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   BayObLG, 14.08.1997 - 3Z BR 317/97   

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https://dejure.org/1997,4639
BayObLG, 14.08.1997 - 3Z BR 317/97 (https://dejure.org/1997,4639)
BayObLG, Entscheidung vom 14.08.1997 - 3Z BR 317/97 (https://dejure.org/1997,4639)
BayObLG, Entscheidung vom 14. August 1997 - 3Z BR 317/97 (https://dejure.org/1997,4639)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Erlass einer Anordnung zur Sicherung der Abschiebung eines in Deutschland geborenen türkischen Staatsangehörigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
    Abschiebungshaft bei Aufenthaltswechsel nach Ablauf der Ausreisepflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1997 Nr. 47
  • BayObLGZ 1997, 260
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 11.02.1993 - 4 W 20/93

    Abschiebung eines Ausländers; Anordnung von Abschiebungshaft

    Auszug aus BayObLG, 14.08.1997 - 3Z BR 317/97
    Dahingestellt bleiben kann, ob § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AuslG schon deshalb nicht eingreift, weil der Betroffene den Aufenthaltsort bereits vor Ablauf der Ausreisefrist gewechselt hatte (vgl. hierzu OLG Dresden InfAuslR 1995, 162/163 und OLG Karlsruhe NVwZ 1993, 813).

    Für eine solche Vermutung fehlt aber jede innere Rechtfertigung, wenn der Betroffene sich zwar im Sinne des § 57 Abs. 2 AuslG objektiv relevant verhält, dabei aber, ohne daß ihm dies zum Vorwurf gereicht, nicht mit einer Abschiebung rechnet (vgl. OLG Dresden InfAuslR 1995, 162/163; OLG Karlsruhe NVwZ 1993, 813).

  • OLG Dresden, 28.10.1994 - 3 W 845/94
    Auszug aus BayObLG, 14.08.1997 - 3Z BR 317/97
    Dahingestellt bleiben kann, ob § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AuslG schon deshalb nicht eingreift, weil der Betroffene den Aufenthaltsort bereits vor Ablauf der Ausreisefrist gewechselt hatte (vgl. hierzu OLG Dresden InfAuslR 1995, 162/163 und OLG Karlsruhe NVwZ 1993, 813).

    Für eine solche Vermutung fehlt aber jede innere Rechtfertigung, wenn der Betroffene sich zwar im Sinne des § 57 Abs. 2 AuslG objektiv relevant verhält, dabei aber, ohne daß ihm dies zum Vorwurf gereicht, nicht mit einer Abschiebung rechnet (vgl. OLG Dresden InfAuslR 1995, 162/163; OLG Karlsruhe NVwZ 1993, 813).

  • OLG Hamm, 23.01.1995 - 15 W 4/95

    Ausländerrecht: Abschiebungshaft, Ausschöpfung der Höchstdauer der Haft wegen

    Auszug aus BayObLG, 14.08.1997 - 3Z BR 317/97
    Die in § 57 Abs. 2 AuslG aufgeführten Verhaltensweisen begründen die - nur gemäß § 57 Abs. 2 Satz 3 AuslG und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13.7.1994 (InfAuslR 1994, 342) widerlegbare - Vermutung, daß die Abschiebung ohne die Inhaftnahme erschwert oder vereitelt wird (vgl. OLG Hamm NVwZ 1995, 826 ).
  • BVerfG, 13.07.1994 - 2 BvL 12/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abschiebehaft

    Auszug aus BayObLG, 14.08.1997 - 3Z BR 317/97
    Die in § 57 Abs. 2 AuslG aufgeführten Verhaltensweisen begründen die - nur gemäß § 57 Abs. 2 Satz 3 AuslG und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13.7.1994 (InfAuslR 1994, 342) widerlegbare - Vermutung, daß die Abschiebung ohne die Inhaftnahme erschwert oder vereitelt wird (vgl. OLG Hamm NVwZ 1995, 826 ).
  • OLG Zweibrücken, 23.08.2007 - 3 W 147/07

    Spruchverfahren: Erledigung in der Hauptsache im Beschwerdeverfahren bei erneuter

    Die Erledigung der Hauptsache nach Einlegung der sofortigen Beschwerden, aber vor der Entscheidung, führt hier zur Unzulässigkeit der Rechtsmittel, weil sie nicht auf die Entscheidung im Kostenpunkt beschränkt worden sind (Jansen/Briesemeister, FGG 3. Aufl. § 19 Rn. 32; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl FGG 15. Aufl. § 19 Rn. 85; OLG Hamm FGPrax 1997, 237, 238; BayObLGZ 1988, 317, 318).
  • OLG Köln, 01.10.2004 - 16 Wx 195/04

