Rechtsprechung
   BayObLG, 14.05.2003 - 3Z BR 94/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10060
BayObLG, 14.05.2003 - 3Z BR 94/03 (https://dejure.org/2003,10060)
BayObLG, Entscheidung vom 14.05.2003 - 3Z BR 94/03 (https://dejure.org/2003,10060)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Mai 2003 - 3Z BR 94/03 (https://dejure.org/2003,10060)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,10060) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Stiefkinder als Beteiligte, Beschwerderecht

  • Judicialis

    BGB § 1821; ; FGG § 20 Abs. 1; ; FGG § 55; ; FGG § 62; ; FGG § 69d Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1821; FGG § 20 Abs. 1 § 55 § 62 § 69d Abs. 1
    Beteiligung und Beschwerderecht von Stiefkindern im Verfahren zur Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung der Veräußerung eines Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zur Veräußerung eines Grundstücks; Unabänderbarkeit einer Genehmigung zu einem Rechtsgeschäft für Vormundschaftsgericht durch Wirksamwerden gegenüber Drittem; Unabänderbarkeit einer Genehmigung zu einem ...

Verfahrensgang

  • AG München - 707 XVII 5595/01
  • LG München I - 13 T 3292/03
  • BayObLG, 14.05.2003 - 3Z BR 94/03
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Saarbrücken, 13.10.2000 - 5 W 259/00

    Recht eines Betreuten auf informelle Selbstbestimmung bei internen

    Auszug aus BayObLG, 14.05.2003 - 3Z BR 94/03
    bb) Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung kann im Einzelfall als Recht im Sinne von § 20 Abs. 1 FGG angesehen werden (vgl. OLG Saarbrücken FamRZ 2001, 651 m. w. N.).
  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Auszug aus BayObLG, 14.05.2003 - 3Z BR 94/03
    Die Anwendung dieser Vorschrift beschränkt sich jedoch auf die in ihr genannten Entscheidungen, zu denen die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung nicht zählt (vgl. BGH NJW 1996, 1825; BayObLG FamRZ 1998, 1186/1187).
  • BayObLG, 17.11.1997 - 3Z BR 86/97

    Kein Beschwerderecht bei Ablehnung des Begehrens Angehöriger auf Entlassung des

    Auszug aus BayObLG, 14.05.2003 - 3Z BR 94/03
    Die Anwendung dieser Vorschrift beschränkt sich jedoch auf die in ihr genannten Entscheidungen, zu denen die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung nicht zählt (vgl. BGH NJW 1996, 1825; BayObLG FamRZ 1998, 1186/1187).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus BayObLG, 14.05.2003 - 3Z BR 94/03
    c) Unter diesen Umständen kann auch die von den weiteren Beteiligten erwähnte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 101, 397 = NJW 2001, 1709) nicht zur Zulässigkeit der Beschwerde führen.
  • BayObLG, 28.05.1997 - 3Z BR 49/97

    Erledigung der Hauptsache bei Aufhebung der Betreuung

    Auszug aus BayObLG, 14.05.2003 - 3Z BR 94/03
    Eine gegen die Genehmigung gleichwohl eingelegte Beschwerde ist als unzulässig zu verwerfen (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1426 m. w. N.).
  • BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 82/02

    Beschwerde gegen Vorbescheid im vormundschaftsgerichtlichen Verfahren -

    Auszug aus BayObLG, 14.05.2003 - 3Z BR 94/03
    Wie dieser Kreis im Einzelnen zu ziehen ist (vgl. dazu BayObLGZ 2002, 208/214), kann hier dahinstehen.
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BayObLG, 14.05.2003 - 3Z BR 94/03
    Es gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (BVerfGE 65, 1).
  • BayObLG, 15.04.1996 - 1Z BR 169/95

    Änderung einer Verfügung durch ein Vormundschaftsgericht, nachdem die Verfügung

    Auszug aus BayObLG, 14.05.2003 - 3Z BR 94/03
    Die Beschwerdeberechtigung der weiteren Beteiligten ergibt sich für das Verfahren der weiteren Beschwerde bereits aus der Verwerfung ihrer Erstbeschwerde durch das Landgericht (§ 20 Abs. 1, § 29 Abs. 4 FGG; vgl. BayObLGZ 1976, 281/282 und 1996, 90/91 m. w. N.).
  • BayObLG, 04.11.1976 - BReg. 1 Z 119/76

    Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zum Abschluss eines

    Auszug aus BayObLG, 14.05.2003 - 3Z BR 94/03
    Die Beschwerdeberechtigung der weiteren Beteiligten ergibt sich für das Verfahren der weiteren Beschwerde bereits aus der Verwerfung ihrer Erstbeschwerde durch das Landgericht (§ 20 Abs. 1, § 29 Abs. 4 FGG; vgl. BayObLGZ 1976, 281/282 und 1996, 90/91 m. w. N.).
  • BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 3 Z 40/89
    Auszug aus BayObLG, 14.05.2003 - 3Z BR 94/03
    Nur wenn im Genehmigungsverfahren die Mindestanforderungen, die an ein rechtsstaatliches verfahren zu stellen sind, nicht erfüllt sind, ist für die Anwendung von §§ 55, 62 FGG kein Raum mehr (vgl. BayObLGZ 1989, 242/248 f.).
  • OLG Jena, 08.12.2015 - 3 W 480/15

    Anforderungen an den Nachweis des Zugangs der betreuungsgerichtlichen Genehmigung

    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat zur Annahme einer Doppelvollmacht sogar eine isolierte Formulierung genügen lassen, nach der der Notar ermächtigt und beauftragt wird, Erklärungen zur Durchführung des Rechtsgeschäfts abzugeben und entgegenzunehmen (BayObLG BtPrax 2003, 220 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht