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   BayObLG, 14.09.1998 - 1 ObOWi 481/98   

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https://dejure.org/1998,10002
BayObLG, 14.09.1998 - 1 ObOWi 481/98 (https://dejure.org/1998,10002)
BayObLG, Entscheidung vom 14.09.1998 - 1 ObOWi 481/98 (https://dejure.org/1998,10002)
BayObLG, Entscheidung vom 14. September 1998 - 1 ObOWi 481/98 (https://dejure.org/1998,10002)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung des gesetzlichen Richters durch Nichtbeachtung des Geschäftsverteilungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1999, 586
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 12.02.1980 - 3 ObOWi 5/80
    Auszug aus BayObLG, 14.09.1998 - 1 ObOWi 481/98
    Ein Verstoß gegen § 338 Nr. 1 StPO liegt bei Nichteinhaltung des Geschäftsverteilungsplans allerdings dann vor, wenn diese sich als eine Verletzung des Willkürverbots darstellt (BVerfGE 29, 45/48 f.; BayObLG VRS 59, 24; Maunz/ Dürig/Herzog, Grundgesetz , Art. 101 Rn. 51).

    Dabei kommt es nicht auf die subjektiven Beweggründe des Handelnden, sondern allein auf objektive Kriterien an (BayObLG VRS 59, 24).

    Vielmehr stellt die Nichtbeachtung des eindeutigen Geschäftsverteilungsplans infolge eines Versehens einen objektiv willkürlichen Entzug des gesetzlichen Richters im Sinn des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dar (BayObLG VRS 59, 24).

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BayObLG, 14.09.1998 - 1 ObOWi 481/98
    Ein Verstoß gegen § 338 Nr. 1 StPO liegt bei Nichteinhaltung des Geschäftsverteilungsplans allerdings dann vor, wenn diese sich als eine Verletzung des Willkürverbots darstellt (BVerfGE 29, 45/48 f.; BayObLG VRS 59, 24; Maunz/ Dürig/Herzog, Grundgesetz , Art. 101 Rn. 51).

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist insbesondere dann verletzt, wenn die gerichtliche Entscheidung offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45/49).

  • BGH, 27.10.1972 - 2 StR 105/70

    Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts und der

    Auszug aus BayObLG, 14.09.1998 - 1 ObOWi 481/98
    Beruht die fehlerhafte Mitwirkung eines Richters lediglich auf einem Verfahrensirrtum oder auf einer immerhin noch vertretbaren Auslegung des Geschäftsverteilungsplans, ist § 338 Nr. 1 StPO nicht verletzt (BGHSt 25, 66/71 f.; 25, 239/241; 27, 105/107; BayObLGSt 1979, 139/140).
  • BGH, 24.10.1973 - 2 StR 613/72

    Nichtmitwirkung eines Richters auf Grund einer Verfügung des Vorsitzenden der

    Auszug aus BayObLG, 14.09.1998 - 1 ObOWi 481/98
    Beruht die fehlerhafte Mitwirkung eines Richters lediglich auf einem Verfahrensirrtum oder auf einer immerhin noch vertretbaren Auslegung des Geschäftsverteilungsplans, ist § 338 Nr. 1 StPO nicht verletzt (BGHSt 25, 66/71 f.; 25, 239/241; 27, 105/107; BayObLGSt 1979, 139/140).
  • BGH, 26.01.1977 - 2 StR 613/76

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit

    Auszug aus BayObLG, 14.09.1998 - 1 ObOWi 481/98
    Beruht die fehlerhafte Mitwirkung eines Richters lediglich auf einem Verfahrensirrtum oder auf einer immerhin noch vertretbaren Auslegung des Geschäftsverteilungsplans, ist § 338 Nr. 1 StPO nicht verletzt (BGHSt 25, 66/71 f.; 25, 239/241; 27, 105/107; BayObLGSt 1979, 139/140).
  • BayObLG, 16.08.1979 - RReg. 5 St 156/79

    Verhinderung eines Richter

    Auszug aus BayObLG, 14.09.1998 - 1 ObOWi 481/98
    Beruht die fehlerhafte Mitwirkung eines Richters lediglich auf einem Verfahrensirrtum oder auf einer immerhin noch vertretbaren Auslegung des Geschäftsverteilungsplans, ist § 338 Nr. 1 StPO nicht verletzt (BGHSt 25, 66/71 f.; 25, 239/241; 27, 105/107; BayObLGSt 1979, 139/140).
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