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   BayObLG, 14.07.2000 - 2 ObOWi 297/2000   

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https://dejure.org/2000,3519
BayObLG, 14.07.2000 - 2 ObOWi 297/2000 (https://dejure.org/2000,3519)
BayObLG, Entscheidung vom 14.07.2000 - 2 ObOWi 297/2000 (https://dejure.org/2000,3519)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Juli 2000 - 2 ObOWi 297/2000 (https://dejure.org/2000,3519)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kraftfahrer; Geschwindigkeitsüberschreitung; Nur nachts geltende Geschwindigkeitsbeschränkung; Grobe Nachlässigkeit; Momentane Unaufmerksamkeit; Geldbuße; Fahrverbot

  • Judicialis

    StVG § 25 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 25 Abs. 1 Satz 1
    Grobe Nachlässigkeit bei Missachtung eines Geschwindigkeitsbeschränkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Augenblicksversagen - Nächtliche Geschwindigkeitsüberschreitung

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1512 (Ls.)
  • NZV 2001, 46
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 07.02.1995 - 2 ObOWi 620/94

    Zu den Merkmalen der beharrlichen Pflichtverletzung bei sog. Nichtregelverstößen

    Auszug aus BayObLG, 14.07.2000 - 2 ObOWi 297/00
    Vielmehr ist die Ausübung des Ermessens an die Feststellung der Angemessenheit und Erforderlichkeit des Fahrverbots im Einzelfall gebunden, wie dies dem in BVerfGE 27, 36/42 f. ausgesprochenen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (BayObLGSt 1995, 16/18).

    Darin unterscheidet sich der vorliegende Fall entscheidend von demjenigen, den der Senat in BayObLGSt 1995, 16 zu beurteilen hatte.

  • OLG Hamm, 24.06.1999 - 2 Ss OWi 509/99

    Augenblicksversagen bei Geschwindigkeitsüberschreitung)

    Auszug aus BayObLG, 14.07.2000 - 2 ObOWi 297/00
    Dies führt nach neuerer Rechtsprechung dazu, daß auch bei der Prüfung der Beharrlichkeit die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof zum sogenannten "Augenblicksversagen" entwickelt hat, zu berücksichtigen sind (OLG Hamm VRS 97, 449 = NZV 2000, 92; OLG Braunschweig VRS 97, 59 = NZV 99, 303).
  • OLG Braunschweig, 15.03.1999 - 2 Ss (B) 5/99

    Augenblicksversagen trotz beharrlicher Pflichtverletzung

    Auszug aus BayObLG, 14.07.2000 - 2 ObOWi 297/00
    Dies führt nach neuerer Rechtsprechung dazu, daß auch bei der Prüfung der Beharrlichkeit die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof zum sogenannten "Augenblicksversagen" entwickelt hat, zu berücksichtigen sind (OLG Hamm VRS 97, 449 = NZV 2000, 92; OLG Braunschweig VRS 97, 59 = NZV 99, 303).
  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 11/69

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhängung eines Fahrverbots nach § 25

    Auszug aus BayObLG, 14.07.2000 - 2 ObOWi 297/00
    Vielmehr ist die Ausübung des Ermessens an die Feststellung der Angemessenheit und Erforderlichkeit des Fahrverbots im Einzelfall gebunden, wie dies dem in BVerfGE 27, 36/42 f. ausgesprochenen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (BayObLGSt 1995, 16/18).
  • OLG Bamberg, 17.07.2012 - 3 Ss OWi 944/12

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Erforderliche Feststellungen

    10 5. Ein im Einzelfall eine Ausnahme von dem an sich verwirkten Regelfahrverbot rechtfertigender besonderer Tatumstand oder gar ein privilegierendes sog. Augenblicksversagen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 43, 241/250 ff.; zu den insoweit gesteigerten Darlegungsanforderungen vgl. BayObLGSt 1999, 4/5 ff.; 2000, 106/107 f. und BayObLG DAR 2000, 577; ferner u.a. auch OLG Bamberg VerkMitt. 2007 Nr. 57 = DAR 2007, 94 [Ls] = NStZ-RR 2007, 123 [Ls] sowie bereits OLG Bamberg, Beschluss vom 08.05.2005 - 2 Ss OWi 192/05) folgt schließlich auch nicht daraus, dass sich die erhebliche innerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitung während einer Probefahrt des kaufinteressierten Betroffenen, also mit einem für ihn unbekannten und ungewohnten Fahrzeug ereignete.
  • OLG Hamm, 04.11.2004 - 3 Ss OWi 518/04

    Augenblicksversagen, Begriff des Augenblicks; kurzes Versagen;

    Bei der Prüfung, ob eine beharrliche Pflichtverletzung vorgelegen hat, sind die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof zum sogenannten "Augenblicksversagen" bei der Prüfung der Frage, ob eine grobe Pflichtverletzung gegeben ist (vgl. BGH NJW 1997, 3252 = NZV 1997, 527) aufgestellt hat, entsprechend anzuwenden (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1999, 374; BayObLG NZV 2001, 46; OLG Braunschweig NZV 1999, 303; OLG Köln NZV 2001, 442; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 25 StVG Randziffer 15).
  • OLG Köln, 06.07.2001 - Ss 168/01

    Rechtsbeschwerde; Geschwindigkeitsüberschreitung; Fahrlässigkeit; Geldbuße;

