Rechtsprechung
   BayObLG, 14.02.2020 - 207 StRR 8/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,3209
BayObLG, 14.02.2020 - 207 StRR 8/20 (https://dejure.org/2020,3209)
BayObLG, Entscheidung vom 14.02.2020 - 207 StRR 8/20 (https://dejure.org/2020,3209)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Februar 2020 - 207 StRR 8/20 (https://dejure.org/2020,3209)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,3209) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 333, § ... 335 Abs. 1, § 341 Abs. 1, § 344, § 345, § 349 Abs. 4, § 354 S. 2; VereinsG § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, § 18 S. 2, § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 5; StGB § 11, § 86a Abs. 1 Nr. 1, § 131 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3, § 185; GG Art. 5 Abs. 1
    Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung im Falle des Verbreitens des Kennzeichens eines von einem Betätigungsverbot betroffenen Vereins

  • JurPC

    Verbreiten des Kennzeichens eines von einem Betätigungsverbot betroffenen Vereins in der Facebook-Chronik

  • freiheitsrechte.org PDF
  • rewis.io

    Verbreiten des Kennzeichens eines von einem Betätigungsverbot betroffenen Vereins in der Facebook-Chronik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2020, 874
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71

    Verwenden des "Hitlergrußes" aus Protest gegen Polizeiaktion

    Auszug aus BayObLG, 14.02.2020 - 207 StRR 8/20
    Es ist den Anforderungen, die die Grundrechte etwa der Meinungsfreiheit aber auch der allgemeinen Handlungsfreiheit sowie das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit an eine verfassungskonforme Auslegung des Tatbestandes stellen, in der Weise Rechnung zu tragen, dass der mit dem Gebrauch des Kennzeichens verbundene Aussagegehalt anhand aller Umstände des Falles ermittelt wird (BGH, Urt. v. 9. Juli 2015, 3 StRR 33/15, BGHSt 61, 1 Rn. 22 f.; vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2019, 3 StR 47/19, NStZ 2019, 739, dritter Absatz der ergänzenden Bemerkungen; Beschluss vom 1. Oktober 2008, 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364 Rn. 27 ff.; Beschluss vom 18. Oktober 1972, 3 StR 1/71 I, BGHSt 25, 30, juris Rn. 9 f.).

    Die (auch) verfassungsrechtlich zu fordernde Prüfung des maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkts, ob die Kennzeichenverwendung durch den Angeklagten dem Schutzzweck des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VereinsG ersichtlich nicht zuwiderläuft, ist auf der Grundlage der vom Amtsgericht getroffenen lückenhaften Feststellungen nicht möglich (vgl. BGH, Urt. v. 18. Oktober 1972, a. a. O. Tenor und Rn. 12).

  • BGH, 01.10.2008 - 3 StR 164/08

    VSBD-Keltenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Auszug aus BayObLG, 14.02.2020 - 207 StRR 8/20
    Es ist den Anforderungen, die die Grundrechte etwa der Meinungsfreiheit aber auch der allgemeinen Handlungsfreiheit sowie das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit an eine verfassungskonforme Auslegung des Tatbestandes stellen, in der Weise Rechnung zu tragen, dass der mit dem Gebrauch des Kennzeichens verbundene Aussagegehalt anhand aller Umstände des Falles ermittelt wird (BGH, Urt. v. 9. Juli 2015, 3 StRR 33/15, BGHSt 61, 1 Rn. 22 f.; vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2019, 3 StR 47/19, NStZ 2019, 739, dritter Absatz der ergänzenden Bemerkungen; Beschluss vom 1. Oktober 2008, 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364 Rn. 27 ff.; Beschluss vom 18. Oktober 1972, 3 StR 1/71 I, BGHSt 25, 30, juris Rn. 9 f.).

    Jedoch fehlt es an einem tatbestandlichen Verbreiten oder Verwenden des verbotenen Kennzeichens nur dann, wenn der Schutzzweck der Norm in seinen oben dargestellten Ausprägungen eindeutig nicht berührt wird (vgl. BGH, Urt. v. 9. Juli 2015, a. a. O. Rn. 22 f.; vgl. Beschluss vom 1. Oktober 2008, a. a. O. Rn. 29).

  • BVerfG, 28.03.2017 - 1 BvR 1384/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Beihilfe zur

    Auszug aus BayObLG, 14.02.2020 - 207 StRR 8/20
    Dabei haben die Gerichte insbesondere ausgehend vom Wortlaut auch den Kontext und die sonstigen Begleitumstände der Äußerung zu beachten (siehe z.B. BVerfG, Beschluss vom 28. März 2017, 1 BvR 1384/16, NJW-RR 2017, 1001 Rn. 17).
  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 33/15

    Das Tragen von "Rocker-Kutten", auf denen gleichzeitig Kennzeichen des

    Auszug aus BayObLG, 14.02.2020 - 207 StRR 8/20
    Es ist den Anforderungen, die die Grundrechte etwa der Meinungsfreiheit aber auch der allgemeinen Handlungsfreiheit sowie das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit an eine verfassungskonforme Auslegung des Tatbestandes stellen, in der Weise Rechnung zu tragen, dass der mit dem Gebrauch des Kennzeichens verbundene Aussagegehalt anhand aller Umstände des Falles ermittelt wird (BGH, Urt. v. 9. Juli 2015, 3 StRR 33/15, BGHSt 61, 1 Rn. 22 f.; vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2019, 3 StR 47/19, NStZ 2019, 739, dritter Absatz der ergänzenden Bemerkungen; Beschluss vom 1. Oktober 2008, 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364 Rn. 27 ff.; Beschluss vom 18. Oktober 1972, 3 StR 1/71 I, BGHSt 25, 30, juris Rn. 9 f.).
  • BGH, 02.05.2019 - 3 StR 47/19