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer vorläufigen Festnahme durch die

    Ob auch dieser Fall von der Norm erfasst wird, oder ob der Haftgrund sich nur auf einen Aufenthaltswechsel nach Ablauf der Ausreisefrist bezieht wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.1994 - 3 Wx 1/94 [Juris-Dokument Nr. KOR462089400]: auch vorher; OLG Dresden InfAuslR 1995, 162 und OLG Karlsruhe NVwZ 1993, 813: nur nach Ablauf der Frist; offengelassen von BayObLG InfAuslR 1998, 65 = BayObLGReport 1997, 86).
  • OLG München, 22.05.2006 - 33 Wx 79/06

    Rechtliches Gehör bei Hauptsacheerledigung im Unterbringungsverfahren

    Ebenso hätte der Betroffene die Erstbeschwerde darauf beschränken können, nicht mit Kosten belastet zu werden (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1594; OLG Hamm FGPrax 1997, 237; OLG Karlsruhe BtPrax 1998, 34).
  • OLG München, 22.11.2006 - 34 Wx 121/06

    Haftgrund des Aufenthaltswechsels nach Ablauf der Ausreisefrist - zeitliche

    c) Zutreffend ist auch die Rechtsmeinung des Landgerichts, dass trotz Aufenthaltswechsels der genannte Haftgrund entfällt, wenn der Ausländer die Verständigung der Behörde vom Aufenthaltswechsel zwar unterlässt, dabei aber den Umständen nach nicht damit rechnen musste, dass die Behörde seine Abschiebung betreibt oder betreiben wird (BayObLGZ 1997, 260).
  • OLG Karlsruhe, 26.01.2001 - 14 Wx 109/00

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Haftfortdauer; Anspruch auf Schadensersatz wegen

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  • BayObLG, 01.07.1999 - 3Z BR 192/99

    Sofortige weitere Beschwerde gegen eine vormundschaftsgerichtliche

    Vielmehr kann der Betroffene mit dem Rechtsmittel nur noch entweder die Feststellung der Rechtswidrigkeit der gegenstandslos gewordenen Unterbringungsgenehmigung begehren, soweit hierfür gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Rechtsschutzinteresse besteht (vgl. BVerfG, NJWE-FER 1998, 16,; NJW 1998, 2432 ), oder das Ziel verfolgen, nicht mit Kosten belastet zu werden (vgl. BayObLGZ 1988, 317, 318 f.; OLG Hamm, FGPrax 1997, 237 ).
  • BayObLG, 05.02.2002 - 3Z BR 15/02

    Anhörung des Betroffenen bei Entlassung aus vorläufiger Unterbringung während des

    Die Betroffene konnte andererseits die Erstbeschwerde aber auch darauf beschränken, nicht mit Kosten belastet zu werden (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1594; OLG Hamm FGPrax 1997, 237; OLG Karlsruhe BtPrax 1998, 34).
  • BayObLG, 17.01.2001 - 3Z BR 389/00

    Angedrohte Abschiebung nach abgelaufener Duldungsfrist

    Danach liegt der genannte Haftgrund nur vor, wenn der Ausländer die Verständigung der Ausländerbehörde von dem Aufenthaltswechsel unterläßt, obwohl er den Umständen nach damit rechnet oder zumindest rechnen muß, dass die Ausländerbehörde gegen ihn ein Abschiebungsverfahren eingeleitet hat oder einleiten wird (vgl. BayObLGZ 1997, 260/261).
  • AG Rottweil, 22.10.2004 - 3 XIV 77/04

    Abschiebungshaft: Notwendige richterliche Präventivkontrolle; verspätete Stellung

    - wenn der Ausländer den Umständen nach nicht damit rechnet oder rechnen musste, dass die Ausländerbehörde gegen ihn ein Abschiebungsverfahren eingeleitet hat oder einleiten wird (BayObLGZ 1997, 260 ff), was z. B. bei einer Duldung der Fall sein kann, nicht aber nach Ablauf des Duldungszeitraums (vgl. BayObLG vom 17.01.2001 - 3Z BR 389/00 -),.
  • BayObLG, 20.04.1998 - 3Z BR 84/98

    Absehen von einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts in einem Verfahren der

    b) Soweit das Landgericht unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 14.8.1997 (BayObLGZ 1997, 260) ausgeführt hat, es sei nichts dafür ersichtlich, daß der Betroffene bei dem Aufenthaltswechsel im Januar 1998 mit seiner Abschiebung habe rechnen müssen, trifft dies nicht zu.
  • LG Nürnberg-Fürth, 09.02.2006 - 18 T 108/06

    D (A), Abschiebungshaft, Haftgründe, Entziehung, Abschiebung, Erreichbarkeit,

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