    Denn die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof zum Augenblicksversagen bei den in § 2 Abs. 1 S. 1 BKatV erfassten "groben" Pflichtwidrigkeiten entwickelt hat (BGHSt 43, 241 = NJW 1997, 3252 = DAR 1997, 450 = VRS 94, 221), gelten entsprechend auch für Fälle "beharrlicher" Pflichtwidrigkeiten, da die Grundkonstellationen in beiden Fallgruppen einander entsprechen (OLG Braunschweig DAR 1999, 273 = NZV 1999, 303 = VRS 97, 59 [60 f.]; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 374 = VRS 97, 449 [451] = MDR 1999, 1322 = NZV 2000, 92 [93]; OLG Hamm VRS 98, 392 [394] = NZV 200], 221 [222]; BayObLG DAR 2000, 577 = VRS 99, 373 [374] = NZV 2001, 46; SenE v. 23.07.1999 - Ss 310/99 B - = VRS 97, 375 [377]; SenE v. 03.12.99 - Ss 547/99 B - ; SenE v. 03.03.2000 - Ss 27/00 B - vgl .
  • OLG Köln, 28.01.2003 - Ss 14/03

    Voraussetzung für die Verhängung eines Fahrverbotes; Ermessensausübung des

    Etwas anderes gilt auch hier dann, wenn Begleitumstände vorliegen, welche die besondere Aufmerksamkeit des Fahrers hervorrufen müssen, wie z.B. Geschwindigkeitstrichter, eine Baustelle oder eine geschlossene Ortslage (BayObLG DAR 2000, 577 = VRS 99, 373 [374] = NZV 2001, 46; OLG Braunschweig DAR 1999, 273 = NZV 1999, 303 = VRS 97, 59; OLG Düsseldorf VRS 103, 25 [26] = NZV 2002, 409).
  • OLG Bamberg, 21.11.2006 - 3 Ss OWi 1516/06

    Verhängung des Regelfahrverbots bei Überschreitung einer aus Gründen des

    aa) Wie der Senat bereits wiederholt für vergleichbare Sachverhaltskonstellationen entschieden hat (Beschlüsse des 3. Senats für Bußgeldsachen vom 21.04.2006 - 3 Ss OWi 456/06 und vom 02.06.2006 - 3 Ss OWi 438/06; vgl. zuletzt auch Beschluss des 2. Senats für Bußgeldsachen vom 27.09.2006 - 2 Ss OWi 1151/06, rechtfertigen die getroffenen Feststellungen zugunsten des Betroffenen selbst dann nicht die Annahme eines so genannten Augenblicksversagens im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 43, 241/250 ff.; zu den insoweit gesteigerten Darlegungsanforderungen vgl. BayObLGSt 1999, 4/5 ff.; 2000, 106/107 f. und BayObLG DAR 2000, 577; zusammenfassend Deutscher in Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren [2005] Rn. 809 ff., insbesondere Rn. 812 bis 836 mit zahlr.
  • OLG Bamberg, 01.06.2010 - 3 Ss OWi 814/10

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Urteilsfeststellungen bei Absehen vom

    Insbesondere kann ein den Betroffenen im Einzelfall privilegierendes sog. Augenblicksversagen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 43, 241/250 ff.; zu den gesteigerten Darlegungsanforderungen vgl. BayObLGSt 1999, 4/5 ff.; 2000, 106/107 f. und DAR 2000, 577; vgl. auch OLG Bamberg VRR 2007, 113 ff. = VerkMitt. 2007 Nr. 57) nicht anerkannt werden.
  • OLG Bamberg, 09.01.2007 - 3 Ss OWi 1708/06

    Keine Ausnahme von Fahrverbot

    Zwar kann dem Kraftfahrzeugführer das für die Verhängung eines Fahrverbotes erforderliche grob pflichtwidrige Verhalten nicht vorgeworfen werden, wenn der Grund für den von ihm begangenen Verkehrsverstoß darin liegt, dass er ein entsprechendes Verkehrszeichen nicht wahrgenommen hat; dies gilt nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung jedoch dann nicht, wenn ? wie häufig - gerade diese Fehlleistung ihrerseits auf grober Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit beruht (BGHSt 43, 241/250 ff.; zu den insoweit gesteigerten Darlegungsanforderungen vgl. BayObLGSt 1999, 4/5 ff.; 2000, 106/107 f. und BayObLG DAR 2000, 577; zusammenfassend Deutscher in Burhoff (Hrsg.), Rn. 809 ff., insbesondere Rn. 812 bis 836 mit zahlr.
  • OLG Köln, 28.01.2002 - Ss 14/03 (B)-12

    Verhängung eines Fahrverbots bei Überschreitung einer durch Vorschriftzeichen 274

    Etwas anderes gilt auch hier dann, wenn Begleitumstände vorliegen, welche die besondere Aufmerksamkeit des Fahrers hervorrufen müssen, wie z.B. Geschwindigkeitstrichter, eine Baustelle oder eine geschlossene Ortslage (BayObLG DAR 2000, 577 = VRS 99, 373 [374] = NZV 2001, 46 ; OLG Braunschweig DAR 1999, 273 = NZV 1999, 303 = VRS 97, 59 ; OLG Düsseldorf VRS 103, 25 [26] = NZV 2002, 409 ).
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