Rechtsprechung
BayObLG, 14.02.2020 - 207 StRR 8/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StPO § 333, § ... 335 Abs. 1, § 341 Abs. 1, § 344, § 345, § 349 Abs. 4, § 354 S. 2; VereinsG § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, § 18 S. 2, § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 5; StGB § 11, § 86a Abs. 1 Nr. 1, § 131 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3, § 185; GG Art. 5 Abs. 1
Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung im Falle des Verbreitens des Kennzeichens eines von einem Betätigungsverbot betroffenen Vereins - JurPC
Verbreiten des Kennzeichens eines von einem Betätigungsverbot betroffenen Vereins in der Facebook-Chronik
- freiheitsrechte.org
- rewis.io
Verbreiten des Kennzeichens eines von einem Betätigungsverbot betroffenen Vereins in der Facebook-Chronik
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- freiheitsrechte.org (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
- freiheitsrechte.org (Schriftsatz aus dem Verfahren)
Revisionsbegründungsschrift
Verfahrensgang
- AG Augsburg, 19.08.2019 - 11 Cs 101 Js 112076/18
- BayObLG, 14.02.2020 - 207 StRR 8/20
Papierfundstellen
- MMR 2020, 874
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71
Verwenden des "Hitlergrußes" aus Protest gegen Polizeiaktion
Auszug aus BayObLG, 14.02.2020 - 207 StRR 8/20
Es ist den Anforderungen, die die Grundrechte etwa der Meinungsfreiheit aber auch der allgemeinen Handlungsfreiheit sowie das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit an eine verfassungskonforme Auslegung des Tatbestandes stellen, in der Weise Rechnung zu tragen, dass der mit dem Gebrauch des Kennzeichens verbundene Aussagegehalt anhand aller Umstände des Falles ermittelt wird (…BGH, Urt. v. 9. Juli 2015, 3 StRR 33/15, BGHSt 61, 1 Rn. 22 f.; vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2019, 3 StR 47/19, NStZ 2019, 739, dritter Absatz der ergänzenden Bemerkungen;… Beschluss vom 1. Oktober 2008, 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364 Rn. 27 ff.; Beschluss vom 18. Oktober 1972, 3 StR 1/71 I, BGHSt 25, 30, juris Rn. 9 f.).Die (auch) verfassungsrechtlich zu fordernde Prüfung des maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkts, ob die Kennzeichenverwendung durch den Angeklagten dem Schutzzweck des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VereinsG ersichtlich nicht zuwiderläuft, ist auf der Grundlage der vom Amtsgericht getroffenen lückenhaften Feststellungen nicht möglich (vgl. BGH, Urt. v. 18. Oktober 1972, a. a. O. Tenor und Rn. 12).
- BGH, 01.10.2008 - 3 StR 164/08
VSBD-Keltenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen
Auszug aus BayObLG, 14.02.2020 - 207 StRR 8/20
Es ist den Anforderungen, die die Grundrechte etwa der Meinungsfreiheit aber auch der allgemeinen Handlungsfreiheit sowie das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit an eine verfassungskonforme Auslegung des Tatbestandes stellen, in der Weise Rechnung zu tragen, dass der mit dem Gebrauch des Kennzeichens verbundene Aussagegehalt anhand aller Umstände des Falles ermittelt wird (…BGH, Urt. v. 9. Juli 2015, 3 StRR 33/15, BGHSt 61, 1 Rn. 22 f.; vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2019, 3 StR 47/19, NStZ 2019, 739, dritter Absatz der ergänzenden Bemerkungen; Beschluss vom 1. Oktober 2008, 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364 Rn. 27 ff.;… Beschluss vom 18. Oktober 1972, 3 StR 1/71 I, BGHSt 25, 30, juris Rn. 9 f.).Jedoch fehlt es an einem tatbestandlichen Verbreiten oder Verwenden des verbotenen Kennzeichens nur dann, wenn der Schutzzweck der Norm in seinen oben dargestellten Ausprägungen eindeutig nicht berührt wird (…vgl. BGH, Urt. v. 9. Juli 2015, a. a. O. Rn. 22 f.; vgl. Beschluss vom 1. Oktober 2008, a. a. O. Rn. 29).
- BVerfG, 28.03.2017 - 1 BvR 1384/16
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Beihilfe zur …
Auszug aus BayObLG, 14.02.2020 - 207 StRR 8/20
Dabei haben die Gerichte insbesondere ausgehend vom Wortlaut auch den Kontext und die sonstigen Begleitumstände der Äußerung zu beachten (siehe z.B. BVerfG, Beschluss vom 28. März 2017, 1 BvR 1384/16, NJW-RR 2017, 1001 Rn. 17).
