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   BayObLG, 13.05.1993 - 3Z BR 156/92   

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https://dejure.org/1993,4488
BayObLG, 13.05.1993 - 3Z BR 156/92 (https://dejure.org/1993,4488)
BayObLG, Entscheidung vom 13.05.1993 - 3Z BR 156/92 (https://dejure.org/1993,4488)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Mai 1993 - 3Z BR 156/92 (https://dejure.org/1993,4488)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen; Prüfungsumfang; Betreuer; Interessenkonflikt; Entlassung; Persönliche Anhörung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Anhörung durch ersuchten Richter im Entlassungsverfahren, Interessenkonflikt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 1225
  • Rpfleger 1994, 110
  • BayObLGZ 1993, 226
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 73/97

    Einflußnahme des Betreuers bei Erbeinsetzung

    Vielmehr wollte er die Entscheidung darüber, ob eine Interessenkollision vorliegt, wenn der künftige gesetzliche oder eingesetzte Erbe zum Betreuer bestellt wird, der Prüfung und Entscheidung des Vormundschaftsgerichts im Einzelfall überlassen (vgl. dazu BayObLG Rpfleger 1994, 110; Palandt/Diederichsen § 1897 Rn. 8; Bienwald Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1897 Rn. 48; Zimmermann/Damrau Betreuung und Vormundschaft 2. Aufl. § 1897 Rn. 18).
  • OLG Köln, 18.09.2002 - 16 Wx 176/02

    Eignung zum Betreueramt

    Die Annahme setzt mithin die ernsthafte Gefahr von Interessenkollisionen voraus, die sich schädlich auf das Wohl der Betreuten auswirken würden, eine nur abstrakte Gefahr einer Interessenkollision oder nur geringfügiger Interessenkonflikte könnte hingegen nicht ausreichen, einen nahen Angehörigen zu übergehen (vgl. Senat in FamRZ 99, 54 m. w. N. und FamRZ 2000, 512; BayObLG Rpfleger 94, 110; Palandt/Diederichsen aaO).
  • OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 51/99

    Rechtliche Kriterien für die Auswahl eines Betreuers unter Berücksichtigung des

    Geringfügige Gefahren für die Vermögenswerte des Betreuten sind dabei hinzunehmen (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 323, 324; BayObLG FamRZ 1993, 1225, 1226).
  • BayObLG, 11.06.1997 - 3Z BR 54/97

    Entlassung des Betreuers gegen den Willen des Betreuten - Persönliche Anhörung in

    Der Senat hat das früher, ersichtlich ohne Einschränkung, für zulässig erachtet (BayObLGZ 1993, 226).
  • LG Landshut, 06.05.1997 - 60 T 438/97

    Gesellschafterwechsel bei einer GbR als Berechtigte einer beschränkten

    Vielmehr wollte er die Entscheidung darüber, ob eine Interessenkollision vorliegt, wenn der künftige gesetzliche oder eingesetzte Erbe zum Betreuer bestellt wird, der Prüfung und Entscheidung des Vormundschaftsgerichts im Einzelfall überlassen (vgl. dazu BayObLG Rpfleger 1994, 110; Palandt/Diederichsen § 1897 Rdnr. 8; Bienwald Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1897 Rdnr. 48; Zimmermann/ Damrau Betreuung und Vormundschaft 2. Aufl. § 1897 Rdnr. 18).
  • BayObLG, 16.01.1997 - 3Z BR 248/96

    Entlassung des Betreuers

    Das Landgericht durfte die Betroffene durch den beauftragten Richter anhören (BayObLGZ 1993, 226; Damrau/Zimmermann § 691 FGG Rn. 18).
  • KG, 26.01.1995 - 1 W 7060/94

    Betreuer; Betreuerauswahl; Auswahl; Person; Bestellung; Angehörige; Äußerung;

    Dagegen rechtfertigt die Gefahr lediglich geringer Interessenkonflikte es nicht, einen Vorschlag des Betroffenen im Sinne des § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB zu übergehen; das ist vielmehr nur dann gerechtfertigt, wenn die zu befürchtenden Konflikte so stark sind, daß der Vorgeschlagene im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB als ungeeignet erscheint, weil der Vorschlag dann dem Wohl des Betroffenen zuwiderläuft (amtliche Begründung, a. a. O. S. 127; vgl. auch BayObLGZ 1993, 226/227; OLG Hamm, a. a. O.; MünchKomm/Schwab, a. a. O.).
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