Rechtsprechung
   BayObLG, 14.05.2004 - 4St RR 52/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,16551
BayObLG, 14.05.2004 - 4St RR 52/04 (https://dejure.org/2004,16551)
BayObLG, Entscheidung vom 14.05.2004 - 4St RR 52/04 (https://dejure.org/2004,16551)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Mai 2004 - 4St RR 52/04 (https://dejure.org/2004,16551)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,16551) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Gleichstellung der verbotswidrigen Einstellung von Texten in eine Webseite der Verbreitung von Druckwerken; Anbieten indizierter Schriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayPrG Art. 14 Abs. 1; StGB § 78 § 11 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 702
  • BayObLGSt 2004, 61
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 27.06.2000 - 5St RR 122/00

    Verbreitung pornographischer Schriften über Internet

    Auszug aus BayObLG, 14.05.2004 - 4St RR 52/04
    Im Übrigen fehlen auch jegliche Feststellungen dafür, dass der Inhalt der Web-Site des Angeklagten im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 BayPrG verbreitet wurde (vgl. zum Begriff des Verbreitens von Dateien BGHSt 47, 55, 58/59 und BayObLG NJW 2000, 2911 ).
  • BGH, 27.06.2001 - 1 StR 66/01

    Kinderpornographie im Internet

    Auszug aus BayObLG, 14.05.2004 - 4St RR 52/04
    Im Übrigen fehlen auch jegliche Feststellungen dafür, dass der Inhalt der Web-Site des Angeklagten im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 BayPrG verbreitet wurde (vgl. zum Begriff des Verbreitens von Dateien BGHSt 47, 55, 58/59 und BayObLG NJW 2000, 2911 ).
  • BayObLG, 02.10.1987 - RReg. 1 St 86/87
    Auszug aus BayObLG, 14.05.2004 - 4St RR 52/04
    Ein Arbeitsspeicher kann ebenso wenig wie etwa eine Videokassette (vgl. hierzu BayObLGSt 1987, 98, 99) nach allgemeinem Sprachgebrauch als Druckwerk bezeichnet werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht