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   BayObLG, 13.11.1998 - 3Z BR 275/98   

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https://dejure.org/1998,8202
BayObLG, 13.11.1998 - 3Z BR 275/98 (https://dejure.org/1998,8202)
BayObLG, Entscheidung vom 13.11.1998 - 3Z BR 275/98 (https://dejure.org/1998,8202)
BayObLG, Entscheidung vom 13. November 1998 - 3Z BR 275/98 (https://dejure.org/1998,8202)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 57; FGG § 16 Abs. 3 S. 1; ZPO § 176
    Bekanntmachung einer gerichtlichen Verfügung zu Protokoll

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1998 Nr. 67
  • BayObLGZ 1998, 301
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 03.02.1994 - 20 W 44/94
    Auszug aus BayObLG, 13.11.1998 - 3Z BR 275/98
    Ob die an den Betroffenen erfolgende Bekanntmachung zu Protokoll die Beschwerdefrist auch dann in Lauf setzt, wenn - wie hier - dessen Verfahrensbevollmächtigter nicht ebenfalls anwesend ist (vgl. hierzu einerseits BayObLGZ 1994, 391 und andererseits OLG Frankfurt a.Main NJW-RR 1994, 1408; SchlHOLG NVwZ 1996, 1142), kann hier dahingestellt bleiben.

    Diese am 1.9.1998 gemäß § 212b ZPO vorgenommene Zustellung hat die Beschwdrdefrist ebenfalls nicht in Lauf gesetzt, da die Vorschrift des § 176 ZPO auch in Abschiebungshaftverfahren entsprechend anwendbar ist (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1599 ; OLG Frankfurt a.Main NJW-RR 1994, 1408; SchlHOLG NVwZ 1996, 1142).

  • BayObLG, 23.12.1994 - 3Z BR 341/94
    Auszug aus BayObLG, 13.11.1998 - 3Z BR 275/98
    Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt, in welchem der Beschluß dem Betroffenen zu Protokoll (§ 16 Abs. 3 Satz 1 FGG ) oder durch Zustellung (§ 16 Abs. 2 Satz 1 FGG ) bekanntgegeben worden war (§ 22 Abs. 1 Satz 2 FGG ; vgl. BayObLGZ 1994, 391/392).

    Ob die an den Betroffenen erfolgende Bekanntmachung zu Protokoll die Beschwerdefrist auch dann in Lauf setzt, wenn - wie hier - dessen Verfahrensbevollmächtigter nicht ebenfalls anwesend ist (vgl. hierzu einerseits BayObLGZ 1994, 391 und andererseits OLG Frankfurt a.Main NJW-RR 1994, 1408; SchlHOLG NVwZ 1996, 1142), kann hier dahingestellt bleiben.

  • OLG Schleswig, 16.01.1996 - 2 W 9/96

    Anwendbarkeit von § 176 ZPO in Abschiebehaftsachen

    Auszug aus BayObLG, 13.11.1998 - 3Z BR 275/98
    Ob die an den Betroffenen erfolgende Bekanntmachung zu Protokoll die Beschwerdefrist auch dann in Lauf setzt, wenn - wie hier - dessen Verfahrensbevollmächtigter nicht ebenfalls anwesend ist (vgl. hierzu einerseits BayObLGZ 1994, 391 und andererseits OLG Frankfurt a.Main NJW-RR 1994, 1408; SchlHOLG NVwZ 1996, 1142), kann hier dahingestellt bleiben.

    Diese am 1.9.1998 gemäß § 212b ZPO vorgenommene Zustellung hat die Beschwdrdefrist ebenfalls nicht in Lauf gesetzt, da die Vorschrift des § 176 ZPO auch in Abschiebungshaftverfahren entsprechend anwendbar ist (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1599 ; OLG Frankfurt a.Main NJW-RR 1994, 1408; SchlHOLG NVwZ 1996, 1142).

  • BayObLG, 04.01.1994 - 1Z BR 37/93

    Statthaftes Rechtsmittel gegen gerichtliche Verfügungen über die Bestimmung einer

    Auszug aus BayObLG, 13.11.1998 - 3Z BR 275/98
    Diese am 1.9.1998 gemäß § 212b ZPO vorgenommene Zustellung hat die Beschwdrdefrist ebenfalls nicht in Lauf gesetzt, da die Vorschrift des § 176 ZPO auch in Abschiebungshaftverfahren entsprechend anwendbar ist (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1599 ; OLG Frankfurt a.Main NJW-RR 1994, 1408; SchlHOLG NVwZ 1996, 1142).
  • BayObLG, 31.01.1991 - BReg. 3 Z 6/91
    Auszug aus BayObLG, 13.11.1998 - 3Z BR 275/98
    Der Senat verweist die Sache an das Landgericht zurück, da die Erstbeschwerde auch im übrigen zulässig ist und es dem Rechtsbeschwerdegericht verwehrt ist, die noch ausstehende, auch in der zweiten Instanz grundsätzlich gebotene mündliche Anhörung des Betroffenen (§ 5 Abs. 1 Satz 1, § 7 Abs. 5 FreihEntzG ; vgl. BayObLGZ 1991, 72/77; OLG Düsseldorf FGPrax 1998, 200; OLG Karlsruhe AuAS 1998, 101/102) selbst durchzuführen (vgl. BayObLG FamRZ 1982, 634/637).
  • BayObLG, 18.01.1982 - BReg. 1 Z 141/81

    Persönliche Anhörung; Anhörung; Sorgerecht; Eltern; Rechtsmittel; Beschwerde

    Auszug aus BayObLG, 13.11.1998 - 3Z BR 275/98
    Der Senat verweist die Sache an das Landgericht zurück, da die Erstbeschwerde auch im übrigen zulässig ist und es dem Rechtsbeschwerdegericht verwehrt ist, die noch ausstehende, auch in der zweiten Instanz grundsätzlich gebotene mündliche Anhörung des Betroffenen (§ 5 Abs. 1 Satz 1, § 7 Abs. 5 FreihEntzG ; vgl. BayObLGZ 1991, 72/77; OLG Düsseldorf FGPrax 1998, 200; OLG Karlsruhe AuAS 1998, 101/102) selbst durchzuführen (vgl. BayObLG FamRZ 1982, 634/637).
  • BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 6/99

    Beginn der Berufungsfrist in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Eine solche setzt voraus, daß die Entscheidung mit Entscheidungssatz und vollständigen Gründen im vollen Wortlaut mündlich verkündet und zu Protokoll genommen wird; Verkündung und Anwesenheit der Beteiligten sind zu vermerken (BayObLGZ 1998, 301; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 16 FGG Rn. 14 m.w.N.).
  • OLG München, 21.03.2007 - 33 Wx 13/07

    Betreuervergütung bei Mittellosigkeit des Betroffenen

    Ist Beschwerde eingelegt, sind die wirtschaftlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung maßgebend, weil diese gemäß § 23 FGG aufgrund des Sachverhalts zu ergehen hat, der zum Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung gegeben ist (BayObLGZ 1998, 301/304 = FamRZ 1998, 507/508 m.w.N.).
  • BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 121/01

    Beginn der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde im

    Damit genügt das vom Richter unterzeichnete Protokoll den Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 Satz 1 FGG (BayObLGZ 2001, 145; siehe auch BayObLGZ 1999, 82/83; 1998, 301/302).
  • BayObLG, 11.10.2002 - 4Z BR 82/02

    Rechtsschutzbedürfnis nach Abschiebung - Beschränkung des Rechtsmittels gegen

    Die Rechtsmittelfrist wurde erst durch die am 12.9.2002 erfolgte Zustellung an den Verfahrensbevollmächtigten in Gang gesetzt (§ 16 Abs. 2 Satz 1 FGG, § 176 ZPO a. F., § 172 Abs. 1 Satz 1 ZPO n. F.; vgl. BayObLGZ 1998, 301).
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