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   BayObLG, 14.04.2003 - 3Z BR 63/03   

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BayObLG, 14.04.2003 - 3Z BR 63/03 (https://dejure.org/2003,9129)
BayObLG, Entscheidung vom 14.04.2003 - 3Z BR 63/03 (https://dejure.org/2003,9129)
BayObLG, Entscheidung vom 14. April 2003 - 3Z BR 63/03 (https://dejure.org/2003,9129)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verlängerung der Betreuung, Betreuerwechsel

  • Judicialis

    BGB § 1908b Abs. 1; ; BGB § 1908b Abs. 3; ; BGB § 1897 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1908b Abs. 1 § 1908b Abs. 3 § 1897 Abs. 4
    Ermessen bei Wechsel des Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betreuung für Vermögenssorge; Anspruch auf Wechsel des anwaltlichen Betreuers; Zerstörung der Vertrauensgrundlage; Verneinung von Eignungsmängeln; Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren; Abneigung gegen Betreuer als Entlassungsgrund; Fehlerhaftigkeit der Ermessensausübung

Verfahrensgang

  • AG Regensburg - XVII 226/01
  • LG Regensburg - 7 T 422/02
  • BayObLG, 14.04.2003 - 3Z BR 63/03

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1411 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 133/97

    Berücksichtigung des Vorschlags des Betreuten bei Bestellung eines neuen

    Auszug aus BayObLG, 14.04.2003 - 3Z BR 63/03
    Bei Ausübung des Ermessens hat der Tatrichter allerdings zu berücksichtigen, dass dem Wunsch des Betroffenen bezüglich der Person des Betreuers stets besonderes Gewicht zukommt (vgl. § 1897 Abs. 4 BGB; BayObLG FamRZ 1999, 1170; 1998, 1259/1261; BtPrax 2002, 130 [LS]).

    Das Gericht der weiteren Beschwerde kann diese Ermessensentscheidung nur im eingeschränkten Umfang auf Rechtsfehler überprüfen (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1259/1261).

  • BayObLG, 27.05.1998 - 4Z BR 63/98

    Beurteilung bei gleicher Geeignetheit des Wunschbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 14.04.2003 - 3Z BR 63/03
    Bei Ausübung des Ermessens hat der Tatrichter allerdings zu berücksichtigen, dass dem Wunsch des Betroffenen bezüglich der Person des Betreuers stets besonderes Gewicht zukommt (vgl. § 1897 Abs. 4 BGB; BayObLG FamRZ 1999, 1170; 1998, 1259/1261; BtPrax 2002, 130 [LS]).
  • OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 3 W 276/01

    Betreuung: Auswahl des Betreuers bei Verlängerung der Betreuung

    Auszug aus BayObLG, 14.04.2003 - 3Z BR 63/03
    Denn die Entscheidung über die Auswahl eines Betreuers richtet sich auch bei der Verlängerung der Betreuung nach den Vorschriften über die Erstbestellung (§ 1897 BGB) und nicht nach derjenigen über die Entlassung (§ 1908b BGB; BayObLG NJWE-FER 2001, 234; OLG Hamm NJW-RR 2001, 797; OLG Zweibrücken BtPrax 2002, 87; Palandt/Diederichsen § 1896 Rn.24).
  • BayObLG, 20.04.2000 - 3Z BR 60/00

    Voraussetzungen der Entlassung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 14.04.2003 - 3Z BR 63/03
    Ein solcher liegt vor, wenn der Tatrichter die angesprochenen Rechtsbegriffe verkannt hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen die Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet hat (vgl. BayObLGZ 2000, 128/131; FamRZ 1999, 1169/1170; 1997, 1358/1359; Jansen FGG 2.Aufl. § 27 Rn. 27).
  • BayObLG, 28.04.1994 - 3Z BR 25/94

    Berücksichtigung des Wunsches des Betroffenen bei der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 14.04.2003 - 3Z BR 63/03
    So kann von einem Betreuerwechsel solange abgesehen werden, bis ein Zivilprozess gegen Dritte auf Rückgabe erheblicher Vermögenswerte beendet ist (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1353/1354).
  • OLG Hamm, 29.05.2000 - 15 W 158/00

    Maßgebliche Vorschriften bei Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung

    Auszug aus BayObLG, 14.04.2003 - 3Z BR 63/03
    Denn die Entscheidung über die Auswahl eines Betreuers richtet sich auch bei der Verlängerung der Betreuung nach den Vorschriften über die Erstbestellung (§ 1897 BGB) und nicht nach derjenigen über die Entlassung (§ 1908b BGB; BayObLG NJWE-FER 2001, 234; OLG Hamm NJW-RR 2001, 797; OLG Zweibrücken BtPrax 2002, 87; Palandt/Diederichsen § 1896 Rn.24).
  • BayObLG, 17.03.1994 - 3Z BR 16/94

    Erhebliche Gefahr; Vermögen; Betreuter; Tatrichter; Würdigung; Tatsachen;

    Auszug aus BayObLG, 14.04.2003 - 3Z BR 63/03
    Bloße Spannungen im Betreuungsverhältnis sind als solche aber kein Entlassungsgrund (vgl. BayObLG BtPrax 1994, 136/137; Palandt/Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1908b Rn. 5).
  • BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 46/99

    Überprüfung der Entscheidung des Tatrichters zur Eignung eines Betreuers durch

    Auszug aus BayObLG, 14.04.2003 - 3Z BR 63/03
    Ein solcher liegt vor, wenn der Tatrichter die angesprochenen Rechtsbegriffe verkannt hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen die Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet hat (vgl. BayObLGZ 2000, 128/131; FamRZ 1999, 1169/1170; 1997, 1358/1359; Jansen FGG 2.Aufl. § 27 Rn. 27).
  • BayObLG, 23.03.2005 - 3Z BR 143/04

    Keine zwangsläufige Entlassung des Berufsbetreuers bei Übernahmebereitschaft

    Eine Entlassung im Beschwerdeverfahren kurz vor der Überprüfung ist, sofern kein zwingender Grund vorliegt, jedoch unzweckmäßig (vgl. Senatsbeschluss vom 14.4.2003 Az. 3Z BR 63/03 = FamRZ 2003, 1411 [LS.]).
  • BayObLG, 07.10.2004 - 3Z BR 187/04

    Betreuerwechsel zu einem in Betreuungssachen unerfahrenen Anwalt kurz vor

    Insbesondere ist auch zu berücksichtigen, ob ein Betreuerwechsel kurz vor der anstehenden Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung zweckmäßig ist oder dem Wohl des Betroffenen widerspricht (vgl. Senatsentscheidung vom 14.4.2003 3 Z BR 63/03 = BayObLG FamRZ 2003, 1411 - LS).
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