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   BayObLG, 13.02.2004 - 1Z BR 94/03   

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https://dejure.org/2004,8414
BayObLG, 13.02.2004 - 1Z BR 94/03 (https://dejure.org/2004,8414)
BayObLG, Entscheidung vom 13.02.2004 - 1Z BR 94/03 (https://dejure.org/2004,8414)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Februar 2004 - 1Z BR 94/03 (https://dejure.org/2004,8414)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Judicialis

    BGB § 1937; ; BGB § 2174; ; FGG § 20 Abs. 1; ; FGG § 20 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1937 § 2174; FGG § 20 Abs. 1, Abs. 2
    Beschwerdeberechtigung des Vermächtnisnehmers im Erbscheinsverfahren - Umfang der Prüfungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerdeberechtigung des Vermächtnisnehmers; Beschwerdeberechtigung der Miterben; Feststellung der Beschwerdeberechtigung durch das Beschwerdegericht von Amts wegen; Widerruf von Testamenten; Auslegung privatschriftlicher Testamente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1818
  • BayObLGZ 2004, 37
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 03.12.1998 - 1Z BR 164/97

    Beschwerdeberechtigung eines Vermächtnisnehmers

    Auszug aus BayObLG, 13.02.2004 - 1Z BR 94/03
    Deswegen sind nach ganz herrschender Meinung Vermächtnisnehmer - wie allgemein Nachlassgläubiger, z.B. auch Pflichtteilsberechtigte - im Erbscheinsverfahren, von den Fällen der §§ 792, 896 ZPO abgesehen, nicht beschwerdeberechtigt (BayObLGZ 1905, 561/564; 1998, 314/316 = FamRZ 1999, 817/818; Keidel/Kahl § 20 Rn. 75, 77; Staudinger/Schilken BGB 13. Aufl. § 2353 Rn. 87; MünchKomm/Promberger BGB 3. Aufl. § 2353 Rn. 108).
  • BayObLG, 14.03.1986 - BReg. 1 Z 10/86

    Antragsberechtigung; Annehmender; Kinder; Antrag; Aufhebung; Annahmeverhältnis;

    Auszug aus BayObLG, 13.02.2004 - 1Z BR 94/03
    Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2 ist ohne Rücksicht auf die Zulässigkeit seiner Erstbeschwerde deswegen zulässig, weil die Erstbeschwerde als unbegründet zurückgewiesen wurde (§ 20 Abs. 1, § 29 Abs. 4 FGG; BayObLG FamRZ 1986, 719/720; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 10).
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