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   BayObLG, 14.10.2021 - 102 VA 66/21   

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BayObLG, 14.10.2021 - 102 VA 66/21 (https://dejure.org/2021,42005)
BayObLG, Entscheidung vom 14.10.2021 - 102 VA 66/21 (https://dejure.org/2021,42005)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Oktober 2021 - 102 VA 66/21 (https://dejure.org/2021,42005)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Insolvenzverfahren, Insolvenzverwalter, Bescheid, Akteneinsicht, Minderung, Insolvenzmasse, Verletzung, Berufung, Ablehnung, Insolvenzanfechtung, Insolvenzantrag, Forderung, Verfahren, Anspruch, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, gerichtliche Entscheidung, rechtliches ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegen einen Dritten gerichtete Ansprüche, die unabhängig vom Insolvenzverfahren in der Person des Insolvenzschuldners entstanden sind und nach Verfahrenseröffnung vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden, begründen in der Regel kein rechtliches Interesse des Dritten ...

  • rechtsportal.de

    Ansprüche gegen eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen Verletzung von Hinweispflichten im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen Akteneinsichtsgesuch eines Dritten Rechtliches Interesse an Einsicht in Insolvenzakten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenzansprüche Dritter begründen keine Einsicht in die Insolvenzakte!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 2496
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 02.09.2021 - 101 VA 100/21

    Akteinsichtsrecht eines nicht am Insolvenzverfahren beteiligten Dritten in die

    Auszug aus BayObLG, 14.10.2021 - 102 VA 66/21
    b) Der Antrag ist nach § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG statthaft, denn bei der angefochtenen Ablehnung der beantragten Akteneinsicht für die Antragstellerin als Dritte nach § 4 InsO 1. V. m. § 299 Abs. 2 ZPO handelt es sich um eine Maßnahme einer Justizbehörde auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts im Sinne der genannten Vorschrift (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2015, XII ZB 214/14, NJW 2015, 1827 Rn. 10; BayObLG, Beschluss vom 2. September 2021, 101 VA 100/21, juris Rn. 16; Lückemann in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 23 EGGVG Rn. 12 m. w. N.).

    Zwar kann die Inanspruchnahme eines Antragstellers durch den Insolvenzverwalter unmittelbar auf dem Insolvenzverfahren beruhen und begründet dann ein rechtliches Interesse des Antragstellers an der Einsicht in die Insolvenzakten, etwa wenn Ansprüche aus Insolvenzanfechtung gemäß §§ 129 ff. InsO (vgl. BayObLG, Beschluss vom 2. September 2021, 101 VA 100/21, juris Rn. 21; Beschluss vom 3. Dezember 2019, 1 VA 70/19, juris Rn. 14; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. Januar 2021, 14 VA 15/20, NZI 2021, 274 Rn. 21) oder Ansprüche von Gesellschaftsgläubigern gegen einen Kommanditisten gemäß § 171 Abs. 2 HGB durch den Insolvenzverwalter geltend gemacht werden (vgl. BGH NZI 2021, 123 Rn. 18).

  • OLG Stuttgart, 11.01.2021 - 14 VA 15/20

    Akteneinsicht für einen nicht am Insolvenzverfahren beteiligten Dritten

    Auszug aus BayObLG, 14.10.2021 - 102 VA 66/21
    Zwar kann die Inanspruchnahme eines Antragstellers durch den Insolvenzverwalter unmittelbar auf dem Insolvenzverfahren beruhen und begründet dann ein rechtliches Interesse des Antragstellers an der Einsicht in die Insolvenzakten, etwa wenn Ansprüche aus Insolvenzanfechtung gemäß §§ 129 ff. InsO (vgl. BayObLG, Beschluss vom 2. September 2021, 101 VA 100/21, juris Rn. 21; Beschluss vom 3. Dezember 2019, 1 VA 70/19, juris Rn. 14; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. Januar 2021, 14 VA 15/20, NZI 2021, 274 Rn. 21) oder Ansprüche von Gesellschaftsgläubigern gegen einen Kommanditisten gemäß § 171 Abs. 2 HGB durch den Insolvenzverwalter geltend gemacht werden (vgl. BGH NZI 2021, 123 Rn. 18).

