Rechtsprechung
   BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 321/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6034
BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 321/00 (https://dejure.org/2000,6034)
BayObLG, Entscheidung vom 14.11.2000 - 3Z BR 321/00 (https://dejure.org/2000,6034)
BayObLG, Entscheidung vom 14. November 2000 - 3Z BR 321/00 (https://dejure.org/2000,6034)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,6034) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Informationserzwingungsverfahren; Mehrere Beteiligte; Einheitliche Festsetzung; Geschäftswert; GmbH

  • Judicialis

    GmbHG § 51b; ; AktG § 132 Abs. 5; ; KostO § 14 Abs. 3; ; KostO § 31 Abs. 3

  • gmbhr.de

    GmbHG § 51 b; AktG § 132 Abs. 5; KostO § 14 Abs. 3; KostO § 31 Abs. 3
    Informationserzwingungsverfahren - Festsetzung des Geschäftswerts bei Vorliegen mehrerer Anträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geschäftswert im Informationserzwingungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth - 1 HKO 9993/99
  • BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 321/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 543 (Ls.)
  • DB 2001, 139
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 15.02.2000 - 3Z BR 2/00

    Geschäftswert im Informationserteilungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 321/00
    Hierbei ist nicht auf das in der Gerichtsorganisation allgemein nächsthöhere Gericht, sondern auf den jeweiligen Rechtszug in der Hauptsache abzustellen (BayObLG NJW-RR 2000, 1201; Korintenberg/Lappe KostO 14. Aufl. § 14 Rn. 149).

    Anders als bei der Entscheidung über den Informationsanspruch selbst, die nur bei Zulassung durch das Landgericht der sofortigen Beschwerde unterliegt (vgl. § 51b Satz 1 GmbHO i.V.m. § 132 Abs. 3 Satz 2 AktG), ist im Wertfestsetzungsverfahren die Beschwerde ohne diese Einschränkung gegeben (BayObLG NJW-RR 2000, 1201).

    Von Gewicht ist dabei, ob es sich um unabhängige, selbständige Informationsbegehren handelt oder ob und in welchem Umfang die Auskünfte zusammenhängen (BayObLG aaO; BB 2000, 1155 m NJW-RR 2000, 1201).

  • BayObLG, 27.05.1993 - 3Z BR 55/93

    Geschäftswert eines aktienrechtlichen Informationserzwingungsverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 321/00
    Für das Informationserzwingungsverfahren nach § 51b GmbHG ist ein einheitlicher Geschäftswert festzusetzen (BayObLG AG 1993, 517).
  • OLG Frankfurt, 30.01.2006 - 20 W 56/05

    Aktiengesellschaft: Auskunftsanspruch des Aktionärs über die Gesamtvergütung der

    Die Festsetzung des Wertes beruht auf §§ 132 Abs. 5 S. 1 und 5 AktG i.V.m. 31 Abs. 1 S. 2, 30 Abs. 2 KostO, wobei der Regelwert von 5.000,-- EUR im Hinblick auf die Mehrzahl der umstrittenen Auskünfte angemessen zu erhöhen war (BayObLG DB 2001, 139).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht