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   BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00   

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https://dejure.org/2000,2649
BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00 (https://dejure.org/2000,2649)
BayObLG, Entscheidung vom 14.11.2000 - 3Z BR 274/00 (https://dejure.org/2000,2649)
BayObLG, Entscheidung vom 14. November 2000 - 3Z BR 274/00 (https://dejure.org/2000,2649)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Betreuer; Betroffener; Rein tatsächliche Fürsorge; Betreuervergütung; Zeitaufwand

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung für rein fürsorgliche Tätigkeiten

  • Judicialis

    BGB § 1836; ; BGB § 1897 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836, § 1897 Abs. 1
    Pflichten eines Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vergütung für Besuche nur mit Einschränkungen

Verfahrensgang

  • AG Laufen - XVII 120/94
  • LG Traunstein - 4 T 4825/98 T 1288/99
  • BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95

    Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00
    Dem Berufsbetreuer sind danach die Tätigkeiten zu vergüten, die er zur Erfüllung der Aufgaben im übertragenen Aufgabenkreis für erforderlich halten durfte (BayObLGZ 1996, 47).

    Für die Frage, ob der Zeitaufwand für eine bestimmte Tätigkeit des Betreuers zu vergüten ist, kommt es auf dessen Sicht an, also darauf, ob der Betreuer die Tätigkeit zur pflichtgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (BayObLGZ 1996, 47/50; BayObLG BtPrax 2000, 214/215).

    Insoweit ist dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (BayObLGZ 1996, 47/50; BayObLG BtPrax 2000, 214/215; Jansen § 27 Rn. 27).

  • BayObLG, 30.05.2000 - 3Z BR 137/00

    Vergütung des Betreuers für Information einer Hilfsperson

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00
    Für die Frage, ob der Zeitaufwand für eine bestimmte Tätigkeit des Betreuers zu vergüten ist, kommt es auf dessen Sicht an, also darauf, ob der Betreuer die Tätigkeit zur pflichtgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (BayObLGZ 1996, 47/50; BayObLG BtPrax 2000, 214/215).

    (1) Die Feststellung, welche Zeit der Betreuer aufgewendet hat, steht dem Tatrichter zu, dem insoweit erforderlichenfalls entsprechend § 287 ZPO ein Schätzungsermessen eingeräumt ist (BayObLG BtPrax 2000, 214/215; Palandt/Diederichsen § 1836 Rn. 15).

    Insoweit ist dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (BayObLGZ 1996, 47/50; BayObLG BtPrax 2000, 214/215; Jansen § 27 Rn. 27).

  • BGH, 10.02.2000 - V ZB 5/00

    Zulässigkeit der Abschiebehaft

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00
    Die Feststellung des Tatrichters ist vielmehr rechtsfehlerfrei, wenn sie vom richtigen rechtlichen Ausgangspunkt aus auf der Grundlage bestimmter Tatsachen als möglich erscheint (BGH FGPrax 2000, 130).
  • BayObLG, 16.12.1998 - 3Z BR 241/98

    Teilnahme an einer Strafverhandlung gegen den Betreuten als vergütungspflichtiger

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00
    Vielmehr hat der Betreuer den Betroffenen in dem für die rechtliche Besorgung der Angelegenheit erforderlichen Umfang auch persönlich zu betreuen (vgl. § 1897 Abs. 1 BGB; BT-Drucks. 11/4528,S. 114) und ist gehalten (§ 1901 Abs. 4 BGB), innerhalb seines Aufgabenkreises dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, eine Verschlimmerung zu verhindern oder ihre Folgen zu mildern (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 740).
  • OLG Düsseldorf, 02.06.1998 - 25 Wx 61/97
    Auszug aus BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00
    Für Tätigkeiten außerhalb der Befugnisse des Betreuers besteht dagegen keine Vergütungspflicht gemäß §§ 1908i, 1836 BGB (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1223/1234), woran auch ein etwaiger Wunsch des Betreuten nichts ändert.
  • BayObLG, 27.04.1999 - 3Z BR 116/99

