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   BayObLG, 13.03.2000 - 4St RR 172/99   

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https://dejure.org/2000,7375
BayObLG, 13.03.2000 - 4St RR 172/99 (https://dejure.org/2000,7375)
BayObLG, Entscheidung vom 13.03.2000 - 4St RR 172/99 (https://dejure.org/2000,7375)
BayObLG, Entscheidung vom 13. März 2000 - 4St RR 172/99 (https://dejure.org/2000,7375)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betäubungsmittel; Unerlaubter Erwerb; Revision; Hauptverhandlung; Frist; Beschleunigtes Verfahren; Eröffnungsbeschluss; Vorlage; Wirkstoffmenge

  • Judicialis

    StPO § 417; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 419 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 419 Abs. 3; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 1; ; GVG § 121; ; BtMG § 29 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 418 Abs. 1
    Umfang der Revisionsbegründung bei Verurteilung im beschleunigten Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 302
  • BayObLGSt 2000, 22
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 170/94
    Auszug aus BayObLG, 13.03.2000 - 4St RR 172/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BayObLGSt 1997, 95/96) ist zwar für die Festlegung des Mindestschuldumfangs grundsätzlich eine Bestimmung der Wirkstoffmenge erforderlich; diese ist aber im Anwendungsbereich des § 29 Abs. 5 BtMG entbehrlich, da die dort vorausgesetzte geringe Menge nur bis zu drei Konsumeinheiten reicht (vgl. BayObLGSt 1995, 22).
  • BGH, 17.12.1999 - 2 StR 376/99

    Vorlage nach § 121 Abs. 2 GVG; Anforderungen an den Eröffnungsbeschluß bei

    Auszug aus BayObLG, 13.03.2000 - 4St RR 172/99
    Auf der Grundlage dieser Überlegung hat der Bundesgerichtshof (Beschluß vom 17.12.1999 2 StR 376/99) die Vorlage des OLG Köln (Beschluß vom 29.6.1999 - Ss 195/99) zurückgegeben, weil auch dem Verfahren vor dem OLG Köln ein Beschluß über die Verbindung von normalem und beschleunigten Verfahren zugrunde lag.
  • OLG Düsseldorf, 10.04.1997 - 2 Ss 56/97

    Erfolgsaussichten einer Revision bei Geltendmachung eines Verfahrensfehlers in

    Auszug aus BayObLG, 13.03.2000 - 4St RR 172/99
    An dieser Auffassung ist der Senat auch nicht durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf in NStZ 1997, 613 gehindert, die von der Erforderlichkeit eines Eröffnungsbeschlusses und damit einer fehlenden Verfahrensvoraussetzung ausgeht.
  • BayObLG, 09.06.1997 - 4St RR 137/97

    Unwirksame Beschränkung der Berufung auf Rechtsfolgenausspruch bei Verurteilung

    Auszug aus BayObLG, 13.03.2000 - 4St RR 172/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BayObLGSt 1997, 95/96) ist zwar für die Festlegung des Mindestschuldumfangs grundsätzlich eine Bestimmung der Wirkstoffmenge erforderlich; diese ist aber im Anwendungsbereich des § 29 Abs. 5 BtMG entbehrlich, da die dort vorausgesetzte geringe Menge nur bis zu drei Konsumeinheiten reicht (vgl. BayObLGSt 1995, 22).
  • OLG Hamburg, 19.01.1999 - 2 Ss 161/98
    Auszug aus BayObLG, 13.03.2000 - 4St RR 172/99
    Demgemäß hat auch das Oberlandesgericht Hamburg seine Vorlage an den BGH (NStZ 1999, 266) mit Beschluß vom 23.2.2000 zurückgenommen, da zwar das Ausgangsverfahren nur in einem beschleunigten Verfahren bestanden hat, die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.12.1999 aber auch für die Frage der Entscheidungserheblichkeit der Düsseldorfer Entscheidung heranzuziehen ist.
  • OLG Düsseldorf, 03.12.2002 - 2a Ss 299/02

    Verhandlung unter Verkennung der kurzen Frist des § 419 Strafprozessordnung

    Dieser ist aber nur auf eine den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechende Rüge zu berücksichtigen und begründet kein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis (vgl. BayObLG StV 2000, 302, OLG Stuttgart StV 1998, 479 f; HansOLG Hamburg NStZ 2000, 1007 f und NStZ-RR 2001, 206 f).
  • OLG Hamm, 14.05.2003 - 2 Ws 111/03

    DNA; Entnahme einer Speichelprobe, negative Kriminalprognose, langer Zeitraum

    Zwar ist in der Rechtsprechung (vgl. LG Hannover, StV 2000, 302 f.; LG Berlin, StV 2000, 302; LG Bremen, StV 2000, 303 f.; LG Aurich, StV 2000, 609; AG Stade, StV 2000, 304 f.) eine negative Kriminalprognose verneint worden, wenn die Anlasstat etliche Jahre zurücklag und der Täter sich in dieser Zeit straffrei geführt hatte.
  • OLG Stuttgart, 10.07.2002 - 4 Ss 172/02

    Revisionsrüge im Strafverfahren: Anforderungen an die Rüge fehlerhafter

    Dies dürfte der derzeit herrschenden Meinung entsprechen (vgl. OLG Stuttgart - 1. Strafsenat -, Beschluss vom 28. Januar 1998 - 1 Ss 9/98; Beschluss vom 19. Juni 1998 - 1 Ss 331/98 = NJW 1998, 3134; Beschluss vom 11. August 1998 - 1 Ws 123/98 = NJW 1999, 511 mit Anm. Scheffler NStZ 1999, 268; BayObLGSt 2000, 22; OLG Hamburg NStZ 1999, 266 - Vorlagebeschluss gemäß § 121 Abs. 2 GVG, der später zurückgenommen wurde, vgl. OLG Hamburg OLGSt StPO § 419 Nr. 3; OLG Köln, Beschluss vom 29. Juni 1999 - Ss 125/99; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 419 Rdnr. 12; Scheffler a.a.O.; a.A. - von Amts wegen zu berücksichtigendes Verfahrenshindernis - OLG Düsseldorf, NStZ 1997, 613 und in OLGSt StPO § 417 Nr. 3; Müller NStZ 2000, 108).
  • BayObLG, 23.04.2002 - 4St RR 45/02

    Keine Zurückverweisung wegen fristwidriger Durchführung der Hauptverhandlung im

    Die Nichteinhaltung der kurzen Frist zur Durchführung der Hauptverhandlung gemäß § 418 Abs. 1 StPO stellt kein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis dar, das zur Einstellung des Verfahrens führen müsste (BayObLGSt 2000, 22 StV 2000, 302; OLG Stuttgart StV 98, 585/586; vgl. auch LR/Gössel StPO 25. Aufl. § 417 Rn. 36).
  • AG St. Wendel, 22.01.2010 - 19 Gs 138/09

    Anordnung einer molekulargenetischen Untersuchung: Anforderungen an die

    Dies gilt etwa für die Rückfallgeschwindigkeit, den Zeitablauf seit der früheren Tatbegehung (vgl. LG Hannover, Beschluss vom 3.9. 1999, 49 Qs 138/99 -, StV 1999, S 590 LS, AG Stade; StV 2000, S. 304f.), das Verhalten des Betroffenen in der Bewährungszeit oder einen Straferlass, seine Motivationslage bei der früheren Tatbegehung, seine Lebensumstände (vgl. LG Berlin, StV 2000, S. 303; LG Hannover, StV 2000 S. 302 f.) und seine Persönlichkeit.
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