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   BayObLG, 14.01.1993 - 2Z BR 102/92   

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https://dejure.org/1993,2607
BayObLG, 14.01.1993 - 2Z BR 102/92 (https://dejure.org/1993,2607)
BayObLG, Entscheidung vom 14.01.1993 - 2Z BR 102/92 (https://dejure.org/1993,2607)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Januar 1993 - 2Z BR 102/92 (https://dejure.org/1993,2607)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 472
  • FamRZ 1994, 173
  • Rpfleger 1993, 328
  • BayObLGZ 1993, 1
  • BayObLGZ 1993, 28
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Jena, 29.09.2014 - 3 W 420/14

    Rückübertragungsvormerkung bei mehreren Berechtigten

    2 Z 38/67">NJW 1968, 553; BayObLG NJW-RR 1993, 472; OLG Düsseldorf MittRhNotK 1983, 49; LG Karlsruhe Rpfleger 2005, 602; Demharter, GBO, 29. Aufl., § 47 Rn. 3; Hügel, GBO, 2. Aufl., § 47 Rn. 6; Meikel, GBO, 10. Aufl. § 47 Rn. 142 jeweils m. w.N.; a.A. Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl. Rn. 1511).
  • OLG Nürnberg, 25.11.2020 - 15 W 3458/20

    Zur Entbehrlichkeit der Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses bei Eintragung

    Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die §§ 472, 461 BGB auch für Erwerbsrechte und Übereignungsansprüche vereinbart werden können, die nicht aus Vor- oder Wiederkauf stammen (OLG München, Beschluss vom 29.05.2007, 32 Wx 77/07; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 14.04.1993, 2Z BR 102/92 zu § 502 BGB a.F., jetzt inhaltsgleich § 461 BGB; Staudinger/Schermaier, a.a.O. § 472 Rn. 1).
  • OLG München, 05.08.2020 - 34 Wx 310/20

    Umfang der grundbuchamtlichen Prüfung bei Eintragung einer Auflassungsvormerkung

    Ob der Vertragsschluss durch X.P. gemäß § 164 Abs. 1 BGB von der erteilten Vollmacht umfasst und damit der nach § 883 Abs. 1 BGB zu sichernde Anspruch gemäß § 311 Abs. 1 BGB entstanden ist, hat das Grundbuchamt daher grundsätzlich nicht zu prüfen (vgl. BayObLGZ 1993, 1/3; OLG Zweibrücken FGPrax 2007, 11; MüKoBGB/Kohler 8. Aufl. § 885 Rn. 27; Palandt/Herrler BGB 79. Aufl. § 885 Rn. 14; NK-BGB Sachenrecht/Krause 4. Aufl. § 885 Rn. 33).
  • OLG Zweibrücken, 03.11.2006 - 3 W 188/06

    Grundbuchverfahrensrecht: Prüfungskompetenz des Grundbuchamts beim Antrag auf

    Nur wenn das Grundbuchamt aus den vorgelegten Urkunden und aus ihm sonst bekannten Umständen mit Sicherheit erkennt, dass der zu sichernde Anspruch nicht entstanden ist und auch künftig nicht mehr entstehen kann, ist die beantragte Eintragung einer Auflassungsvormerkung abzulehnen; bloße Zweifel an der Wirksamkeit des zugrunde liegenden Vertrags können die Zurückweisung des Eintragungsantrags hingegen nicht rechtfertigen (BayObLGZ 1993, 1, 2 f = NJW-RR 1993, 472; BayObLG DNotZ 1995, 63 f; BayObLG Rpfleger 2003, 573 f: Möglicher Verstoß gegen das Schenkungsverbot des § 1804 BGB; MüKo./Wacke BGB 4. Aufl., § 883 Rdnr. 12 und § 885 Rdnr. 26; Palandt/Bassenge, BGB 65. Aufl., § 885 Rdnr. 14; Böhringer, BWNotZ 2006, 118, 122).
  • LG Karlsruhe, 10.06.2005 - 11 T 322/04

    Grundbucheintragung: Rückauflassungsvormerkung für mehrere Berechtigte im

    Insbesondere wird eine solche Ausgestaltung eines Anspruches auf Rückübertragung von Grundstücken auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung als sinnvoll und zulässig erachtet (BayObLG FamRZ 1994, 173, 174; BayObLGZ 1967, 275, 278).
  • OLG Saarbrücken, 21.09.2021 - 5 W 49/21

    Bei der Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung eines bedingten

    Es ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass es den Vertragsparteien freisteht, die entsprechende Anwendung von § 461 bzw. § 472 BGB auch auf Erwerbsrechte und Übereignungsansprüche zu vereinbaren, wenn diese Rechte nicht aus einem Vor- oder Wiederkauf stammen (BayObLG, NJW-RR 1993, 472; OLG Nürnberg, NJW-RR 2021, 146; OLG München, NJW-RR 2008, 106).
  • BayObLG, 11.10.1994 - 1Z BR 94/94

    Zum Recht eines sorgeberechtigten Elternteil, den Umgang des Kindes mit Wirkung

    Zutreffend hat das Vormundschaftsgericht zusammen mit dem ausgesprochenen Verbot (BayObLGZ 1993, 28; 31 f.; Keidel/Zimmermann Rn. 22a, Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 6. Aufl. Anm. 4 a, jeweils zu § 33 FGG ) die Festsetzung eines Zwangsgeldes (nicht Ordnungsgeldes) angedroht (§ 33 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 FGG ), dessen Höhe sich aus Art. 6 Abs. 1 EGStGB , § 33 Abs. 3 Satz 2 FGG ergibt (Keidel/Zimmermann a.a.O. Rn. 20).
  • OLG Brandenburg, 16.03.1995 - 8 Wx 160/94

    Formnichtigkeit eines in der vormaligen DDR geschlossenen Kaufvertrages

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  • BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 24/94

    Eintragung einer Auflassungsvormerkung bei Zweifeln des Grundbuchbamts an der

    Es genügt vielmehr, dass der zu sichernde Anspruch vormerkungsfähig ist; es muss sich also um einen Anspruch handeln, der auf eine Rechtsänderung hinsichtlich eines im Grundbuch eingetragenen Rechts abzielt (KG BayObLG NJW-RR 1993, 472 ; KG Rpfleger 1972, 94; Horber/Demharter Anh. zu § 44 Rn. 133).
  • LG Augsburg, 25.02.1994 - 4 T 655/94

    Beteiligungsverhältnis bei Ankaufsrecht für mehrere Personen

    Das BayObLG hat an dieser Rechtsprechung auch in der Entscheidung vom 14.1.1993 ( MittRhNotK 1993, 71 = MittBayNot 1993, 84) festgehalten und sich nur darüber hinaus mit dem zusätzlichen Problem befaßt, ob es bei der Zulässigkeit der analogen Anwendung der §§ 502, 513 BGB verbleibt, wenn die Berechtigten in Gütergemeinschaft leben.
  • OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 19 O 105/04

    Notar muss eine von den Beteiligten vorgelegte Kopie des Wohnungsplans auf

  • BayObLG, 01.02.1994 - 2Z BR 10/94

    Eintragung einer Auflassungsvormerkung trotz Versagung der Teilungsgenehmigung

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