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   BayObLG, 14.04.1994 - 1St RR 49/94   

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https://dejure.org/1994,1779
BayObLG, 14.04.1994 - 1St RR 49/94 (https://dejure.org/1994,1779)
BayObLG, Entscheidung vom 14.04.1994 - 1St RR 49/94 (https://dejure.org/1994,1779)
BayObLG, Entscheidung vom 14. April 1994 - 1St RR 49/94 (https://dejure.org/1994,1779)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    THC; Nachweis; Blut; Absolute Fahruntüchtigkeit; Konsum; Cannabisprodukt; Haschisch; Tetrahydrocannabinol; Entziehung der Fahrerlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2427
  • NZV 1994, 285
  • VersR 1994, 1130
  • BayObLGSt 1994, 71
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.12.1966 - 4 StR 119/66

    Fahruntüchtigkeit auf Grund Alkoholgenusses - Fahrlässige Gefährdung des

    Auszug aus BayObLG, 14.04.1994 - 1St RR 49/94
    Denn was nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und allgemeiner Erfahrung nicht beweisbar ist, darf der Tatrichter nicht als Möglichkeit des Geschehensablaufs berücksichtigen (LR/Hanack StPO 24. Aufl. § 337 Rn. 172 m.w.Nachw.), ebenso wie er umgekehrt an wissenschaftliche Forschungsergebnisse, die in den maßgebenden Fachkreisen allgemein und zweifelsfrei als richtig anerkannt werden, als gesicherte wissenschaftliche Erfahrungssätze gebunden ist (BGHSt 21, 157/159; 37, 89/91; BGH NZV 1990, 157/158).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.1993 - 5 Ss 18/93

    Haschischkonsum - Fahruntauglichkeit

    Auszug aus BayObLG, 14.04.1994 - 1St RR 49/94
    Zutreffend ist lediglich die Annahme, zu den anderen berauschenden Mitteln im Sinn dieser Vorschrift seien auch Cannabisprodukte wie Haschisch zu rechnen, so daß deren Genuß zu rauschbedingter Fahruntüchtigkeit führen kann (BGH VRS 53, 356 ; OLG Düsseldorf NZV 1993, 276; OLG Köln Strafverteidiger 1992, 167 je m.w.Nach.).
  • BayObLG, 20.04.1990 - RReg. 1 St 41/90

    Subjektive Sorgfaltsanforderungen; Zumutbarkeit; Erkrankung; Kraftfahrer;

    Auszug aus BayObLG, 14.04.1994 - 1St RR 49/94
    Dabei ist der Begriff des Verschuldens hier nicht strafrechtlich, sondern ausschließlich im Sinn des Zivilrechts entsprechend den §§ 276, 277 BGB zu verstehen, so daß grob fahrlässig der handelt, der in ungewöhnlichem Maße die Sorgfalt außer acht läßt, die ein verständiger Mensch in gleicher Lage aufwenden würde, um sich vor Schaden durch die Strafverfolgungsmaßnahme zu schützen (BayObLG Beschluß vom 20.4.1990 RReg 1 St 41/90 m.w.Nachw.; insoweit in BayObLGSt 1990, 41 nicht abgedruckt).
  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 292/89

    Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit des Führers eines abgeschleppten Fahrzeugs

    Auszug aus BayObLG, 14.04.1994 - 1St RR 49/94
    Denn was nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und allgemeiner Erfahrung nicht beweisbar ist, darf der Tatrichter nicht als Möglichkeit des Geschehensablaufs berücksichtigen (LR/Hanack StPO 24. Aufl. § 337 Rn. 172 m.w.Nachw.), ebenso wie er umgekehrt an wissenschaftliche Forschungsergebnisse, die in den maßgebenden Fachkreisen allgemein und zweifelsfrei als richtig anerkannt werden, als gesicherte wissenschaftliche Erfahrungssätze gebunden ist (BGHSt 21, 157/159; 37, 89/91; BGH NZV 1990, 157/158).
  • BayObLG, 23.03.1994 - 4St RR 35/94

    Fahruntüchtigkeit; Haschischgenuß; Beweisanzeichen; Grenzwert

    Auszug aus BayObLG, 14.04.1994 - 1St RR 49/94
    Doch gibt es jedenfalls derzeit - anders als bei Alkoholkonsum - keinen wissenschaftlich allgemein anerkannten Grenzwert für eine rauschbedingte absolute Fahruntauglichkeit nach Haschischgenuß (BayObLG Beschluß vom 23.3.1994 - 4 St RR 35/94 - JZ 1994, 424 m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 52.88

    Erstattung von MPU-Kosten - Verdacht auf regelmäßigen Cannabis-Konsum

    Auszug aus BayObLG, 14.04.1994 - 1St RR 49/94
    Plötzlich einschießende Wahrnehmungsveränderungen und Orientierungsstörungen haben vielfach unmotivierte Fehlverhaltensweisen im Straßenverkehr zur Folge (Maatz/Mille Deutsche Richterzeitung 1993, 25); Abhängigkeit von Haschisch oder regelmäßige Haschischeinnahme kann Anlaß zu verwaltungsbehördlicher Entziehung der Fahrerlaubnis sein (VGH Mannheim StVE § 4 StVG Nr. 22 a; VGH München StVE § 4 StVG Nr. 24; vgl. auch BVerwG NZV 1990, 165 ).
  • OLG Köln, 24.08.1990 - Ss 400/90

    Haschisch als berauschendes, zu einer Fahrunsicherheit führendes Mittel i.S.d. §

    Auszug aus BayObLG, 14.04.1994 - 1St RR 49/94
    Zutreffend ist lediglich die Annahme, zu den anderen berauschenden Mitteln im Sinn dieser Vorschrift seien auch Cannabisprodukte wie Haschisch zu rechnen, so daß deren Genuß zu rauschbedingter Fahruntüchtigkeit führen kann (BGH VRS 53, 356 ; OLG Düsseldorf NZV 1993, 276; OLG Köln Strafverteidiger 1992, 167 je m.w.Nach.).
  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

    Auszug aus BayObLG, 14.04.1994 - 1St RR 49/94
    Denn was nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und allgemeiner Erfahrung nicht beweisbar ist, darf der Tatrichter nicht als Möglichkeit des Geschehensablaufs berücksichtigen (LR/Hanack StPO 24. Aufl. § 337 Rn. 172 m.w.Nachw.), ebenso wie er umgekehrt an wissenschaftliche Forschungsergebnisse, die in den maßgebenden Fachkreisen allgemein und zweifelsfrei als richtig anerkannt werden, als gesicherte wissenschaftliche Erfahrungssätze gebunden ist (BGHSt 21, 157/159; 37, 89/91; BGH NZV 1990, 157/158).
  • BayObLG, 20.01.1972 - RReg. 5 St 139/71
    Auszug aus BayObLG, 14.04.1994 - 1St RR 49/94
    Dies führt auch zur Aufhebung des Ausspruchs über die Versagung einer Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen aus der Staatskasse - hier: den vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis -, ohne daß es einer gesonderten Anfechtung dieser Entscheidung bedurft hätte, da diese nicht bestehen bleiben kann, wenn die ihre Grundlage bildende Hauptentscheidung ganz oder teilweise aufgehoben wird (BayObLGSt 1972, 116/117; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 8 StrEG Rn. 16 m.w.Nachw.; vgl. auch BayObLGSt 1972, 7/11).
  • BayObLG, 03.05.1972 - RReg. 3 St 56/72
    Auszug aus BayObLG, 14.04.1994 - 1St RR 49/94
    Dies führt auch zur Aufhebung des Ausspruchs über die Versagung einer Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen aus der Staatskasse - hier: den vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis -, ohne daß es einer gesonderten Anfechtung dieser Entscheidung bedurft hätte, da diese nicht bestehen bleiben kann, wenn die ihre Grundlage bildende Hauptentscheidung ganz oder teilweise aufgehoben wird (BayObLGSt 1972, 116/117; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 8 StrEG Rn. 16 m.w.Nachw.; vgl. auch BayObLGSt 1972, 7/11).
  • OLG Frankfurt, 22.10.2001 - 3 Ss 287/01

