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   BayObLG, 13.02.1997 - 2Z BR 132/96   

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https://dejure.org/1997,5480
BayObLG, 13.02.1997 - 2Z BR 132/96 (https://dejure.org/1997,5480)
BayObLG, Entscheidung vom 13.02.1997 - 2Z BR 132/96 (https://dejure.org/1997,5480)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Februar 1997 - 2Z BR 132/96 (https://dejure.org/1997,5480)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstufung des Verwaltervertrages als entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag i.S. des § 675 BGB mit teilweise dienstvertraglichem, teilweise werkvertraglichem Charakter; Gelten der §§ 320 - 326, 615, 616 BGB hinsichtlich der Vergütung bei fehlender Erbringung von Leistungen durch den ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Verwaltervergütung; Aufrechnung mit Schadenersatzanspruch wegen Schlechterfüllung der Verwalterpflichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §325, § 675; WEG § 26, § 27, § 28
    Vergütungsanspruch des Verwalters einer Wohnanlage bei Nichterfüllung und Schlechterfüllung - Jahresabrechnung als Hauptleistung des Verwalters - Aufwendungsersatz nach Vertragsende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 1997, 136
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 13.11.1989 - 24 W 5042/89
    Auszug aus BayObLG, 13.02.1997 - 2Z BR 132/96
    Für einen solchen Vertrag gelten hinsichtlich der Vergütung in erster Linie die getroffenen Vereinbarungen, ansonsten Dienstvertragsrecht (vgl. KG OLGZ 1990, 61/64; Palandt/Thomas BGB 56.Aufl. § 675 Rn. 28; Palandt/Bassenge § 26 WEG Rn. 8).

    Demgegenüber führt eine Schlechterfüllung der Verwalterpflichten grundsätzlich nicht zum Wegfall des Vergütungsanspruchs, sondern allenfalls zu Schadensersatzansprüchen der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter, mit denen sie gegebenenfalls gegen den Vergütungsanspruch des Verwalters aufrechnen können (KG OLGZ 1990, 61/64; Bärmann/Merle WEG 7.Aufl. § 26 Rn. 108).

  • BGH, 07.03.1989 - XI ZR 25/88

    Aufwendungsersatzbei Unwirksamkeit des Verwaltervertrags

    Auszug aus BayObLG, 13.02.1997 - 2Z BR 132/96
    Für die Zeit nach Ablauf des Verwaltervertrages stehen einem Verwalter nur Ansprüche auf Aufwendungsersatz nach §§ 677 ff. BGB zu (OLG Hamm NJW-RR 1989, 970; vgl. ferner BayObLG WE 1996, 314 f.; Palandt/Bassenge § 26 WEG Rn. 8), die er gegebenenfalls einem Anspruch der Wohnungseigentümer auf Rückzahlung von einbehaltenen Honorarbeträgen entgegenhalten kann.
  • OLG Saarbrücken, 10.03.2008 - 5 W 58/07

    Anspruch des Verwalters auf Aufwendungsersatz und Honorar?

    Bei diesem handelt es sich um einen zivilrechtlichen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag i. S. d. § 675 BGB mit Auftrags-, Dienst- und Werkvertragselementen (vgl. BGH, Beschl. v. 10.07.1980 - VII ZR 328/79, NJW 1980, 2466 (2468); Beschl. v. 25.09.1980 - VII ZR 276/79, NJW 1981, 282 (284); BayObLG, NJWE-MietR 1997, 162; Deckert, aaO., Gruppe 4, Rdnr. 60; Staudinger-Bub, aaO., § 26 WEG, Rdnr. 201).

    Erbringt der Verwalter eine Hautptleistung - ganz oder teilweise - überhaupt nicht, so sind hinsichtlich der Vergütung §§ 320 - 326, 615, 616 BGB anwendbar (vgl. BayObLG, NJWE-MietR 1997, 162; Staudinger-Bub, aaO., § 26 WEG, Rdnr. 286a).

    Dagegen führt eine Schlechterfüllung der Verwalterpflichten grundsätzlich nicht zum Wegfall des Vergütungsanspruchs, sondern allenfalls zu Schadensersatzansprüchen der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter, mit denen sie gegebenenfalls gegen den Vergütungsanspruch des Verwalters aufrechnen können (vgl. KG, OLGZ 1990, 61 (64); BayObLG, NJWE-MietR 1997, 162; Bärmann/Pick/Merle-Merle, aaO., § 26 WEG, Rdnr. 110; Staudinger-Bub, aaO., § 26 WEG, Rdnr. 286a; Deckert, aaO., Gruppe 4, Rdnr. 899).