    Davon zu unterscheiden sind indes Ansprüche, die unabhängig vom Insolvenzverfahren in der Person des Insolvenzschuldners entstanden sind und nunmehr vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden; diese begründen kein rechtliches Interesse i. S. d. § 299 Abs. 2 ZPO (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 19. Mai 2008, 2 Va 3/08, juris Rn. 16; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Februar 2021, 3 VA 14/19, NZI 2021, 508 Rn. 24; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. Januar 2021, 14 VA 15/20, NZI 2021, 274 Rn. 20 [juris Rn. 21] a. E.).

  • BayObLG, 24.10.2019 - 1 VA 92/19

    Akteneinsicht des Treugeber-Kommanditisten im laufenden Insolvenzverfahren

    Auszug aus BayObLG, 14.10.2021 - 102 VA 66/21
    Der Streitfall bedarf nicht der Entscheidung darüber, ob im eröffneten Verfahren jeder Insolvenzgläubiger (§§ 38, 39 InsO) kraft seiner materiellrechtlich qualifizierten Stellung und den daraus folgenden Teilnahmerechten im Verfahren die Rolle einer "Partei", also eines Verfahrensbeteiligten, einnimmt oder (nur bzw. jedenfalls) diejenigen Gläubiger, die ihre Forderung gemäß §§ 174 ff. InsO zur Insolvenztabelle angemeldet und dadurch auf die gerichtliche Aufforderung zur Forderungsanmeldung (§ 28 Abs. 1 InsO) mit einer Verfahrenshandlung reagiert haben, sofern deren Forderung unbestritten geblieben ist oder die in § 189 InsO genannten Voraussetzungen für die Berücksichtigung bestrittener Forderungen gegeben sind (vgl. zum Streitstand BayObLG, Beschluss vom 24. Oktober 2019, 1 VA 92/19, NZI 2020, 44 Rn. 26 [juris Rn. 34]).

    Damit ist sie nicht einmal ansatzweise der Obliegenheit nachgekommen, den Sachverhalt und die daraus hergeleitete Insolvenzforderung nachvollziehbar darzustellen, die denjenigen trifft, der Akteneinsicht unter Berufung auf seine Gläubigerstellung begehrt (vgl. BayObLG NZI 2020, 44 Rn. 32 [juris Rn. 40]).

  • OLG Frankfurt, 21.06.2016 - 20 VA 20/15

    Zum rechtlichen Interesse für die Akteneinsicht nach § 299 II ZPO

    Auszug aus BayObLG, 14.10.2021 - 102 VA 66/21
    Insbesondere besteht der Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 29 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EGGVG) auch nicht in Ansehung des von der Antragstellerin angeführten Beschlusses des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 21. Juni 2016, 20 VA 20/15.
  • BayObLG, 27.01.2021 - 101 VA 168/20

    Geschäftswertfestsetzung bei Akteneinsicht

    Auszug aus BayObLG, 14.10.2021 - 102 VA 66/21
    Der Senat bemisst den Geschäftswert auf ein Zehntel des Werts der Ansprüche, zu deren Abwehr die Antragstellerin die Akteneinsicht begehrt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 27. Januar 2021, 101 VA 168/20, juris Rn. 10, 17), der sich auf 6.568.180,00 EUR beläuft.
  • OLG Hamburg, 19.05.2008 - 2 VA 3/08

    Insolvenzverfahren: Einsichtnahmerecht des Geschäftsführers einer insolventen

    Auszug aus BayObLG, 14.10.2021 - 102 VA 66/21
    Davon zu unterscheiden sind indes Ansprüche, die unabhängig vom Insolvenzverfahren in der Person des Insolvenzschuldners entstanden sind und nunmehr vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden; diese begründen kein rechtliches Interesse i. S. d. § 299 Abs. 2 ZPO (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 19. Mai 2008, 2 Va 3/08, juris Rn. 16; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Februar 2021, 3 VA 14/19, NZI 2021, 508 Rn. 24; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. Januar 2021, 14 VA 15/20, NZI 2021, 274 Rn. 20 [juris Rn. 21] a. E.).
  • BGH, 26.01.2017 - IX ZR 285/14

