Rechtsprechung
BayObLG, 13.08.1998 - 2Z BR 75/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Tiefgarage; Miteigentumsanteil; Sondereigentum; Gemeinschaftseigentum; Gemeinschaftsordnung; Instandsetzungsrücklage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 1, § 6 Abs. 1, § 16 Abs. 2, § 21 Abs. 3
Bestimmung der Eigentumsverhältnisse an einer Tiefgarage, für die kein eigener Miteigentumsanteil gebildet worden ist - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Notare Bayern , S. 74 (Leitsatz und Auszüge)
WEG §1, §6 Abs. 1, §16 Abs. 2, §21 Abs. 3
Kein gemeinschaftliches Sondereigentum am TG-Stellplatz - Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum
Verfahrensgang
- AG Nürnberg - 1 UR II 208/97
- LG Nürnberg-Fürth - 14 T 9743/97
- BayObLG, 13.08.1998 - 2Z BR 75/98
Papierfundstellen
- NZM 1999, 26
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 10.11.1987 - BReg. 2 Z 75/86
Rechtsfolgen einer nichtigen Unterteilung von Wohnungseigentum
Auszug aus BayObLG, 13.08.1998 - 2Z BR 75/98
Dasselbe Sondereigentum kann nicht mehreren verschiedenen Miteigentumsanteilen zugeordnet werden, denn die Rechtsfigur einer dinglich verselbständigten Untergemeinschaft an einzelnen Räumen ist dem Wohnungseigentumsrecht fremd (BGHZ 130, 159/168 f. m.w.N.; BayObLGZ 1981, 407/412 und 1987, 390/396).Die Tiefgarage ist daher nach der allgemeinen Regel des § 1 Abs. 5 WEG gemeinschaftliches Eigentum geblieben (…vgl. BGHZ aaO; BayObLGZ 1987, 390/395) mit der Folge, daß grundsätzlich § 16 Abs. 2 WEG für die Kostentragung maßgebend ist.
- BayObLG, 15.12.1981 - BReg. 2 Z 89/81
Zur Zulässigkeit von Mitsondereigentum
Auszug aus BayObLG, 13.08.1998 - 2Z BR 75/98
Dasselbe Sondereigentum kann nicht mehreren verschiedenen Miteigentumsanteilen zugeordnet werden, denn die Rechtsfigur einer dinglich verselbständigten Untergemeinschaft an einzelnen Räumen ist dem Wohnungseigentumsrecht fremd (BGHZ 130, 159/168 f. m.w.N.; BayObLGZ 1981, 407/412 und 1987, 390/396).b) Dem Umstand, daß lediglich ein Teil der Wohnungseigentümer eine gemeinschaftliche Einrichtung nutzen kann oder will, kann in der Gemeinschaftsordnung dadurch Rechnung getragen werden, daß als Inhalt des Sondereigentums nicht nur eine Nutzungsregelung nach § 15 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG getroffen wird, sondern auch abweichend von § 16 Abs. 2 WEG die Unterhaltungskosten entsprechend der Nutzungsbestimmung verteilt werden (vgl. BayObLGZ 1981, 407/413;… Weitnauer WEG 8.Aufl. § 3 Rn. 32).
- BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94
Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts; …
Auszug aus BayObLG, 13.08.1998 - 2Z BR 75/98
Dasselbe Sondereigentum kann nicht mehreren verschiedenen Miteigentumsanteilen zugeordnet werden, denn die Rechtsfigur einer dinglich verselbständigten Untergemeinschaft an einzelnen Räumen ist dem Wohnungseigentumsrecht fremd (BGHZ 130, 159/168 f. m.w.N.; BayObLGZ 1981, 407/412 und 1987, 390/396).
- BayObLG, 07.03.1996 - 2Z BR 136/95
Berücksichtigung von Balkonen, Loggien und Dachterrassen bei der Umlegung von …
Auszug aus BayObLG, 13.08.1998 - 2Z BR 75/98
Dabei ist wie bei jeder Grundbucheintragung auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Leser als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (vgl. BGHZ 121, 236 /239 m.w.N.; BayObLGZ 1996, 58/61). - BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92
Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung
Auszug aus BayObLG, 13.08.1998 - 2Z BR 75/98
Dabei ist wie bei jeder Grundbucheintragung auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Leser als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (vgl. BGHZ 121, 236 /239 m.w.N.; BayObLGZ 1996, 58/61). - BGH, 09.02.1995 - V ZB 23/94
Auslegung einer Eintragungsbewilligung für einen Rangvorbehalt hinsichtlich des …
Auszug aus BayObLG, 13.08.1998 - 2Z BR 75/98
Der das Grundbuchrecht beherrschende Bestimmtheitsgrundsatz erfordert dabei, daß eine von der gesetzlichen (hier von § 16 Abs. 2 WEG ) abweichende Regelung klar und eindeutig feststellbar ist (vgl. BGHZ 129, 1/4).
- KG, 07.02.2005 - 24 W 81/03
Wohnungseigentum: Kostenverteilung bezüglich einer einem Sondernutzungsrecht …
So ist zum z. B. im einem Fall, in dem die Abrechnung der Betriebs-, Instandsetzungs- und Reparaturkosten sowie der Instandhaltungsrückstellung nach Miteigentumsanteilen und daneben nach der Sondernutzung (dort eine Tiefgarage mit 35 Doppelparkern) vorgesehen ist, davon auszugehen, dass die ausscheidbaren Kosten der Tiefgarage auf die 70 Stellplatzinhaber nach gleichen Anteilen zu verteilen ist (BayObLG NZM 1999, 26 = ZMR 1999, 48).