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BayObLG, 14.03.1977 - RReg. 4 St 38/77 |
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StPO § 168c Abs. 5, § 251 Abs. 1, 2
Richterliche Zeugenvernehmung ohne Benachrichtigung des Beschuldigten
Papierfundstellen
- NJW 1977, 2037
- BayObLGSt 1977, 37
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.05.1976 - 1 StR 166/76
Bedeutung der Benachrichtigungspflicht hinsichtlich einer richterlichen …
Auszug aus BayObLG, 14.03.1977 - RReg. 4 St 38/77
»Ist bei einer im Ermittlungsverfahren durchgeführten richterlichen Zeugenvernehmung die in § 168c Abs. 5 StPO vorgeschriebene Benachrichtigung des Beschuldigten unterblieben, so kann die Vernehmungsniederschrift in der Hauptverhandlung zwar nicht als richterliche Vernehmung nach § 251 Abs. 1 StPO (BGH NJW 1976, 1546), wohl aber als Niederschrift über eine andere Vernehmung nach § 251 Abs. 2 StPO verlesen werden, wenn die übrigen Voraussetzungen für eine solche Verlesung vorliegen.«.