- BGH, 09.07.2015 - 3 StR 33/15
Das Tragen von "Rocker-Kutten", auf denen gleichzeitig Kennzeichen des …
Auszug aus BayObLG, 14.02.2020 - 207 StRR 8/20
Es ist den Anforderungen, die die Grundrechte etwa der Meinungsfreiheit aber auch der allgemeinen Handlungsfreiheit sowie das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit an eine verfassungskonforme Auslegung des Tatbestandes stellen, in der Weise Rechnung zu tragen, dass der mit dem Gebrauch des Kennzeichens verbundene Aussagegehalt anhand aller Umstände des Falles ermittelt wird (BGH, Urt. v. 9. Juli 2015, 3 StRR 33/15, BGHSt 61, 1 Rn. 22 f.; vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2019, 3 StR 47/19, NStZ 2019, 739, dritter Absatz der ergänzenden Bemerkungen;… Beschluss vom 1. Oktober 2008, 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364 Rn. 27 ff.;… Beschluss vom 18. Oktober 1972, 3 StR 1/71 I, BGHSt 25, 30, juris Rn. 9 f.). - BGH, 02.05.2019 - 3 StR 47/19
Anwendung des vereinsrechtlichen Kennzeichenverbots auf Motoradwesten sog. Outlaw …
Auszug aus BayObLG, 14.02.2020 - 207 StRR 8/20
Es ist den Anforderungen, die die Grundrechte etwa der Meinungsfreiheit aber auch der allgemeinen Handlungsfreiheit sowie das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit an eine verfassungskonforme Auslegung des Tatbestandes stellen, in der Weise Rechnung zu tragen, dass der mit dem Gebrauch des Kennzeichens verbundene Aussagegehalt anhand aller Umstände des Falles ermittelt wird (…BGH, Urt. v. 9. Juli 2015, 3 StRR 33/15, BGHSt 61, 1 Rn. 22 f.; vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2019, 3 StR 47/19, NStZ 2019, 739, dritter Absatz der ergänzenden Bemerkungen;… Beschluss vom 1. Oktober 2008, 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364 Rn. 27 ff.;… Beschluss vom 18. Oktober 1972, 3 StR 1/71 I, BGHSt 25, 30, juris Rn. 9 f.). - BVerwG, 22.07.2002 - 2 WDB 1.02
Gewaltvideos; Horrorvideos; Menschenwürde; Einbehaltung von …
Auszug aus BayObLG, 14.02.2020 - 207 StRR 8/20
Eine solche Tendenz schließt die Vorstellung von der Verfügbarkeit des Menschen als bloßes Objekt ein, mit dem nach Belieben verfahren werden kann (BVerfG…, Beschluss vom 20. Oktober 1992, 1 BvR 698/89, NJW 1993, 1457, juris Rn. 109; BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2002, 2 WDB 1/02, NVwZ-RR 2003, 287, juris Rn. 11). - VG Regensburg, 21.03.2019 - RO 5 K 17.1402
Zuverlässigkeitsüberprüfung eines Wachpersonalbewerbers
Auszug aus BayObLG, 14.02.2020 - 207 StRR 8/20
Das Amtsgericht hat festgestellt, dass der Angeklagte die Fotografie durch das Teilen auf seinen persönlichen Facebook-Account gezogen hat und es dadurch auf seiner persönlichen Facebook-Seite erschien (vgl. zum Teilen: VG Regensburg, RO 5 K 17.1402, Urt. v. 21. März 2019, juris Rn. 51). - BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89
Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB
Auszug aus BayObLG, 14.02.2020 - 207 StRR 8/20
Eine solche Tendenz schließt die Vorstellung von der Verfügbarkeit des Menschen als bloßes Objekt ein, mit dem nach Belieben verfahren werden kann (BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1992, 1 BvR 698/89, NJW 1993, 1457, juris Rn. 109; BVerwG…, Beschluss vom 22. Juli 2002, 2 WDB 1/02, NVwZ-RR 2003, 287, juris Rn. 11). - BayObLG, 20.10.2004 - 1St RR 153/04
Bezeichnung eines Polizeibeamten als Wegelagerer
- BGH, 06.10.1959 - 5 StR 384/59
Auszug aus BayObLG, 14.02.2020 - 207 StRR 8/20
Verbreiten liegt vor, wenn die Abbildung einem größeren, individuell nicht bestimmten, für den Täter nicht kontrollierbaren Personenkreis zugänglich gemacht wird (BGHSt 13, 257;… Wache in Erbs/Kohlhaas, a. a. O.;… Heinrich in Münchener Kommentar zum StGB, 3. Aufl. 2017, § 20 VereinsG Rn. 106). - BGH, 26.06.2019 - AK 32/19
Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (konkreter, nicht …
- OLG Oldenburg, 18.09.2023 - 1 ORs 132/23
Zur Eingrenzung der Tatbestandsvoraussetzungen der Verwendung von Kennzeichen …
Wollte man demgegenüber - wie es die Kammer vertreten hat und anders als es beim Vorwurf der Strafbarkeit einer reinen Äußerung zu erfolgen hat (vgl. BayObLG, Beschluss vom 14.02.2020 - 207 StRR 8/20, juris Rn. 15) - eine weitergehende, kontextualisierende Deutung des verfahrensgegenständlichen Posts zulassen, etwa gar unter Berücksichtigung des Inhalts der gesamten Facebook-Accounts, so liefe dies dem Schutzzweck des § 86a StGB zuwider, indem hier dem unverändert dargestellten Hakenkreuz und Abbild Hitlers als Kommunikationsmittel uneingeschränkt Raum gegeben würde (…vgl. OLG Braunschweig a.a.O.).Der Angeklagte hat das verbotene Kennzeichen in seinem öffentlich einsehbaren Facebook-Account auch verbreitet bzw. öffentlich verwendet (vgl. BayObLG, Beschluss vom 14.02.2020 - 207 StRR 8/20, juris Rn. 6 f.).