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   BayObLG, 14.11.1996 - 2Z BR 83/96   

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BayObLG, 14.11.1996 - 2Z BR 83/96 (https://dejure.org/1996,2327)
BayObLG, Entscheidung vom 14.11.1996 - 2Z BR 83/96 (https://dejure.org/1996,2327)
BayObLG, Entscheidung vom 14. November 1996 - 2Z BR 83/96 (https://dejure.org/1996,2327)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 185, 2096, 2100, 2102, 2353; GBO § 35
    Bindung des Grundbuchamts an Erbschein; Anwendung des § 185 Abs. 2 BGB auf Verfügung des Vorerben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Löschung eines Nacherbenvermerks; Beweiskraft und Bindungswirkung des Erbscheins; Verfügung eines befreiten Vorerben; Haftung für Nachlassverbindlichkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung des Grundbuchamtes an einen Erbschein; Heilung der Verfügung eines Nichtberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1998, 138
  • FamRZ 1997, 710
  • Rpfleger 1997, 156
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 09.02.1995 - 2Z BR 109/94

    Kein unzulässiges Insichgeschäft bei Erfüllung einer Verbindlichkeit

    Auszug aus BayObLG, 14.11.1996 - 2Z BR 83/96
    a) Das Grundbuch ist bezüglich des Nacherbenvermerks unter anderem unrichtig, wenn feststeht, dass der Nacherbfall nicht oder nicht mehr eintreten kann oder wenn das vom Nacherbenvermerk erfaßte Grundstück oder Grundstücksrecht endgültig aus der der Nacherbfolge unterliegenden Erbschaft ausgeschieden ist (vgl. BayObLG MittBayNot 1991, 122/123; Rpfleger 1993, 148; BayObLGZ 1995, 55/56, jeweils m.w.N.).

    (1) Ein Grundstück scheidet dann endgültig aus der dem Recht des Nacherben unterliegenden Erbschaft aus, wenn der Vorerbe es mit Zustimmung des Nacherben veräußert; der Zustimmung eines Ersatznacherben bedarf es dazu nicht (BayObLG Rpfleger 1993, 148 f.; BayObLGZ 1995, 55/56, jeweils m.w.N.).

  • BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 85/92

    Löschung des Nacherbenvermerks bei Übertragung des Grundbesitzes auf einen

    Auszug aus BayObLG, 14.11.1996 - 2Z BR 83/96
    a) Das Grundbuch ist bezüglich des Nacherbenvermerks unter anderem unrichtig, wenn feststeht, dass der Nacherbfall nicht oder nicht mehr eintreten kann oder wenn das vom Nacherbenvermerk erfaßte Grundstück oder Grundstücksrecht endgültig aus der der Nacherbfolge unterliegenden Erbschaft ausgeschieden ist (vgl. BayObLG MittBayNot 1991, 122/123; Rpfleger 1993, 148; BayObLGZ 1995, 55/56, jeweils m.w.N.).

    (1) Ein Grundstück scheidet dann endgültig aus der dem Recht des Nacherben unterliegenden Erbschaft aus, wenn der Vorerbe es mit Zustimmung des Nacherben veräußert; der Zustimmung eines Ersatznacherben bedarf es dazu nicht (BayObLG Rpfleger 1993, 148 f.; BayObLGZ 1995, 55/56, jeweils m.w.N.).

  • RG, 19.01.1925 - IV 474/24

    Verfügung des Vorerben

    Auszug aus BayObLG, 14.11.1996 - 2Z BR 83/96
    § 185 Abs. 2 Satz 1 BGB ist auf das Verhältnis des Vorerben (als nichtberechtigt Verfügendem) zum Nacherben (als Berechtigtem) entsprechend anzuwenden (RGZ 110, 94 f.; BGH MDR 1964, 577).

    Weitere Voraussetzungen für die Anwendung des § 185 Abs. 2 Satz 1 Fall 3 stellen Larenz (Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts § 24) und Hagen (AcP Band 167, 481/499 ff.) auf; offen gelassen wird die Frage in RGZ 110, 94/96, nicht näher behandelt in BGH MDR 1974, 577; OLG München DNotZ 1971, 544.

  • BayObLG, 22.03.1990 - BReg. 2 Z 112/89

    Testamentsvollstreckung in Form der Vermächtnisvollstreckung bei

    Auszug aus BayObLG, 14.11.1996 - 2Z BR 83/96
    Dementsprechend ist die im Erbschein verlautbarte Erbfolge für das Grundbuchamt verbindlich; zu einer eigenen Prüfung der Rechtslage, insbesondere zu einer eigenen ergänzenden oder abweichenden Auslegung der Verfügungen von Todes wegen, ist das Grundbuchamt nicht berechtigt; die Verantwortung für die Auslegung der Anordnungen des Erblassers trägt allein das Nachlassgericht (BayObLGZ 1990, 52/53; 1990, 82/86, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 15.03.1990 - BReg. 2 Z 21/90

    "Willensvollstreckung" nach schweizerischem Recht in deutschem Nachlaßverfahrens-

    Auszug aus BayObLG, 14.11.1996 - 2Z BR 83/96
    Dann wäre jedenfalls eine Rückfrage des Grundbuchamts oder des Beschwerdegerichts beim Nachlassgericht (vgl. BayObLGZ 1990, 51/57 m.w.N.) oder die Anregung an das Nachlassgericht angebracht, den Erbschein einzuziehen.
  • OLG Stuttgart, 16.05.1994 - 8 W 287/93

    Wirksamkeit der Verfügung eines Nichtberechtigten bei Beerbung durch Berechtigten

    Auszug aus BayObLG, 14.11.1996 - 2Z BR 83/96
    (4) Weiter setzt § 185 Abs. 2 Satz 1 Fall 3 BGB nach der fast einhellig vertretenen Meinung voraus, dass der Erbe die Möglichkeit verloren hat, seine Haftung auf den Nachlass zu beschränken; die Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten muss also unbeschränkbar geworden sein (OLG Stuttgart NJW-RR 1995, 968 ; Palandt/Heinrichs Rn. 11, Erman/Brox BGB 9. Aufl. Rn. 13, MünchKomm/Schramm Rn. 64, Soergel/Leptien BGB 12. Aufl. Rn. 32, Staudinger/Gursky BGB 13. Aufl. Rn. 78 (unter Hinweis auf § 2013 BGB ), jeweils zu § 185 ; Enneccerus-Nipperdey Allgemeiner Teil des BGB 15. Aufl. Band II § 204 V 2 b; Medicus Allgmeiner Teil des BGB 4. Aufl. Rn. 1032; Ebel NJW 1982, 724/725).
  • BGH, 14.07.1969 - V ZR 122/66

    Erbbaurechtsbestellung durch Vorerben

    Auszug aus BayObLG, 14.11.1996 - 2Z BR 83/96
    (2) Durch die Auseinandersetzung und die in deren Vollzug vorgenommene Auflassung des Grundstücks an den Vorerben Alfred U. schied dieses nicht aus der der Anordnung der Nacherbfolge unterliegenden Erbschaft aus; der Nacherbenvermerk wurde dadurch nicht gegenstandslos (vgl. BGH NJW 1969, 2043; OLG Hamm FGPrax 1995, 7 f.).
  • BayObLG, 30.07.1974 - BReg. 2 Z 28/74

    Fehlende Löschungsbewilligung übriger eingetragener Nacherben als

    Auszug aus BayObLG, 14.11.1996 - 2Z BR 83/96
    Da der Auflassung dieses Grundstücks keine Teilungsanordnung des Erblassers zugrunde lag, kann insoweit auch nicht von der Verfügung eines befreiten Vorerben ausgegangen werden, die auch ohne Zustimmung des Nacherben wirksam sein könnte (vgl. BayObLGZ 1974, 312/314).
  • OLG Stuttgart, 09.11.1978 - 8 W 507/78

    Errichtung eines Ehegattentestaments ; Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

