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   BayObLG, 13.04.1995 - 4St RR 65/95   

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https://dejure.org/1995,4811
BayObLG, 13.04.1995 - 4St RR 65/95 (https://dejure.org/1995,4811)
BayObLG, Entscheidung vom 13.04.1995 - 4St RR 65/95 (https://dejure.org/1995,4811)
BayObLG, Entscheidung vom 13. April 1995 - 4St RR 65/95 (https://dejure.org/1995,4811)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 331
  • NStZ 1996, 101 (Ls.)
  • BayObLGSt 1995, 72
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus BayObLG, 13.04.1995 - 4St RR 65/95
    Deshalb ist für einen Beweisantrag die Angabe dessen unverzichtbar, was der Zeuge im Kern bekunden soll (BGHSt 39, 251/253).

    Damit handelt es sich aber bei dem Antrag auf Vernehmung der Businsassen um einen nach § 244 Abs. 2 StPO zu behandelnden Beweisermittlungsantrag (vgl. BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ.1983, 210 ; BGHSt 39, 251/255).

  • BGH, 19.12.1986 - 2 StR 324/86

    Abgrenzung von Beweisantrag und Beweisermittlungsantrag; Vermutung in Form der

    Auszug aus BayObLG, 13.04.1995 - 4St RR 65/95
    Ob es sich im konkreten Fall nur um die Äußerung einer Vermutung oder aber die bestimmte Behauptung von Tatsachen handelt, entscheidet sich nicht allein nach dem Wortlaut und damit der äußeren Form des Antrags, sondern nach seinem durch Auslegung unter Berücksichtigung aller insoweit wesentlichen Umstände zu ermittelnden Sinn (BGH StV 1982, 55 ; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 2).
  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe

    Auszug aus BayObLG, 13.04.1995 - 4St RR 65/95
    Die Abweichung hinsichtlich des Tatortes stellt nur eine Modifikation derselben Tat dar und hebt deren Identität nicht auf (vgl. hierzu BGHSt 22, 375/385; 32, 215/218; LR/Gollwitzer StPO 24. Aufl. § 264 Rn. 26).
  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Auszug aus BayObLG, 13.04.1995 - 4St RR 65/95
    Dagegen liegt nur ein Beweisermittlungsantrag vor, wenn der Antragsteller in der Hoffnung, daß Nachforschungen zu seinen Gunsten sprechende Tatsachen ergeben, nur Vermutungen äußert, weil er eine bestimmte Behauptung noch nicht vorbringen oder bestimmte Beweismittel noch nicht angeben kann (BGHSt 30, 131/141; Kleinknecht/Meyer-Goßner § 244 Rn. 25).
  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

    Auszug aus BayObLG, 13.04.1995 - 4St RR 65/95
    Die Abweichung hinsichtlich des Tatortes stellt nur eine Modifikation derselben Tat dar und hebt deren Identität nicht auf (vgl. hierzu BGHSt 22, 375/385; 32, 215/218; LR/Gollwitzer StPO 24. Aufl. § 264 Rn. 26).
  • BGH, 10.04.1992 - 3 StR 388/91

    Antrag auf Vernehmung zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen -

    Auszug aus BayObLG, 13.04.1995 - 4St RR 65/95
    Daß die ca. 54 Zeugen den Angeklagten im Sinne des Antrags entlasten würden, ist offensichtlich eine aus der Luft gegriffene, aufs Geratewohl angestellte Vermutung, die nur scheinbar in eine Tatsachenbehauptung gekleidet ist (vgl. BGH NStZ 1992, 397 ).
  • BGH, 14.03.1990 - 3 StR 109/89

    Mord in Tateinheit mit schwerem Raub - Unterbrechung der Hauptverhandlung länger

    Auszug aus BayObLG, 13.04.1995 - 4St RR 65/95
    Die bloße Wahrunterstellung, daß ein Zeuge die behauptete Tatsache bekunden wird, erschöpft daher einen Beweisantrag nicht (siehe RGSt 49, 44/46; BGH DAR 1957, 68 bei Martin; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 20; BayObLG …
  • BGH, 23.01.1951 - 1 StR 37/50

