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   BayObLG, 14.09.2001 - 1Z BR 124/00   

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https://dejure.org/2001,2475
BayObLG, 14.09.2001 - 1Z BR 124/00 (https://dejure.org/2001,2475)
BayObLG, Entscheidung vom 14.09.2001 - 1Z BR 124/00 (https://dejure.org/2001,2475)
BayObLG, Entscheidung vom 14. September 2001 - 1Z BR 124/00 (https://dejure.org/2001,2475)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Krankhafte Wahnvorstellung; Testierunfähigkeit; Wilensbildung; Testamentserrichtung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Testierunfähigkeit bei Wahnvorstellungen, Überprüfung von Sachverständigengutachten

  • Judicialis

    BGB § 2229 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2229 Abs. 4
    Testierunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testierfähigkeit - Anforderungen an ein Gutachten

Verfahrensgang

  • AG Landshut - VI 1157/95
  • LG Landshut - 60 T 1398/96
  • BayObLG, 14.09.2001 - 1Z BR 124/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1066
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93

    Erbrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeit eines handschriftlich verfassten

    Auszug aus BayObLG, 14.09.2001 - 1Z BR 124/00
    1 Z 45/91|BayObLG; 19.11.1991; 1 BReg.Z 35/91">1992, 724; 1994, 593/594; allgemein zur Bedeutung tatsächlicher Vermutungen: Stein/Jonas/Leipold ZPO 21. Aufl. § 292 Rn. 6, § 286 Rn. 87 ff.; insbesondere 97 f.; MünchKomm/Prütting ZPO 2. Aufl. § 292 Rn. 7, 26 und 27), als jedenfalls erschüttert angesehen werden.

    Schließlich wird zu beachten sein, dass, je nach dem, wie eine etwaige Beweisaufnahme hinsichtlich des Zeitpunkts, zu dem das Testament tatsächlich verfasst wurde, ausfällt, die Frage nach der Testierunfähigkeit u. U. für einen anderen Zeitpunkt gestellt werden muss und eine Umkehr der Feststellungslast für die Testierunfähigkeit entsprechend § 2247 Abs. 5 Satz 1 BGB in Betracht kommt (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1438/1439; 1994, 593/594).

  • BayObLG, 21.07.1999 - 1Z BR 122/98

    Testierfähigkeit bei paranoiden Wahnvorstellungen bezüglich einer als

    Auszug aus BayObLG, 14.09.2001 - 1Z BR 124/00
    Eine von Wahnvorstellungen besessene Person kann in Bereichen, die mit diesen Wahnvorstellungen nicht zusammenhängen, durchaus normal und vernünftig handeln und denken (BayObLGZ 1999, 205/209).

    In solchen Fällen hat die Rechtsprechung Testierunfähigkeit angenommen (BayObLGZ 1962, 219; 1999, 205).

  • BayObLG, 10.09.1985 - Allg. Reg. 38/85

    Gerichtsstandsbestimmung bei unterbrochenem Rechtsstreit

    Auszug aus BayObLG, 14.09.2001 - 1Z BR 124/00
    Aufgabe des zur Beurteilung der Testierfähigkeit hinzugezogenen psychiatrischen Sachverständigen ist es daher nicht nur, den medizinischen Befund einer Geisteskrankheit oder -schwäche festzustellen, sondern vor allem deren Auswirkung auf die Einsichts- und Willensbildungsfähigkeit des Erblassers abzuklären (BayObLGZ 1985, 314/315).
  • BayObLG, 11.04.1996 - 1Z BR 163/95

    Beweislast für die Testierfähigkeit eines Erblassers

    Auszug aus BayObLG, 14.09.2001 - 1Z BR 124/00
    Schließlich wird zu beachten sein, dass, je nach dem, wie eine etwaige Beweisaufnahme hinsichtlich des Zeitpunkts, zu dem das Testament tatsächlich verfasst wurde, ausfällt, die Frage nach der Testierunfähigkeit u. U. für einen anderen Zeitpunkt gestellt werden muss und eine Umkehr der Feststellungslast für die Testierunfähigkeit entsprechend § 2247 Abs. 5 Satz 1 BGB in Betracht kommt (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1438/1439; 1994, 593/594).
  • OLG Frankfurt, 22.12.1997 - 20 W 264/95

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht hinsichtlich der Testierfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 14.09.2001 - 1Z BR 124/00
    Das Gericht hat die Anknüpfungstatsachen selbst festzustellen und dem Sachverständigen als Grundlage seiner gutachterlichen Äußerung vorzugeben (OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 870/871), wobei es zweckmäßig sein kann, den Sachverständigen bereits bei der Vernehmung von Zeugen hinzuzuziehen.
  • BayObLG, 17.02.1995 - 1Z BR 3/95

    Nichtigkeit eines Erbvertrages von Ehegatten wegen Testierunfähigkeit eines

    Auszug aus BayObLG, 14.09.2001 - 1Z BR 124/00
    Die Frage, ob der Erlass eines Vorbescheids zulässig war, obwohl noch kein auf das gesetzliche Erbrecht gestützter widersprechender Erbscheinsantrag vorlag, beeinflusst die Zulässigkeit der Beschwerde nicht (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 7).
  • BayObLG, 27.03.1991 - BReg. 1a Z 80/88

    Anwendbarkeit deutschen Erbrechts; Testierunfähigkeit des Erblassers; Verteilung

    Auszug aus BayObLG, 14.09.2001 - 1Z BR 124/00
    Der Richter der Tatsacheninstanz muss das Sachverständigengutachten in jedem Fall auf seinen sachlichen Gehalt, seine logische Schlüssigkeit und darauf überprüfen, ob es von dem Sachverhalt ausgeht, den er selbst für erwiesen hält (BayObLGZ 1958, 136/138; NJW-RR 1991, 1098/1100).
  • OLG Hamm, 13.03.1989 - 15 W 40/89
    Auszug aus BayObLG, 14.09.2001 - 1Z BR 124/00
    Dabei müssen zunächst die konkreten einzelnen Verhaltensweisen des Erblassers aufgeklärt werden, die zu Bedenken hinsichtlich seiner Testierfähigkeit Anlass geben könnten (OLG Hamm OLGZ 1989, 271/273).
  • BayObLG, 10.08.1990 - BReg. 1a Z 84/88

    Auffinden mehrerer Testamente; Grundsatz der Amtsermittlung; Erheblichkeit der

    Auszug aus BayObLG, 14.09.2001 - 1Z BR 124/00
    Wenn die weiteren Ermittlungen den sich aus der Postkarte ergebenden Eindruck bestätigen würden, dass die Wahnvorstellungen der Erblasserin mit einer im übrigen noch verbliebenen Fähigkeit zu normalem und vernünftigem Verhalten koexistierten und für den sich aus Inhalt und Form des Testaments ergebenden Eindruck geistiger Verwirrtheit auch keine andere plausible Erklärung zu finden wäre, müßte die tatsächliche Vermutung, dass das Testament zu dem darin angegebenen Zeitpunkt verfasst wurde (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 237; …
  • BGH, 29.01.1958 - IV ZR 251/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 14.09.2001 - 1Z BR 124/00
    Entscheidend ist, ob die psychischen Funktionen des Auffassens, des Urteilens und des kritischen Stellungnehmens durch die Geisteskrankheit oder -schwäche so sehr beeinträchtigt sind, dass der Erblasser nicht mehr fähig ist, die Bedeutung seiner letztwilligen Verfügung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln (BGH FamRZ 1958, 127/128), ob krankhafte Empfindungen und Vorstellungen die Bestimmbarkeit des Willens durch normale, vernünftige Erwägungen aufgehoben haben (BayObLGZ 1956, 377/383).
  • OLG München, 14.08.2007 - 31 Wx 16/07

    Zur Testierfähigkeit des Erblassers bei mittelschwer ausgeprägter Demenz der

    Das Rechtsbeschwerdegericht hat ferner zu prüfen, ob der Tatrichter von einem zutreffenden Begriff der Testierfähigkeit ausgegangen ist (vgl. BayObLG v. 14.9.2001 - 1Z BR 124/00, BayObLGReport 2002, 80 = FamRZ 2002, 1066).
  • OLG Hamburg, 20.02.2018 - 2 W 63/17

    Erbscheinsverfahren: Feststellung der Testierunfähigkeit bei Demenzerkrankung des

    b) Zutreffend sind das Nachlassgericht und der Sachverständige weiter davon ausgegangen, dass eine geistige Erkrankung der Gültigkeit einer letztwilligen Verfügung nicht entgegensteht, wenn diese von der Erkrankung unbeeinflusst ist und dass es letztlich um die Feststellung geht, ob die letztwillige Verfügung frei von krankheitsbedingten Störungen zustande gekommen ist (Herzog, ZErb 2016, 34, 38, Nw. in Fn. 69; BayObLG FamRZ 2002, 1066).

    Das Gericht hat die Anknüpfungstatsachen selbst festzustellen und dem Sachverständigen als Grundlage seiner gutachterlichen Äußerung vorzugeben (BayObLG, FamRZ 2002, 1066, 1068, OLG Frankfurt, NJW-RR 1998, 870, 871; vgl. auch die Darstellung bei Frieser/Potthast, ErbR 2017, 114, 119 ff, 122).

    Auch das BayObLG hat hervorgehoben, dass es auf die konkreten Verhaltensweisen des Erblassers für die Beurteilung der Testierfähigkeit mehr ankommt als auf den genauen hirnorganischen Befund (FamRZ 2002, 1066, 1068; vgl auch OLG München, FGPrax 2007, 274, 276).

    Zur Prüfung des sachlichen Gehalts und der logischen Schlüssigkeit gehört insbesondere die Prüfung, ob die Ausführungen des Gutachtens den Begriff der Testierunfähigkeit erfüllen und ob sie für deren Bejahung oder Verneinung eine an dem zutreffenden Begriff der Testierunfähigkeit orientierte, nachvollziehbare Begründung liefern (BayObLG, FamRZ 2002, 1066, 1067).

  • OLG Hamm, 13.07.2017 - 10 U 76/16

    Fortgeschrittene Alzheimerdemenz - Erblasserin testierunfähig - notarielles

    Abzustellen ist darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist und ob umgekehrt von einer freien Willensbildung deshalb nicht mehr gesprochen werden kann, weil etwa infolge der Geistesstörung die Einflüsse dritter Personen seinen Willen übermäßig beherrschen oder weil die Willensbildung durch unkontrollierbare Triebe oder Vorstellungen ausgelöst wird ( vgl. BayObLG FamRZ 2000, 701; 2002, 1066; 2006, 68; OLG München FamRZ 2007, 274 sowie Juris-PK-Bauermeister, 7. Aufl., § 2229 BGB Rz. 12; Palandt-Weidlich, § 2229 BGB Rz.8 ff).
  • OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 20 W 188/16

    Strenge Prüfung der Testierfähigkeit beim Verdacht chronischer Wahnvorstellungen

    Hinzu kommen muss für die Bejahung einer Testierunfähigkeit dann aber weiterhin, da eine von Wahnvorstellungen besessene Person in Bereichen, die mit diesen Wahnvorstellungen nicht zusammenhängen, durchaus normal und vernünftig handeln und denken kann, dass sich die Wahnvorstellungen inhaltlich auf Themen beziehen, die für die Willensbildung in Bezug auf die Testamentserrichtung relevant sind (vgl. u.a. BayObLG, Beschlüsse vom 27.07.01, a.a.O., vom 14.09.2001, Az. 1Z BR 124/00 und vom 31.01.1991, Az. BReg 1 a Z 37/90, jeweils zitiert nach juris; Cording, a.a.O., 118; so auch Venzlaff/Förster, Psychiatrische Begutachtung, 4. Aufl., S. 519).
  • BayObLG, 24.03.2005 - 1Z BR 107/04

    Testierfreiheit und Einflüsse interessierter Dritter - tatrichterliche Prüfung

    Eine geistige Erkrankung des Erblassers steht der Gültigkeit seiner letztwilligen Verfügung nicht entgegen, wenn diese von der Erkrankung nicht beeinflusst ist (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1066/1067).

    Entscheidend ist, ob die psychischen Funktionen des Auffassens, des Urteilens und des kritischen Stellungnehmens durch die Geisteskrankheit oder -schwäche so sehr beeinträchtigt sind, dass die Erblasserin nicht mehr fähig ist, die Bedeutung ihrer letztwilligen Verfügung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln (BGH FamRZ 1958, 127/128), ob krankhafte Empfindungen und Vorstellungen die Bestimmbarkeit des Willens durch normale, vernünftige Erwägungen aufgehoben haben (BayObLGZ 1956, 377/383; BayObLG FamRZ 2002, 1066/1067).

    Das Gericht der Tatsacheninstanz muss das Sachverständigengutachten in jedem Fall auf seinen sachlichen Gehalt, seine logische Schlüssigkeit und darauf überprüfen, ob es von dem Sachverhalt ausgeht, den es selbst für erwiesen hält (BayObLG NJW-RR 1991, 1098/1100) und ob die Ausführungen des Gutachtens den Begriff der Testierfähigkeit erfüllen (BayObLG FamRZ 2002, 1066/1067).

  • OLG München, 21.05.2010 - 10 U 2853/06

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Reichweite der so genannten

    Auch hinsichtlich der Einhaltung formaler Standards, der vollständigen Verwertung der vom Gericht vorgegebenen Anknüpfungs- oder Befundtatsachen (vgl. BVerfGE 91, 176 = NJW 1995, 40; BGH WM 2007, 1901 = BGHReport 2008, 39), der Gesetzmäßigkeit der Befunderhebung, der dem Gutachten zugrundeliegenden juristischen Vorstellungen (vgl. BGH NJW-RR 1995, 914 [915]; GRUR 2006, 131 - Seitenspiegel und GRUR 2007, 410 - Kettenradanordnung; BayObLG FamRZ 2002, 1066 [1067]); FamRZ 2006, 68), insbesondere auch des zugrundegelegten, in verschiedenen Rechtsgebieten auch noch sehr unterschiedlichen Kausalitätsbegriffs und Beweismaßes (vgl. BGHZ 159, 254 = NJW 2004, 2828 = MDR 2004, 1313 [unter II 2 b aa]; OLG Hamm NZV 1994, 189 [190]; OLG Brandenburg, Urt. v. 8.3.2007 - 12 U 48/06 [Juris]; Senat, Urt. v. 14.7.2006 - 10 U 5624/05 [Juris]; Schneider, Beweis und Beweiswürdigung, 5. Aufl. 1994, Rz. 1441) und der Plausibilität der Argumentation seitens der Sachverständigen haben sich für den Senat keinerlei Anhaltspunkte für Zweifel ergeben.
  • OLG München, 13.05.2011 - 10 U 3951/10

    Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Mangelhafte

     der dem Gutachten zugrundeliegenden juristischen Vorstellungen (BGH NJW-RR 1995, 914 [915]; GRUR 2006, 131 - Seitenspiegel und GRUR 2007, 410 - Kettenradanordnung jeweils für die Ermittlung des Sinns eines in einem Patentanspruch verwendeten Begriffs; BayObLG FamRZ 2002, 1066 [1067]; FamRZ 2006, 68 für Testierfähigkeit), insbesondere auch des zugrundegelegten, in verschiedenen Rechtsgebieten auch noch sehr unterschiedlichen Kausalitätsbegriffs und Beweismaßes (BGHZ 159, 254 = NJW 2004, 2828 = MDR 2004, 1313 [unter II 2 b aa]; OLG Hamm NZV 1994, 189 [190]; OLG Brandenburg, Urt. v. 8.3.2007 - 12 U 48/06 [Juris]; Senat , Urt. v. 14.7.2006 - 10 U 5624/05 [Juris]; Schneider, Beweis und Beweiswürdigung, 5. Aufl. 1994, Rz. 1441),.
  • OLG München, 31.10.2014 - 34 Wx 293/14

    Grundbuchberichtigung: Nachweis der Erbfolge durch notarielles Testament; Zweifel

