorrangige Kommunikationspartner der Verwaltungsbehörde sei gemäß § 14 Abs. 3 Satz 2 VwVfG der Bevollmächtigte (KG, StraFo 2006, 431, juris Rn. 7).

    § 145a Abs. 1 Satz 1 StPO gehöre ebenfalls nicht zu den nach § 120 Abs. 1 StVollzG entsprechend anwendbaren Vorschriften der Strafprozessordnung, es sei denn die Wirksamkeit einer Zustellung nach § 120 Abs. 1 StVollzG, § 35 Abs. 2, § 37 Abs. 1 StPO stehe in Rede (KG, StraFo 2006, 431, juris Rn. 9).

  • OLG Frankfurt, 18.09.2002 - 3 Ws 863/02

    Strafvollzug: Frist für Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei

    Auszug aus BayObLG, 13.01.2021 - 204 StObWs 547/20
    (1.1.) Nach der wohl überwiegend vertretenen Ansicht ist diese Vorschrift über die Verweisung in § 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG - jedenfalls, soweit es die Zustellung gerichtlicher Entscheidungen betrifft - auch in Strafvollzugssachen anwendbar (vgl. OLG Celle, NStZ 1990, 428, Nr. 61 bei Bungert; Arloth/Krä, a.a.O., § 120 Rn. 3; Spaniol, in: Fest/Lesting/Lindemann, a.a.O., § 118 StVollzG Rn. 1; so wohl auch OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 351, juris Rn. 13) und gilt somit über § 138 Abs. 3 StVollzG auch in Maßregelvollzugssachen.
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