    Auszug aus BayObLG, 14.11.1996 - 2Z BR 83/96
    Der Erbschein, der der Beteiligten zu 3 als Nacherbin erteilt wurde, ist insoweit unvollständig, als er den Zeitpunkt nicht angibt, von dem an sie durch Anfall der Erbschaft (§ 2139 BGB ) Erbin geworden ist; dieser Zeitpunkt ist in dem Erbschein, der einem Nacherben erteilt wird, anzugeben (BayObLGZ 1965, 77/86; OLG Stuttgart DNotZ 1979, 104/107; Palandt/Edenhofer BGB 55. Aufl. § 2363 Rn. 10).
  • OLG München, 09.07.1969 - 12 U 1277/69
    Auszug aus BayObLG, 14.11.1996 - 2Z BR 83/96
    Weitere Voraussetzungen für die Anwendung des § 185 Abs. 2 Satz 1 Fall 3 stellen Larenz (Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts § 24) und Hagen (AcP Band 167, 481/499 ff.) auf; offen gelassen wird die Frage in RGZ 110, 94/96, nicht näher behandelt in BGH MDR 1974, 577; OLG München DNotZ 1971, 544.
  • BayObLG, 30.01.1991 - BReg. 2 Z 1/91

    Löschung des Nacherbenvermerks im Grundbuch

  • BGH, 05.03.1964 - II ZR 208/61
  • BayObLG, 17.03.1965 - BReg. 1b Z 293/64

    Anspruch auf Erteilung eines Erbscheins für die gesetzlichen Erben bei

  • BayObLG, 02.03.2000 - 2Z BR 144/99

    Ausschlagung der Erbschaft durch den Nacherben

    Der Nacherbenvermerk entspricht u.a. dann nicht mehr der Rechtslage, wenn feststeht, daß der Nacherbfall nicht oder nicht mehr eintreten kann (Bay0bLG Rpfleger 1997, 156/157).
  • OLG München, 16.05.2018 - 20 U 2903/17

    Herausgabe eines Grundstücks an Nacherben

    Zum einen stellt die ganz herrschende Meinung für die Anwendbarkeit des § 185 Abs. 2 Satz 1 3. Alternative BGB darauf ab, ob die Erbenhaftung noch beschränkbar ist (OLG Stuttgart, 8 W 287/93, juris Rn. 9 ff. mwN; BayObLG 2Z BR 83/96, juris Rn. 24 mwN).
  • OLG Frankfurt, 23.04.2003 - 20 W 8/03

    Grundbuchberichtigungsverfahren nach Erbfall: Bindung des Grundbuchamtes und der

    Das Grundbuch wäre bezüglich des Nacherbenvermerks unrichtig, wenn feststünde, dass der Nacherbfall nicht oder nicht mehr eintreten kann oder wenn das vom Nacherbenvermerk erfasste Grundstück oder Grundstücksrecht endgültig aus der der Nacherbfolge unterliegenden Erbschaft ausgeschieden wäre (BayObLG in st. Rspr., z. B. Rpfleger 1997, 156).

    Dies braucht jedoch hier nicht eingehend erörtert und auf die Kritik der weiteren Beschwerde an dieser Auffassung eingegangen zu werden, denn der Senat wie auch das Grundbuchamt sind an den Inhalt des Erbscheins vom 07.11.1960 gebunden (BayObLG Rpfleger 1997, 156, 157; Demharter: GBO, 24. Aufl., § 35, Rdnr. 27 und 29; Bauer/von Oefele: GBO, AT I Rdnr. 160), der entsprechend der Ergänzungsregel des § 2106 Abs. 1 BGB den Tod der Vorerbin als maßgeblich für den Eintritt der Nacherbfolge bezeichnet.

  • OLG München, 10.08.2012 - 34 Wx 187/12

    Grundbuchverfahren: Erfordernis der Zustimmung des Ersatznacherben bei Verfügung

    2 Z 16/70">BayObLGZ 1970, 137/142; 1995, 55/46; BayObLG DNotZ 1998, 138/140; 2005, 790; Schaub in Bauer/von Oefele GBO 2. Aufl. § 51 Rn. 155; Hügel/Zeiser GBO 2. Aufl. § 51 Rn. 98; Heider ZEV 1995, 1/2).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2016 - 3 Wx 47/16

    Feststellung der Beendigung der Testamentsvollstreckung durch das Grundbuchamt

    Trotz des grundsätzlich bestehenden Zuweisungsvorranges an das Nachlassgericht (BayObLG DNotZ 1998, 138 [139]; Schöner/Stöber, HRP, Grundbuchrecht, 15. Aufl., 2012, Rdz. 3463/785; Demharter, Grundbuchordnung 30. Aufl., 2016, § 35, Rdz. 26) ist es hier daher gerechtfertigt, über den Löschungsantrag im Sinne der Beteiligten zu 1. zu entscheiden, ohne die vorherige Einziehung des Testamentsvollstreckerzeugnisses durch das Nachlassgericht abzuwarten.
  • OLG Frankfurt, 27.01.2010 - 20 W 251/09

    Nacherbenvermerk im Grundbuch

    34 Nach dem Inhalt des Erbscheins vom 06.11.1940, an den der Senat wie auch die Vorinstanzen gebunden sind (BayObLG Rpfleger 1997, 156, 157; Demharter: GBO, 27. Aufl., § 35, Rdnr. 27 und 29; Bauer/von Oefele: GBO, 2. Aufl., § 35, Rdnr. 103), ist der Nacherbe nicht namentlich benannt, sondern mit dem Verweis auf § ... der Erb- und Brudereinigung der Fürstlich und Gräflichen X.chen Häuser vom 18.03.1915 wurden lediglich die Kriterien für seine Ermittlung beim Nacherbfall - der nach der Auslegungsregel des § 2106 BGB mit dem Tod des Vorerben eintritt - festgelegt, wie auch die Vorinstanzen bereits zutreffend ausgeführt haben.
  • OLG München, 27.02.2012 - 34 Wx 548/11

    Grundbuchberichtigungsverfahren. Bindung des Grundbuchamts an einen Erbschein;

    Dies bindet nach allgemeinen Regeln das Grundbuchamt (§ 35 Abs. 1 Satz 1 GBO), und zwar auch hinsichtlich der Auslegung der letztwilligen Verfügung (BayObLG Rpfleger 1997, 156; Demharter § 35 Rn. 26).
  • BayObLG, 24.04.1997 - 2Z BR 38/97

    Wirksamkeitsvermerk bei Rechtsbestellung durch Vorerben - Bewilligung der

    Zwar ist § 185 BGB auf das Verhältnis des Vorerben (als nichtberechtigt Verfügendem) zum Nacherben (als Berechtigtem) entsprechend anzuwenden (BayObLG Rpfleger 1997, 156 f. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2014 - 3 Wx 171/13

    Löschung eines Nacherbenvermerks aufgrund Löschungsbewilligung vor Eintritt der

    2 Z 16/70">BayObLGZ 1970, 137/142; 1995, 55/46; BayObLG DNotZ 1998, 138/140; 2005, 790; OLG München DNotZ 2013, 24 ff.).
  • OLG Bremen, 07.09.2011 - 3 W 13/11

    Bindung des Grundbuchamts an die im Erbschein bezeugte Erbfolge

    Dementsprechend ist die im Erbschein verlautbarte Erbfolge für das Grundbuchamt verbindlich; zu einer eigenen Prüfung der Rechtslage, insbesondere zu einer eigenen ergänzenden oder abweichenden Auslegung der Verfügungen von Todes wegen, ist das Grundbuchamt nicht berechtigt; die Verantwortung für die Auslegung der Anordnungen des Erblassers trägt allein das Nachlassgericht (BayObLG, Beschluss vom 14.11.1996, 2Z BR 83/96, zitiert nach juris; Demharter, Grundbuchordnung, 27. Aufl., § 35 Rn. 26, jeweils m.w.N.).
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