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung - Vorliegen eines den

    Auszug aus BayObLG, 13.04.1995 - 4St RR 65/95
    Ein Beweisantrag liegt vor, wenn bestimmte Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden, die mittels bestimmter Beweismittel bewiesen werden sollen (BGHSt 1, 29/31; Kleinknecht/Meyer-Goßner § 244 Rn. 18).
  • BGH, 15.10.1981 - 4 StR 538/81

    Abgrenzung eines Beweisantrages von der bloßen Beweisanregung - Anforderungen an

    Auszug aus BayObLG, 13.04.1995 - 4St RR 65/95
    Ob es sich im konkreten Fall nur um die Äußerung einer Vermutung oder aber die bestimmte Behauptung von Tatsachen handelt, entscheidet sich nicht allein nach dem Wortlaut und damit der äußeren Form des Antrags, sondern nach seinem durch Auslegung unter Berücksichtigung aller insoweit wesentlichen Umstände zu ermittelnden Sinn (BGH StV 1982, 55 ; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 2).
  • BGH, 29.04.1981 - 5 StR 172/81

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Beweisantrags bzw. eines Hilfsbeweisantrags

    Auszug aus BayObLG, 13.04.1995 - 4St RR 65/95
    Auch bei einer in die Form einer bestimmten Behauptung gekleideten Annahme kann es sich um die bloße Vermutung einer Möglichkeit handeln (BGH bei Holtz MDR 1980, 987 ; StV 1981, 330 ; BayObLG bei Rüth DAR 1972, 205).
  • RG, 13.11.1914 - I 713/14

    Kann der Antrag des Angeklagten, Zeugenbeweis über bestimmte Tatsachen zu

  • OLG Bamberg, 17.03.2017 - 3 Ss OWi 264/17

    Mindestanforderungen an Beweisantrag auf Einholung eines anthropologisches

    a) Ein nach den Regeln des Strengbeweisverfahrens zu behandelnder Beweisantrag ist nach st.Rspr. und h.M. im Schrifttum das unbedingte oder an eine zulässige Bedingung geknüpfte ernsthafte Verlangen eines Verfahrensbeteiligten, zum Nachweis einer von ihm bestimmt zu behauptenden Tatsache durch den Gebrauch eines bestimmt zu bezeichnenden Beweismittels Beweis zu erheben, soweit die Beweisbehauptung die Tatsachengrundlage, nämlich den zur Schuld- oder Rechtsfolgenfrage gehörenden Sachverhalt eines in der Sache entscheidenden Urteils betrifft (vgl. u.a. BGHSt 1, 29/31; 6, 128/129; 30, 131/142; 37, 162/164 ff.; 39, 251/253 f.; 43, 321/325 ff.; BGH StV 2012, 73; BayObLGSt 1995, 72 = NJW 1996, 331; BGH StV 2014, 257 = NStZ 2014, 282 = wistra 2014, 280; BGH StV 2015, 82 = BGHR StPO § 244 III Konnexität 2; OLG Bamberg, Beschluss vom 23.02.2015 - 3 OLG 8 Ss 126/14 = StraFo 2015, 155 = OLGSt StPO § 244 Nr. 22; LR/Becker StPO 26. Aufl. § 244 Rn. 95, 96 ff.; KK/Krehl StPO § 244 Rn. 67; KK-Senge OWiG § 77 Rn. 14; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 59. Aufl. § 244 Rn. 18; Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 9. Aufl., Rn. 138; Burhoff, Handbuch für die strafverfahrensrechtliche Hauptverhandlung, 7. Aufl., Rn. 769 und Burhoff [Hrsg.]/Stephan, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 4. Aufl., Rn. 568, 597 ff., jeweils m.w.N.).
  • AG Bad Hersfeld, 15.09.1998 - 39 Js 141172/97

    Festsetzung einer Geldbuße wegen einer fahrlässig begangenen

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