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   BayObLG, 13.11.1986 - BReg. 3 Z 134/86   

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https://dejure.org/1986,3268
BayObLG, 13.11.1986 - BReg. 3 Z 134/86 (https://dejure.org/1986,3268)
BayObLG, Entscheidung vom 13.11.1986 - BReg. 3 Z 134/86 (https://dejure.org/1986,3268)
BayObLG, Entscheidung vom 13. November 1986 - BReg. 3 Z 134/86 (https://dejure.org/1986,3268)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG §§ 7, 78; FGG § 20
    Beschwerde gegen die Zurückweisung der Anmeldung einer GmbH

  • Wolters Kluwer

    Beschwerdeberechtigung eines Geschäftsführers einer Gesellschaft als Antragsteller im Anmeldeverfahren; Rechtscharakter und Rechtsfähigkeit einer Vorgesellschaft; Geschäftsführer einer GmbH als Vertreter bei der Anmeldung ; Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 20

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerde; Beanstandung; Zurückweisung; Anmeldung; Genossenschaftsregister; Handelsregister; Eintragung; Geschäftsführer; Vor-GmbH

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1987, 994
  • DB 1987, 215
  • Rpfleger 1987, 153
  • BayObLGZ 1986, 454
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.06.1959 - V ZB 19/58

    Beschwerderecht bei Erbscheinseinziehung

    Auszug aus BayObLG, 13.11.1986 - BReg. 3 Z 134/86
    Nur der Antragsteller, dessen Recht durch die abweisende Verfügung beeinträchtigt ist, ist aus Abs. 2 beschwerdeberechtigt (RGZ 56, 124/129; BGHZ 30, 220/223 ..).
  • BGH, 11.11.1985 - II ZB 5/85

    Mehrheit für Änderung des Vereinszwecks; Auslegung der Satzung

    Auszug aus BayObLG, 13.11.1986 - BReg. 3 Z 134/86
    [Folgt Hinweis auf die Entscheidung in BGHZ 96, 245 betr.
  • RG, 12.11.1903 - IV 396/03

    Kann nach dem Gesetze über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 13.11.1986 - BReg. 3 Z 134/86
    Nur der Antragsteller, dessen Recht durch die abweisende Verfügung beeinträchtigt ist, ist aus Abs. 2 beschwerdeberechtigt (RGZ 56, 124/129; BGHZ 30, 220/223 ..).
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