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BayObLG, 14.05.2003 - 3Z BR 72/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Kosten des Sachverständigengutachtens, Geltendmachung gegenüber dem Betroffenen
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KostO § 92 § 131
Erhebung von Auslagen für ein vom Betreuten selbst eingeholtes Gutachten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auslagen für Sachverständigengutachten; Gebührenfreiheit der Beschwerde des Betreuten gegen Entscheidung des Vormundschaftsgerichts; Erstreckung der Auslagenfreiheit bei Betreuungen auch auf Beschwerdeverfahren
Verfahrensgang
- AG Würzburg - XVII 785/01
- LG Würzburg - 3 T 2087/01
- BayObLG, 14.05.2003 - 3Z BR 72/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 1411
- BayObLGZ 2003, 112
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 203/01
Auslagen im gebührenfreien Beschwerdeverfahren
Auszug aus BayObLG, 14.05.2003 - 3Z BR 72/03
Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 11.7.2001 (FamRZ 2002, 764) offen gelassen, ob die Vorschrift auch für die Auslagen des Beschwerdeverfahrens herangezogen werden kann. - BGH, 24.09.1962 - VII ZR 20/62
Annahme einer unrichtigen Behandlung i.S.d. § 7 Gerichtskostengesetz (GKG)
Auszug aus BayObLG, 14.05.2003 - 3Z BR 72/03
Die Heranziehung des § 16 Abs. 1 Satz 1 KostO kann in einem solchen Fall nur ausnahmsweise Abhilfe schaffen, weil sie nach ganz herrschender Auffassung einen offen zu Tage tretenden Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Normen oder ein offensichtliches Versehen des Gerichts voraussetzt (BGH NJW 1962, 2107; BayObLGZ 1994, 1/4;… Korintenberg/Bengel/Tiedtke § 16 Rn. 2). - LG Koblenz, 12.12.1996 - 2 T 136/96
Auszug aus BayObLG, 14.05.2003 - 3Z BR 72/03
Für Auslagen bestimmt § 131 Abs. 5 KostO, dass nur die erfolgreichen Beschwerdeführer nicht mit den Auslagen belastet werden (LG Koblenz BtPrax 1997, 120). - BayObLG, 20.01.1994 - 3Z BR 281/93
Auszug aus BayObLG, 14.05.2003 - 3Z BR 72/03
Die Heranziehung des § 16 Abs. 1 Satz 1 KostO kann in einem solchen Fall nur ausnahmsweise Abhilfe schaffen, weil sie nach ganz herrschender Auffassung einen offen zu Tage tretenden Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Normen oder ein offensichtliches Versehen des Gerichts voraussetzt (BGH NJW 1962, 2107; BayObLGZ 1994, 1/4;… Korintenberg/Bengel/Tiedtke § 16 Rn. 2).