    Ist sie nachholbar, so tritt Befreiung von der Dienstleistung nur über § 615 BGB ein (vgl. BayObLG, NJWE-MietR 1997, 162; Palandt-Weidenkaff, aaO., § 615 BGB, Rdnr. 4).

    Ansonsten ist für die erbrachte Teilleistung eine Vergütung geschuldet, während die Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich des unmöglich gewordenen Teils die Rechte aus § 325 BGB haben (vgl. BayObLG, NJWE-MietR 1997, 162).

    Das Verhältnis zwischen erbrachter und nicht erbrachter Leistung ist dabei analog § 287 ZPO tatrichterlich zu schätzen (vgl. BayObLG, NJWE-MietR 1997, 162).

    Zu den Hauptpflichten eines Verwalters gehört ferner die Aufstellung von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen (vgl. BayObLG, NJWE-MietR 1997, 162; Weitnauer-Lüke, aaO., § 27 WEG, Rdnr. 3).

    Diese Leistungen sind nach Ablauf der jeweiligen Wirtschaftsjahre nicht mehr nachholbar und daher unmöglich geworden (vgl. BayObLG, NJWE-MietR 1997, 162).

  • LG München I, 27.10.2016 - 36 S 1117/16

    Pflicht des Altverwalters auf Erstellung der Jahresabrechnung

    Bei dem Verwaltervertrag handelt es sich entgegen der Ansicht der Beklagten nicht um einen reinen Dienstvertrag, sondern um einen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag i. S. d. § 675 BGB mit Auftrags-, Dienst- und Werkvertragselementen (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1093; BGH, Beschluss vom 10.07.1980 - VII ZR 328/79, NJW 1980, 2466 (2468); Beschluss vom 25.09.1980 - VII ZR 276/79, NJW 1981, 282 (284); BayObLG, NJWE-MietR 1997, 162).
  • OLG München, 21.06.2006 - 34 Wx 28/06

    Verwalter: Vergütung nach Anfechtung der Bestellung

    Die von der Antragstellerin behauptete Schlechterfüllung der Verwalterpflichten führt nicht zum Wegfall des Vergütungsanspruchs (BayObLG WuM 1997, 345 ; Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. § 26 Rn. 69).
  • BayObLG, 26.08.1999 - 2Z BR 53/99

    Darlegungslast bezüglich der Erforderlichkeit von Ausgaben im Rahmen der

    In der Zeit, in der der Antragsgegner nicht zum Verwalter bestellt war und kein Verwaltervertrag bestand, wurde er als Geschäftsführer ohne Auftrag tätig (vgl. BayObLG WuM 1997, 345 f. m.w.N.); auch insoweit ist über § 681 Satz 2 BGB die Vorschrift des § 667 BGB anwendbar, und zwar sowohl bei berechtigter wie auch bei unberechtigter Geschäftsführung (vgl. BGH NJW 1984, 1461/1462; 1997, 210612107; BGH WPM 1989, 1640/1642; Palandt/Sprau BGB 58. Aufl. Rn. 1, MünchKomm/Seiler BGB 3. Aufl. Rn. 3, jeweils zu § 681 ; a.A. Staudinger/ Wittmann Rn. 2, Soergel/Mühl BGB 12. Aufl. Rn. 1, Erman/Ehmann BGB 9. Aufl. Rn. 1, jeweils zu § 681 ).
  • KG, 30.07.1997 - 24 W 2316/96

    Rechtsschutzinteresse des Verwalters an der Ungültigerklärung des

    Nach Ablauf des Verwaltervertrages vom 26. Juli/2. September 1991, der nach der unter Nr. 8 getroffenen Vereinbarung bis zum Ablauf der Verwalterbestellung, hier also bis zum Ablauf der am 12. Juni 1987 wirksam beschlossenen 5-jährigen Amtsperiode, gelten sollte, stehen der Antragstellerin allenfalls Ansprüche auf Aufwendungsersatz nach §§ 677 ff. BGB , aber keine Honoraransprüche gegen die Eigentümergemeinschaft zu (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1989, 970; BayObLG, WuM 1997, 345 ).
  • OLG Hamburg, 17.12.1997 - 2 Wx 83/97

    Entscheidung über die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs; Streit

    Auch für viele andere Konstellationen ist anerkannt, daß die Erheblichkeit von gesetzlichen Bestimmungen außerhalb des WEG die Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts nicht berührt und diese Normen in seinem Verfahren neben den Bestimmungen des WEG anzuwenden sind (vgl. BGHZ 59, 58 sowie KG OLGZ 1981, 304 zu Ansprüchen gegen einen Verwalter - entscheidend sei der innere Zusammenhang - und gemäß §§ 823 ff. BGB; BayObLG WuM 1997, 345 zu § 812 BGB; Anw.
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