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   BayObLG, 13.06.1961 - BReg. 1 Z 55/61   

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BayObLG, 13.06.1961 - BReg. 1 Z 55/61 (https://dejure.org/1961,2005)
BayObLG, Entscheidung vom 13.06.1961 - BReg. 1 Z 55/61 (https://dejure.org/1961,2005)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Juni 1961 - BReg. 1 Z 55/61 (https://dejure.org/1961,2005)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Benennung eines Vormunds; Vorgehen gegen die Auswahl und Bestellung des Vormunds mit dem Ziel der Entlassung dieses Vormunds ; Sorge für die Person des Kindes; Erfordernis der ausdrücklichen Anordnung im Testament; Auslegung eines Testaments; Überprüfung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 1865
  • MDR 1961, 943
  • BayObLGZ 1961, 189
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 15.11.1906 - IV 316/06

    Beschwerderecht nach § 57 Nr. 9 Fr.G.G.

    Auszug aus BayObLG, 13.06.1961 - BReg. 1 Z 55/61
    Die Großmutter hat auch ein berechtigtes Interesse, Bedenken gegen die Berufung und Eignung des Vormunds geltend zu machen und verfolgt damit die Interessen des Kindes (vgl. Keidel FGG 7. Aufl. § 57 Anm. 10 a, b; RGZ 64, 288; BayObLGZ 5, 160; 6, 84/89; 22, 335; 1951, 657/660).

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß auch die Verletzung der Auswahlvorschriften des § 1779 Abs. 2 BGB bei der Bestellung eines Vormunds zu seiner nachträglichen Entlassung führt (vgl. die vorerwähnten Entscheidungen, durch die BayObLGZ 7, 439 = DJZ 1908, 86 überholt ist - vgl. auch dazu RGZ 64, 288).

  • BayObLG, 28.02.1997 - 1Z BR 253/96

    Beschwerde gegen Auswahl des Pflegers nach Ernennung des Ergänzungspflegers -

    In diesem Fall trat, da der Beteiligte zu 2 bereits wirksam zum Pfleger bestellt war, dessen Entlassung an die Stelle der Aufhebung der Bestellung durch das Vormundschaftsgericht, ohne daß es auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 1886 BGB ankäme (BayObLGZ 1961, 189, 193; BayObLG FamRZ 1994, 781 ).
  • BayObLG, 22.12.1987 - BReg. 3 Z 176/87
    Als weitere Gründe für eine Entlassung kommen auch Verstöße gegen die für die Pflegerauswahl geltenden Bestimmungen (§ 1779 Abs. 2 BGB ) in Betracht, da die Entlassung auch ein Mittel der Korrektur nach fehlerhafter oder später fehlerhaft gewordener Auswahl sein kann (BayObLGZ 1961, 189/193; vgl. Staudinger § 1886 RdNr.13 und § 1782 RdNr.11; BGB -RGRK Anm.1, MünchKomm-BGB/ Schwab RdNr.13, Soergel/Damrau RdNrn.7 und 8, je zu § 1886; Gernhuber Lehrbuch des Familienrechts 3.Aufl. § 67 11 2 - S.1064 f.; Senatsbeschluß vom 22.5.1986 - w.o.).
  • BayObLG, 21.08.1964 - BReg. 1a Z 195/63

    Antrag auf vormundschaftsgerichtliche Genehmigung von Verträgen über die

    Denn nur mit diesem Ziel ist die (weitere) Beschwerde gegen die Auswahl und Bestellung eines Pflegers zulässig (BayObLGZ 1961, 189/190/193 mit weiteren Nachweisen, vgl. auch die ähnliche Rechtslage bei der Beschwerde gegen eine Grundbucheintragung nach § 71 Abs. 2 GBO und bei der Beschwerde gegen die Erteilung des Erbscheins nach § 2361 BGB ).
  • BayObLG, 26.06.1970 - BReg. 3 Z 51/70

    Vorsorgliche Auswahl eines neuen Pflegers als bestimmte Ankündigung der

    Erweist sich in einem solchen Fall das Rechtsmittel als begründet, ist die Entlassung ohne Rücksicht auf die Voraussetzungen des § 1886 BGB zulässig (vgl. BayObLGZ 1961, 189/193; Staudinger Rdnr. 23; Soergel-Siebert BGB 9. Aufl. Rdnr. 12, BGB-RGRK 10./11. Aufl. Rdnr. 15 a.E., je zu § 1779; vgl. weiter Staudinger § 1886 Rdnrn. 6 mit 13).
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