    Steuerberaterhaftung: Bilanzierung nach Fortführungswerten bei bestehendem

    Auszug aus BayObLG, 14.10.2021 - 102 VA 66/21
    Die Ansprüche sind - ihr Bestehen dem Grunde nach unterstellt (vgl. etwa BGH, Urt. v. 26. Januar 2017, IX ZR 285/14, BGHZ 213, 374; Gessner ZIP 2020, 544 ff.) - unabhängig vom Insolvenzverfahren entstanden und könnten grundsätzlich von der durch die Verletzung des Prüfungsauftrags geschädigten Gesellschaft auch dann geltend gemacht werden - wenngleich nicht von einem Insolvenzverwalter, sondern von der Geschäftsführung -, wenn (noch) kein Insolvenzverfahren eingeleitet worden wäre.
  • BGH, 03.08.2021 - II ZR 194/20

    Haftung des Kommanditisten in der Insolvenz der Gesellschaft: Haftung für

    Auszug aus BayObLG, 14.10.2021 - 102 VA 66/21
    Der dort in der Randnummer 18 angesprochene Fall ist mit der vorliegenden Gestaltung nicht vergleichbar, denn er betraf nicht Ansprüche des Insolvenzschuldners gegen einen Dritten, sondern solche der Gesellschaftsgläubiger gegen den Kommanditisten der Insolvenzschuldnerin, die nach der Sondervorschrift des § 171 Abs. 2 HGB vom Insolvenzverwalter geltend zu machen waren, wobei das rechtliche Interesse durch die Regelungen der §§ 171 f HGB und die insolvenzrechtlichen Beschränkungen, denen ein daraus hergeleiteter Anspruch unterworfen ist (vgl. BGH, Urt. v. 3. August 2021, II ZR 194/20, NJW-RR 2021, 1199 Rn. 8 m. w. N.), vermittelt wird.
  • BGH, 05.04.2006 - IV AR (VZ) 1/06

    Akteneinsichtsrecht Dritter, hier der Gläubiger des Insolvenzschuldners, in

    Auszug aus BayObLG, 14.10.2021 - 102 VA 66/21
    Dass die Antragstellerin die Einsicht auch zur Feststellung begehrt, ob ihr Delikts- oder Gesamtschuldnerausgleichsansprüche gegen die Organe oder Gesellschafter der Schuldnerin zustehen, vermag ein rechtliches Interesse ebenfalls nicht zu begründen, sondern stünde lediglich einem anderweitig begründeten rechtlichen Interesse nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2006, 1V AR [VZ] 1/06, NZI 2006, 472 Rn. 19).
  • BayObLG, 03.12.2019 - 1 VA 70/19

    Einsichtsrecht des Anfechtungsgegners in die Insolvenzakten

    Auszug aus BayObLG, 14.10.2021 - 102 VA 66/21
    Zwar kann die Inanspruchnahme eines Antragstellers durch den Insolvenzverwalter unmittelbar auf dem Insolvenzverfahren beruhen und begründet dann ein rechtliches Interesse des Antragstellers an der Einsicht in die Insolvenzakten, etwa wenn Ansprüche aus Insolvenzanfechtung gemäß §§ 129 ff. InsO (vgl. BayObLG, Beschluss vom 2. September 2021, 101 VA 100/21, juris Rn. 21; Beschluss vom 3. Dezember 2019, 1 VA 70/19, juris Rn. 14; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. Januar 2021, 14 VA 15/20, NZI 2021, 274 Rn. 21) oder Ansprüche von Gesellschaftsgläubigern gegen einen Kommanditisten gemäß § 171 Abs. 2 HGB durch den Insolvenzverwalter geltend gemacht werden (vgl. BGH NZI 2021, 123 Rn. 18).
  • BGH, 29.04.2015 - XII ZB 214/14

