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   BayObLG, 13.02.1990 - BReg. 1a Z 81/88   

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https://dejure.org/1990,3301
BayObLG, 13.02.1990 - BReg. 1a Z 81/88 (https://dejure.org/1990,3301)
BayObLG, Entscheidung vom 13.02.1990 - BReg. 1a Z 81/88 (https://dejure.org/1990,3301)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Februar 1990 - BReg. 1a Z 81/88 (https://dejure.org/1990,3301)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entführung der eigenen Kinder durch den Vater als eine die Ersetzung der Einwilligung zu einer Adoption rechtfertigende besonders schwere Pflichtverletzung gemäß § 1748 Abs. 1 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 776
  • MDR 1990, 631
  • FamRZ 1990, 799 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Zweibrücken, 08.02.2001 - 3 W 266/00

    Annahme als Kind - Ersetzung der Einwilligung - Antragstellung durch Vormund -

    Nach § 1748 Abs. 1 Satz 2 BGB muss (vgl. Soergel/Liermann, BGB 13. Aufl. § 1748 Rdnr. 12) das Vormundschaftsgericht auf Antrag des Kindes die gemäß § 1747 Abs. 1 Satz 1 BGB erforderliche Einwilligung eines Elternteils - hier des nicht sorgeberechtigten Vaters (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 776; 1994, 903, 904; FamRZ 1997, 514, 515) - in die Adoption ersetzen, wenn die Verletzung der Pflichten dieses Elternteils gegenüber dem Kind besonders schwer ist und es voraussichtlich dauernd nicht mehr seiner Obhut anvertraut werden kann.

    Dies ist bei Straftaten, die ein Elternteil gegenüber einem Dritten verübt hat, dann der Fall, wenn die Tat konkrete und schwerwiegende Auswirkungen für das Kind hat (BayObLGZ 1978, 105, 109; BayObLG StAZ 1979, 13, 15; DAVorm 1981, 131, 137; NJW-RR 1990, 776).

    Dass es zwischenzeitlich die Ereignisse verdrängt hat und die Erinnerung an die leibliche Mutter verblasst ist, ändert an dem Eintritt eines endgültigen schwerwiegenden Nachteils, dem Verlust der eigenen Mutter, nichts (vgl. auch BayObLG NJW-RR 1990, 776, 777).

  • BayObLG, 12.10.2004 - 1Z BR 71/04

    Ersetzung der Einwilligung des Vaters in Adoption seines Kindes durch Stiefvater

    Eine Straftat gegenüber Dritten kann eine Pflichtwidrigkeit gegenüber dem Kind nur darstellen, wenn damit konkrete Auswirkungen auf das Kind verbunden sind (BayObLG NJW-RR 1990, 776/777; BayObLGZ 1978, 105, 109; Staudinger/Frank BGB § 1748 Rn. 20).
  • BayObLG, 17.09.1990 - BReg. 1a Z 38/90

    Ersetzen der Einwilligung eines Elternteils in eine Adoption

    In der Regel wird nämlich hierfür ein Verhalten verlangt, das gegenüber dem Kind einem kriminellen Vergehen gleichkommt (BayObLG NJW-RR 1990, 776 ; Soergel/Liermann § 1748 Rn. 19).
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