    Zeitaufwand des Betreuers für die Verfolgung seines Vergütungsanspruchs

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00
    Ebenso wie der Zeitaufwand des Betreuers zur Durchsetzung seines Vergütungsanspruchs (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1233 und 1606) dient die Erstellung der Dokumentation der Tätigkeitszeiten nicht der Wahrnehmung seiner Aufgaben als Betreuer, sondern allein seinem eigenen Interesse.
  • OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98

    Vergütung für Vergütungsantrag des Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00
    Die Zeit für das Erstellen des Vergütungsantrags einschließlich der Dokumentation der Tätigkeiten eines Betreuers im Hinblick auf seinen Vergütungsantrag ist nicht zu vergüten (vgl. SchlHOLG BtPrax 1998, 238 m.w.N.; Erman/Holzhauer BGB 10.Aufl. § 1836 Rn. 7; Palandt/Diederichsen BGB 59.Aufl. § 1836 Rn. 16; Dodegge NJW 1997, 2425; a.A. Soergel/Zimmermann BGB 13.Aufl. § 1836a Rn. 21; Knittel BtG § 1836 BGB Rn. 34.).
  • BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 25/99

    Unerlässlichkeit eines Platzverweises

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00
    Insbesondere hat er die Beweiswürdigung des Tatrichters nur auf Rechtsfehler zu überprüfen (vgl. BayObLGZ 1999, 17/20 m.w.N.; Jansen FGG 2.Aufl. § 27 Rn. 19).
  • BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 375/99

    Entlassung des Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00
    Der Senat ist an diese Feststellungen gebunden, da das Landgericht den Sachverhalt ohne Rechtsfehler festgestellt hat (§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG i.V.m. § 561 ZPO; vgl. BayObLG BtPrax 2000, 123/124; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 8.Aufl. § 27 FGG Rn. 23).
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 121/99

    Einwand der mangelhaften Ausführung der Betreuung im

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00
    a) Über die Angemessenheit der Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht und das im Beschwerdeverfahren an dessen Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BayObLGZ 1999, 123/126).
  • BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 8/99

    Vergütung für den Zeitaufwand eines Betreuers

  • BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 198/01

    Betreuung für einen Ausländer - Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers

    a) Wird der Berufsbetreuer zum Zweck der Führung der Betreuung, das heißt mit dem Ziel der Erfüllung seiner Aufgaben, tätig, setzt sein Anspruch auf Vergütung (§ 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 und 2, § 1836a BGB, § 1 BVormVG) bzw. auf Aufwendungsersatz (§ 1835 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 BGB) grundsätzlich voraus, dass die fragliche Tätigkeit in den ihm übertragenen Aufgabenkreis fiel (vgl. BayObLGZ 1994, 4/6; BayObLG FamRZ 1999, 463; FamRZ 2000, 1048; BtPrax 2001, 76; SchlHOLG FamRZ 1999, 462) und er die Tätigkeit aus seiner Sicht nach den Umständen des Einzelfalles für erforderlich halten durfte (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 BVormVG, § 670 BGB; BayObLGZ 1996, 47; BayObLG FamRZ 1999, 463; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86/87).
  • OLG Frankfurt, 17.05.2005 - 20 W 452/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähigkeit der Betreuertätigkeit zur

    Dem Umfang nach sind dem Berufsbetreuer diejenigen Tätigkeiten zu vergüten, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben in den ihm übertragenen Aufgabenkreisen für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 76; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 a BGB Rn. 9 und 33; OLG Frankfurt OLG-Report 2003, 443).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2003 - 20 W 300/03

    Betreuervergütung: Kein vergütungsfähiger Zeitaufwand für Wahrnehmung der

    Für die Beurteilung der Frage, ob Tätigkeiten vom Betreuer zur pflichtgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben für erforderlich gehalten werden dürfen, ist dem Tatrichter ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 76/77; OLG Zweibrücken, a.a.O.; Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Senatsbeschlüsse vom 15. Januar 2001 - 20 W 529/99 und vom 04. März 2002 - 20 W 534/01).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 352/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähigkeit der Teilnahme an einer

    Dem Umfang nach sind dem Berufsbetreuer diejenigen Tätigkeiten zu vergüten, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben in den ihm übertragenen Aufgabenkreisen für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 76; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 a BGB Rn. 9 und 33).
  • OLG Frankfurt, 23.05.2005 - 20 W 436/04