    Justizverwaltungssache: Akteneinsichtsrecht des Verfahrensgegners in die

  • BayObLG, 08.04.2020 - 1 VA 132/19

    Einsicht eines Gesellschaftsgläubigers in die Akte eines abgeschlossenen

  • OLG Düsseldorf, 25.02.2021 - 3 VA 14/19

    Akteneinsicht des früheren GmbH-Geschäftsführers in Insolvenzakten

  • BayObLG, 18.08.2022 - 102 VA 68/22

    Akteneinsicht von Dritten im Zivilverfahren

    Ein rechtliches Interesse des Dritten an der Akteneinsicht setzt danach voraus, dass das vom Einsichtsgesuch betroffene Verfahren selbst oder zumindest sein Gegenstand für die rechtlichen Belange des Dritten von konkreter rechtlicher Bedeutung ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2020, 1X AR [VZ] 2/19, NZI 2021, 123 Rn. 14; BayObLG, Beschluss vom 14. Oktober 2021, 102 VA 66/21, juris Rn. 26; Beschluss vom 2. September 2021, 101 VA 100/21, NZI 2021, 1078 Rn. 20; Beschluss vom 24. Oktober 2019, 1 VA 92/19, NZI 2020, 491 Rn. 22 [juris Rn. 27] jeweils m. w. N.).
  • BayObLG, 29.06.2022 - 102 VA 14/22

    Ablehnung des Akteneinsichtsgesuchs eines Dritten beim Vorliegen von

    Die zutreffend auf § 299 Abs. 2 ZPO (vgl. Kopacec in BeckOK, Markenrecht, 29. Ed. 1. April 2022, MarkenG § 55 Rn. 6: das Klageverfahren folgt den verfahrensrechtlichen Grundsätzen der ZPO) gestützte Ablehnung der Akteneinsicht für den Antragsteller als Dritten ist ein Justizverwaltungsakt auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2015, XII ZB 214/14, NJW 2015, 1827 Rn. 10; BayObLG, Beschluss vom 14. Oktober 2021, 102 VA 66/21, juris Rn. 19; Lückemann in Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 23 EGGVG Rn. 4).

    Eine mögliche Verletzung in eigenen Rechten hat die Antragstellerin geltend gemacht, denn sie rügt eine Verletzung ihres subjektiven Rechts auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, § 24 Abs. 1 EGGVG (BayObLG, Beschluss vom 14. Oktober 2021, 102 VA 66/21, juris Rn. 19).

  • BayObLG, 22.11.2021 - 102 VA 119/21

    Akteneinsicht in bei der urheberrechtlichen Schiedsstelle geführtes Verfahren

    Danach muss das vom Einsichtsgesuch betroffene Verfahren selbst oder zumindest dessen Gegenstand für die rechtlichen Belange des Antragstellers von konkreter rechtlicher Bedeutung sein (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2020, 1X AR [VZ] 2/19, NZI 2021, 123 Rn. 14; BayObLG, Beschluss vom 14. Oktober 2021, 102 VA 66/21, juris Rn. 26; Beschluss vom 24. Oktober 2019, 1 VA 92/19, NZI 2020, 491 Rn. 22 [juris Rn. 27] jeweils m. w. N.).
  • BayObLG, 14.02.2022 - 102 VA 153/21

    Zurückweisung des Akteneinsichtsgesuchs

    Danach muss das vom Einsichtsgesuch betroffene Verfahren selbst oder zumindest dessen Gegenstand für die rechtlichen Belange des Antragstellers von konkreter rechtlicher Bedeutung sein (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2020, 1X AR [VZ] 2/19, NZI 2021, 123 Rn. 14; BayObLG, Beschluss vom 14. Oktober 2021, 102 VA 66/21, juris Rn. 26; Beschluss vom 24. Oktober 2019, 1 VA 92/19, NZI 2020, 491 Rn. 22 [juris Rn. 27] jeweils m. w. N.).
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