    Ist dies nicht der Fall, so sind auch die krankhaften Vorstellungen und Empfindungen für die Gültigkeit der letztwilligen Verfügung nicht erheblich (BayObLG FamRZ 2002, 1066/1067; 2006, 68/69; OLG Celle FGPrax 2006, 268; Palandt/Weidlich a. a. O.).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 3 Wx 273/11

    Voraussetzungen der Einholung eines psychiatrischen Sachverständigenutachtens zur

    Bestehen dann weiter Zweifel an der Testierfähigkeit (KG FamRZ 2000, 912), sind diese regelmäßig durch das Gutachten eines psychiatrischen oder nervenärztlichen Sachverständigen zu klären (BayObLG FamRZ 2001, 55), wobei der Sachverständige anhand von Anknüpfungstatsachen den medizinischen Befund nicht nur festzustellen, sondern vor allem dessen Auswirkungen auf die Einsichts- und Willensbildungsfähigkeit des Erblassers zu klären hat (BayObLG FamRZ 2002, 1066).
  • OLG Düsseldorf, 04.11.2013 - 3 Wx 98/13

    Aufklärungspflicht des Nachlassgerichts hinsichtlich der Testierfähigkeit des

    Bestehen dann weiter Zweifel an der Testierfähigkeit (KG FamRZ 2000, 912), sind diese regelmäßig durch das Gutachten eines psychiatrischen oder nervenärztlichen Sachverständigen zu klären (BayObLG FamRZ 2001, 55), wobei der Sachverständige anhand von Anknüpfungstatsachen den medizinischen Befund nicht nur festzustellen, sondern vor allem dessen Auswirkungen auf die Einsichts- und Willensbildungsfähigkeit des Erblassers zu klären hat (BayObLG FamRZ 2002, 1066; vgl. auch Senat, NJW-RR 2012, 1100).
  • OLG Celle, 28.04.2003 - 6 W 26/03

    Testamentserrichtung: Testierunfähigkeit einer Erblasserin wegen einer

  • KG, 08.02.2021 - 19 W 10/20

    Wirksamkeit eines Testaments bei Zweifeln an Testierfähigkeit

  • OLG Hamm, 06.03.2014 - 10 U 76/13

    Maßgebliches Erbstatut bei ausländischer Staatsangehörigkeit des Erblassers

  • OLG München, 29.01.2016 - 34 Wx 50/15

    Zur Auslegung eines notariellen Erbvertrags durch das Grundbuchamt hinsichtlich

  • BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 73/04

    Testierfähigkeit bei vaskulärer Demenz - ergänzende Testamentsauslegung bei

  • LAG Köln, 19.08.2009 - 8 Sa 544/09

    Aufhebungsvertrag aufgrund Verlust der Geschäftsfähigkeit

  • OLG Düsseldorf, 10.10.2013 - 3 Wx 116/13

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Nachlassgericht bei behaupteter

  • BayObLG, 24.10.2001 - 1Z BR 40/01

    Testierfähigkeit bei irrtumsbedingten Vorstellungen - krankhafte Wahnideen -

  • LSG Bayern, 04.09.2008 - L 4 KR 387/07

    Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner - Mitgliedschaft - Beginn -

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2015 - 3 Wx 103/14

    Aufklärungspflicht Nachlassgericht - Prüfung Testierunfähigkeit des Erblassers

  • OLG Celle, 26.09.2006 - 6 W 43/06

    Anfechtung einer Entscheidung über die Erteilung eines Erbscheins wegen

  • OLG München, 16.06.2010 - 7 AktG 1/10

    Aktiengesellschaft: Erforderlicher urkundlicher Nachweis im Freigabeverfahren bei

  • OLG Frankfurt, 27.12.2019 - 8 U 142/13

    Begründungserfordernis bei Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks

  • OLG Hamm, 13.12.2013 - 10 W 114/12

    Erteilungsbegehren bzgl. eines unbeschränkten Alleinerbscheins; Feststellung der

  • OLG Hamm, 12.12.2013 - 10 W 180/12

    Erteilungsbegehren eines unbeschränkten Testamentvollstreckerzeugnisses bezogen

  • LG Konstanz, 08.08.2008 - 62 T 78/04
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