    Betreuungsrecht: Anspruch eines Berufsbetreuers auf Vergütung und

    Eine Erstattungsfähigkeit ist hier ebenso wie für den Zeit- und Materialaufwand eines Berufsbetreuers zur Erstellung, Erläuterung und Durchsetzung seines Vergütungsantrages zu verneinen (vgl. hierzu OLG Hamm Rpfleger 1999, 391; OLG Schleswig FGPrax 1998, 223; BayObLG BtPrax 2001, 76) da diese Tätigkeiten nicht der Wahrnehmung der Interessen des Betreuten dienen, sondern zum Zwecke der Geltendmachung der eigenen Zahlungsansprüche des Betreuers erbracht werden.
  • OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 460/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähigkeit der Teilnahme an einer

    Dem Umfang nach sind dem Berufsbetreuer diejenigen Tätigkeiten zu vergüten, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben in den ihm übertragenen Aufgabenkreisen für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 76; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 a BGB Rn. 9 und 33).
  • OLG Frankfurt, 05.06.2003 - 20 W 357/02

    Betreuervergütung: Beurteilungsermessen des Tatrichters bei der Frage der

    Für die Beurteilung der Frage, ob Tätigkeiten vom Betreuer zur pflichtgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben für erforderlich gehalten werden dürfen, ist dem Tatrichter ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 76/77; OLG Zweibrücken, a.a.O.; Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Senatsbeschlüsse vom 15. Januar 2001 -20 W 529/99 und vom 04. März 2002- 20 W 534/01).
  • OLG Frankfurt, 10.10.2003 - 20 W 300/03

    Zulässigkeit der Delegation von Betreuungsausgaben im Rahmen der

    Für die Beurteilung der Frage, ob Tätigkeiten vom Betreuer zur pflichtgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben für erforderlich gehalten werden dürfen, ist dem Tatrichter ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 76,77; OLG Zweibrücken, a. a. O.; OLG Frankfurt Senatsbeschlüsse vom 15.1.2001 - 20 W 529/99 und vom 4.3.2002 - 20 W 534/01).
  • OLG Brandenburg, 06.11.2001 - 9 WF 176/01

    Verfahrenspfleger: Zuständigkeitsbereich und Aufwendungsersatz

    Vergütet wird zudem nur der für die Erfüllung der Aufgaben notwendige Zeitaufwand; insoweit ist der geltend gemachte (Zeit-)Aufwand einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen (vgl. - für den Betreuer - BayObLG BtPrax 2001, 76, 77; Jürgens/Kröger/Marschner/Winterstein, Das neue Betreuungsrecht, 4. Aufl. 1999 S. 111).
  • OLG Frankfurt, 17.12.2003 - 20 W 282/03

    Berufsvormundschaft: Aufwendungsersatz für Supervision

    Für die Beurteilung der Frage, ob Tätigkeiten vom Vormund zur pflichtgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben für erforderlich gehalten werden dürfen, ist dem Tatrichter ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 76/77; OLG Zweibrücken, a.a.O.; Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Senatsbeschlüsse vom 15. Januar 2001 - 20 W 529/99 und vom 04. März 2002 - 20 W 534/01).
  • OLG Frankfurt, 26.09.2003 - 20 W 238/03

    Vergütung des Betreuers: Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwands für die Begleitung

  • OLG Brandenburg, 30.11.2001 - 9 WF 189/01

    Ersatzfähige Pflichten eines Verfahrenspflegers als subjektiver

  • OLG Frankfurt, 22.09.2017 - 8 WF 2/17

    Vergütungsanspruch des Ergänzungspflegers vor Verpflichtung

  • OLG Frankfurt, 26.09.2003 - 20 W 240/03

    Berufsbetreuervergütung: Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwandes; Anforderungen an

  • OLG Brandenburg, 18.12.2001 - 9 WF 205/01

    Zum Umfang des dem Verfahrenspfleger eines minderjährigen Kindes zustehenden

  • OLG Frankfurt, 07.10.2003 - 20 W 24/03

    Berufsbetreuervergütung: Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwandes zur Information

  • LG Kassel, 15.07.2004 - 3 T 339/04

    Vergütung des Betreuers einer schizophrenen Person; Pflicht des Betreuers zur

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