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   BayObLG, 13.09.2021 - 202 StRR 105/21   

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https://dejure.org/2021,45727
BayObLG, 13.09.2021 - 202 StRR 105/21 (https://dejure.org/2021,45727)
BayObLG, Entscheidung vom 13.09.2021 - 202 StRR 105/21 (https://dejure.org/2021,45727)
BayObLG, Entscheidung vom 13. September 2021 - 202 StRR 105/21 (https://dejure.org/2021,45727)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Belehrung, Vernehmung, informatorische Befragung, Widerspruch, Durchsuchung, Beweisverwertungsverbot

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 102; StPO § 136 Abs. 1 Satz 2; StPO § 136a Abs. 1 Satz 3; StPO § 136 Abs. 3; StPO § 163a Abs. 4 Satz 2; StPO § 257; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; StPO § 349 Abs. 2; StPO § 473 Abs. 1 Satz 1
    Anforderungen an Rüge eines strafprozessualen Verwertungsverbots wegen unterlassener polizeilicher Belehrung und Durchsuchung

  • rewis.io

    Anforderungen an Rüge eines strafprozessualen Verwertungsverbots wegen unterlassener polizeilicher Belehrung und Durchsuchung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision; Verfahrensverstoß; Verfahrenstatsache; Rügepräklusion; Zulässigkeit; Rügeanforderung; Begründungsanforderung; Angriffsrichtung; Stoßrichtung; Widerspruch; Verwertungswiderspruch; Vernehmung; Befragung; informatorisch; Ansprache; Polizei; Polizeibeamter; ...

  • rechtsportal.de

    Revision; Verfahrensverstoß; Verfahrenstatsache; Rügepräklusion; Zulässigkeit; Rügeanforderung; Begründungsanforderung; Angriffsrichtung; Stoßrichtung; Widerspruch; Verwertungswiderspruch; Vernehmung; Befragung; informatorisch; Ansprache; Polizei; Polizeibeamter; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Beweis: Wann liegt denn nun eine Vernehmung vor? Was ist eine Durchsuchung?

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BayObLG, 27.11.2023 - 203 StRR 381/23

    Bayerisches Oberstes Landesgericht, Trunkenheit im Verkehr, Fahrlässige

    Der Revisionsführer muss daher die den Mangel enthaltenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, dass das Revisionsgericht aufgrund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorläge, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen wären (vgl. BVerfG a.a.O. 208 m. N. zur st. Rspr. des BGH; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 13. September 2021 - 202 StRR 105/21 -, juris Rn. 7).

    Zu der Beanstandung, eine ohne Belehrung nach § 163a Abs. 4 Satz 2 StPO i.V.m. § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO gemachte Aussage sei verwertet worden, gehört die Mitteilung der Umstände, aus denen die Belehrungspflicht folgte, demgemäß also auch, dass gegen den Angeklagten im Zeitpunkt des Erscheinens der Polizeibeamten überhaupt ein Anfangsverdacht bestanden hatte (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 13. September 2021 - 202 StRR 105/21 -, juris Rn. 9).

    Der Senat weist jedoch darauf hin, dass erste informatorische Befragungen am Tatort anwesender oder sonst mit einer Straftat irgendwie im Zusammenhang stehender Personen, die alleine der Klärung dienen, ob ein Straftatenverdacht überhaupt begründet ist und wer als Auskunftsperson in Betracht kommt, nach der gefestigten Rechtsprechung noch keine Vernehmungen im Sinne von §§ 163a, 136 StPO darstellen und daher nicht die Pflicht zur Belehrung auslösen (st. Rspr., vgl. Weingarten in KK-StPO, a.a.O. § 163a Rn. 2 m.w.N.; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 13. September 2021 - 202 StRR 105/21 -, juris Rn. 10 m.w.N.).

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