    Anwendung des vereinsrechtlichen Kennzeichenverbots auf Motoradwesten sog. Outlaw

    Auszug aus BayObLG, 14.02.2020 - 207 StRR 8/20
    Es ist den Anforderungen, die die Grundrechte etwa der Meinungsfreiheit aber auch der allgemeinen Handlungsfreiheit sowie das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit an eine verfassungskonforme Auslegung des Tatbestandes stellen, in der Weise Rechnung zu tragen, dass der mit dem Gebrauch des Kennzeichens verbundene Aussagegehalt anhand aller Umstände des Falles ermittelt wird (BGH, Urt. v. 9. Juli 2015, 3 StRR 33/15, BGHSt 61, 1 Rn. 22 f.; vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2019, 3 StR 47/19, NStZ 2019, 739, dritter Absatz der ergänzenden Bemerkungen; Beschluss vom 1. Oktober 2008, 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364 Rn. 27 ff.; Beschluss vom 18. Oktober 1972, 3 StR 1/71 I, BGHSt 25, 30, juris Rn. 9 f.).
  • BVerwG, 22.07.2002 - 2 WDB 1.02

    Gewaltvideos; Horrorvideos; Menschenwürde; Einbehaltung von

    Auszug aus BayObLG, 14.02.2020 - 207 StRR 8/20
    Eine solche Tendenz schließt die Vorstellung von der Verfügbarkeit des Menschen als bloßes Objekt ein, mit dem nach Belieben verfahren werden kann (BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1992, 1 BvR 698/89, NJW 1993, 1457, juris Rn. 109; BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2002, 2 WDB 1/02, NVwZ-RR 2003, 287, juris Rn. 11).
  • VG Regensburg, 21.03.2019 - RO 5 K 17.1402

    Zuverlässigkeitsüberprüfung eines Wachpersonalbewerbers

    Auszug aus BayObLG, 14.02.2020 - 207 StRR 8/20
    Das Amtsgericht hat festgestellt, dass der Angeklagte die Fotografie durch das Teilen auf seinen persönlichen Facebook-Account gezogen hat und es dadurch auf seiner persönlichen Facebook-Seite erschien (vgl. zum Teilen: VG Regensburg, RO 5 K 17.1402, Urt. v. 21. März 2019, juris Rn. 51).
  • BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89

    Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB

    Auszug aus BayObLG, 14.02.2020 - 207 StRR 8/20
    Eine solche Tendenz schließt die Vorstellung von der Verfügbarkeit des Menschen als bloßes Objekt ein, mit dem nach Belieben verfahren werden kann (BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1992, 1 BvR 698/89, NJW 1993, 1457, juris Rn. 109; BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2002, 2 WDB 1/02, NVwZ-RR 2003, 287, juris Rn. 11).
  • BayObLG, 20.10.2004 - 1St RR 153/04

    Bezeichnung eines Polizeibeamten als Wegelagerer

    Auszug aus BayObLG, 14.02.2020 - 207 StRR 8/20
    Maßstab der Sinnermittlung ist der Horizont eines verständigen Dritten (vgl. z.B. BayObLG, Beschluss vom 20. Oktober 2004, NJW 2005, 1291, juris Rn. 21 m. w. N. zur Rspr. des BVerfG; Fischer, 66. Aufl. 2019, § 185 StGB Rn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 06.10.1959 - 5 StR 384/59
    Auszug aus BayObLG, 14.02.2020 - 207 StRR 8/20
    Verbreiten liegt vor, wenn die Abbildung einem größeren, individuell nicht bestimmten, für den Täter nicht kontrollierbaren Personenkreis zugänglich gemacht wird (BGHSt 13, 257; Wache in Erbs/Kohlhaas, a. a. O.; Heinrich in Münchener Kommentar zum StGB, 3. Aufl. 2017, § 20 VereinsG Rn. 106).
  • BGH, 26.06.2019 - AK 32/19

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (konkreter, nicht

  • OLG Oldenburg, 18.09.2023 - 1 ORs 132/23

    Zur Eingrenzung der Tatbestandsvoraussetzungen der Verwendung von Kennzeichen

    Wollte man demgegenüber - wie es die Kammer vertreten hat und anders als es beim Vorwurf der Strafbarkeit einer reinen Äußerung zu erfolgen hat (vgl. BayObLG, Beschluss vom 14.02.2020 - 207 StRR 8/20, juris Rn. 15) - eine weitergehende, kontextualisierende Deutung des verfahrensgegenständlichen Posts zulassen, etwa gar unter Berücksichtigung des Inhalts der gesamten Facebook-Accounts, so liefe dies dem Schutzzweck des § 86a StGB zuwider, indem hier dem unverändert dargestellten Hakenkreuz und Abbild Hitlers als Kommunikationsmittel uneingeschränkt Raum gegeben würde (vgl. OLG Braunschweig a.a.O.).

    Der Angeklagte hat das verbotene Kennzeichen in seinem öffentlich einsehbaren Facebook-Account auch verbreitet bzw. öffentlich verwendet (vgl. BayObLG, Beschluss vom 14.02.2020 - 207 StRR 8/20, juris Rn. 6 f.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht