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   BayObLG, 14.04.2000 - 1Z BR 36/00   

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BayObLG, 14.04.2000 - 1Z BR 36/00 (https://dejure.org/2000,4003)
BayObLG, Entscheidung vom 14.04.2000 - 1Z BR 36/00 (https://dejure.org/2000,4003)
BayObLG, Entscheidung vom 14. April 2000 - 1Z BR 36/00 (https://dejure.org/2000,4003)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Erbscheins; Anforderungen an die Auslegung eines Testamentes; Auslegung der Klausel "im Falle eines plötzlichen Todes der Eheleute"

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 22
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133, § 2087, § 2074
    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Laufen - VI 795/94
  • LG Traunstein - 4 T 4316/98
  • BayObLG, 14.04.2000 - 1Z BR 36/00

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 149
  • FamRZ 2000, 1188 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 104/96

    Auslegung der Formulierung "sollte mir und meiner Ehefrau gemeinsam was passieren

    Auszug aus BayObLG, 14.04.2000 - 1Z BR 36/00
    Sie können je nach den Umständen sowohl auf das zeitgleiche versterben der Ehegatten abzielen, wie auch den Fall eines zeitlich aufeinanderfolgenden Todes der Ehegatten, selbst in größerem Abstand, erfassen (vgl. BayObLGZ 1986, 426/431 f. und BayObLG FamRZ 1997, 389 /390 mit ausführlicher Zusammenstellung).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 14.04.2000 - 1Z BR 36/00
    Bei Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament ist zusätzlich zu prüfen, ob eine nach dem Verhalten eines Ehegatten mögliche Auslegung auch dem Willen des anderen Ehegatten entsprochen hat (vgl. zu allem BGH NJW 1993, 256 und BayObLGZ 1995, 197/201).
  • BayObLG, 15.05.1998 - 1Z BR 22/98

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus BayObLG, 14.04.2000 - 1Z BR 36/00
    Denn hat der Erblasser wie hier sein gesamtes Vermögen, unterteilt in Immobiliar- und Geldvermögen, an die bedachten Personen aufgeteilt, ist in der Regel eine Erbeinsetzung anzunehmen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 59/60).
  • BayObLG, 25.01.1995 - 1Z BR 44/94

    Nachprüfung einer Testamentsauslegung unter Berücksichtigung der Wortwahl des

    Auszug aus BayObLG, 14.04.2000 - 1Z BR 36/00
    Es kommt darauf an, ob der Erblasser durch eine der bedachten Personen seine wirtschaftliche Stellung fortgeführt wissen wollte (Palandt/Edenhofer § 2087 Rn. 2 m.w.N.), wie dies insbesondere bei der Zuweisung eines bäuerlichen Anwesens an den Nachfolger häufig der Fall sein wird (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1302 ).
  • BGH, 19.01.1972 - IV ZR 1208/68

    Erbeinsetzung durch Zuteilung von Gegenständen aus dem Vermögen des Erblassers -

    Auszug aus BayObLG, 14.04.2000 - 1Z BR 36/00
    Vielmehr kann die Auslegung ergeben, daß nur einer von ihnen zum Erben eingesetzt, dem anderen lediglich ein Vermächtnis zugewendet ist (BGH DNotZ 1972, 500; BayObLG aaO).
  • BayObLG, 23.05.1995 - 1Z BR 128/94

    Auswirkungen einer Ehescheidung auf die Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen

    Auszug aus BayObLG, 14.04.2000 - 1Z BR 36/00
    Bei Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament ist zusätzlich zu prüfen, ob eine nach dem Verhalten eines Ehegatten mögliche Auslegung auch dem Willen des anderen Ehegatten entsprochen hat (vgl. zu allem BGH NJW 1993, 256 und BayObLGZ 1995, 197/201).
  • BayObLG, 27.10.1986 - BReg. 1 Z 23/86

    Auslegung mehrerer sich ergänzender Testamente

    Auszug aus BayObLG, 14.04.2000 - 1Z BR 36/00
    Sie können je nach den Umständen sowohl auf das zeitgleiche versterben der Ehegatten abzielen, wie auch den Fall eines zeitlich aufeinanderfolgenden Todes der Ehegatten, selbst in größerem Abstand, erfassen (vgl. BayObLGZ 1986, 426/431 f. und BayObLG FamRZ 1997, 389 /390 mit ausführlicher Zusammenstellung).
  • BayObLG, 19.03.1998 - 1Z BR 82/97

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis kinderloser Ehegatten

    Auszug aus BayObLG, 14.04.2000 - 1Z BR 36/00
    Die Auslegung, die das Landgericht den Testamenten vom 10.11.1978 und 8.10.1992 gegeben hat, ist im Verfahren der weiteren Beschwerde nur in eingeschränktem Umfang nachzuprüfen (vgl. hierzu BayObLGZ 1998, 76/79 und Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. 27 Rn. 48 m.w.N.).
  • BayObLG, 20.09.2000 - 1Z BR 86/99

    Tod des Testamentsvollstreckers

    (1) Die Testamentsauslegung ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang überprüfbar (BayObLG FGPrax 2000, 149/150; MünchKomm/Leipold § 2084 Rn. 84).
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