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   BayObLG, 14.08.2003 - 2Z BR 111/03   

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https://dejure.org/2003,3517
BayObLG, 14.08.2003 - 2Z BR 111/03 (https://dejure.org/2003,3517)
BayObLG, Entscheidung vom 14.08.2003 - 2Z BR 111/03 (https://dejure.org/2003,3517)
BayObLG, Entscheidung vom 14. August 2003 - 2Z BR 111/03 (https://dejure.org/2003,3517)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 892; GBO § 46 Abs. 2
    Voraussetzungen eines gutgläubigen lastenfreien Erwerbs eines Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gutgläubiger Erwerb bei Nichtübergang dinglichen Rechts?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit des gutgläubigen lastenfreien Erwerbs, wenn zugleich mit der Eintragung des Erwerbers eines Grundstücks ein dingliches Recht versehentlich nicht mitübertragen wurde

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Redlicher Erwerb bei Löschungsfiktion

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3785
  • FGPrax 2003, 201
  • Rpfleger 2004, 37
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 15.04.2010 - 5 U 40/08

    Grundbuchberichtigung: Versehentliche Nichtübernahme eines Wege- und Fahrrechts

    Dies bewirkte in materiellrechtlicher Hinsicht allerdings nicht das Erlöschen des Wege- und Fahrrechts, da keine Aufhebungserklärung des Berechtigten gemäß § 875 BGB vorlag; das Grundbuch wurde durch die (versehentliche) Nichtmitübernahme des Wege- und Fahrrechts und die damit verbundene Löschungsfiktion nach § 46 Abs. 2 GBO unrichtig (vgl. BGH NJW 1994, 2947; BayObLGZ 1988, 124, 127; BayObLG NJW 1961, 1263, 1265; NJW 2003, 3785; Demharter, GBO, 26. Aufl.2008, § 46 Rn.15, 20).

    Eine solche Unrichtigkeit des Grundbuches befugt das Grundbuchamt allerdings nicht zur Nachholung der unterbliebenen Übertragung des Wege- und Fahrrechts im Wege einer - unzulässigen - "Grundbuchberichtigung von Amts wegen" (s. BayObLG, NJW 2003, 3785; Demharter, aaO., § 46 Rdn.20).

    Erheblich für den gutgläubig lastenfreien Erwerb des Grundstückseigentums ist gemäß §§ 891, 892 Abs. 1 Satz 1 BGB regelmäßig der Grundbuchinhalt zum Zeitpunkt der Vollendung des Rechtserwerbs, d.h. der Eintragung des Erwerbers als Eigentümer im Grundbuch (s. RGZ 123, 19, 22 f.; BGH Rechtspfleger 1980, 336 f.; BGH NJW 2003, 202, 203; BayObLG NJW 2003, 3785; Palandt/Bassenge, aaO., § 892 Rn.9; Demharter, aaO., § 13 Rn.12).

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