    Trunkenheit im Verkehr: Anzeichen für eine Fahruntüchtigkeit infolge des Konsums

    Wer daher, wie hier der Angeklagte, in so engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Konsum von Haschisch im Verkehr ein Fahrzeug führt, daß in einer von ihm entnommenen Blutprobe THC im Vollblut ­ zudem in einer so hohen Konzentration wie der vorliegend festgestellten - nachgewiesen werden kann, hat eine darauf gestützte vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis grob fahrlässig verursacht (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1994, 490; BayObLG, NJW 1994, 2427; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 5 StrEG Rn. 12; siehe auch BGHR § 5 StrEG ­ Fahrlässigkeit, grobe).
  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 428/98

    Feststellung der Fahruntüchtigkeit bei Konsum von Heroin, Kokain und Cannabis;

    Dahinstehen kann, ob es sich anders verhält, wenn die Strafverfolgungsmaßnahmen wie hier allein auf den ausgeschiedenen Straftatbestand gestützt werden, da jedenfalls eine Entschädigung der Angeklagten gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG ausgeschlossen ist: Sie hat die gegen sie ergriffenen Zwangsmaßnahmen grob fahrlässig verursacht, weil sie in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Konsum von Heroin, Kokain und Cannabis ein Kraftfahrzeug im Verkehr geführt hat (vgl. BayObLG NJW 1994, 2427; OLG Düsseldorf BA 1995, 62; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 5 StrEG Rdn. 12).
  • BGH, 01.10.1998 - 4 StR 428/98
    Dahinstehen kann, ob es sich anders verhält, wenn die Strafverfolgungsmaßnahmen wie hier allein auf den ausgeschiedenen Straftatbestand gestützt werden, da jedenfalls eine Entschädigung der Angeklagten gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG ausgeschlossen ist: Sie hat die gegen sie ergriffenen Zwangsmaßnahmen grob fahrlässig verursacht, weil sie in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Konsum von Heroin, Kokain und Cannabis ein Kraftfahrzeug im Verkehr geführt hat (vgl. BayObLG NJW 1994, 2427 ; OLG Düsseldorf BA 1995, 62; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO. § 5 StrEG Rdn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.1994 - 1 Ws 505/94
    Wer daher, wie hier der frühere Angeklagte, in so engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Genuß von Haschisch im Verkehr ein Kraftfahrzeug führt, daß in einer ihm entnommenen Blutprobe Tetrahydrocannabinol (THC) in nicht unbeträchtlicher Menge nachgewiesen werden kann, beschwört die daraufhin gegen ihn eingeleiteten Strafverfolgungsmaßnahmen wie die Sicherstellung seines Führerscheins und die Anordnung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis geradezu herauf mit der Folge, daß er diese grob fahrlässig verursacht (Bay0bLG in NZV 1994, 285 f.).
  • LG Saarbrücken, 22.06.2004 - 4 Qs 29/04
    "Nach ständiger, ihrerseits im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 44, 219) und anderer Obergerichte zur Fahruntüchtigkeit nach Cannabiskonsum (vgl. OLG Zweibrücken VRS 104, 125; OLG Düsseldorf VRS 87, 433 [= BA 1994, 398]; BayObLG NJW 1994, 2427 [= BA 1994, 271]; OLG Köln NJW 1990, 2945 [= BA 1990, 447]) stehender Rechtsprechung des Senats ist der Nachweis der ­ bei der gegenwärtigen Gesetzeslage notwendigerweise ­ relativen Fahruntüchtigkeit grundsätzlich nur aufgrund des konkreten rauschmittelbedingten Leistungsbildes des Angeklagten zu führen.
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