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   BayObLG, 14.11.2003 - 1Z BR 106/02   

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https://dejure.org/2003,5096
BayObLG, 14.11.2003 - 1Z BR 106/02 (https://dejure.org/2003,5096)
BayObLG, Entscheidung vom 14.11.2003 - 1Z BR 106/02 (https://dejure.org/2003,5096)
BayObLG, Entscheidung vom 14. November 2003 - 1Z BR 106/02 (https://dejure.org/2003,5096)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 2267

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2267
    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments bei Mitunterzeichnung durch den Ehegatten - Testament, Mitunterzeichnung durch Ehegatten, gemeinschaftliches Testament, Testierwille, Auslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gemeinschaftliches Testament; Mitunterzeichnung durch den Ehegatten; Deutung des Testaments als eigene letztwillige Verfügung; Eintritt der gesetzlichen Erbfolge; Bezeichnung als eigene testamentarische Verfügung; Formulierung "mein letzter Wille"; Einhaltung des ...

Verfahrensgang

  • AG Memmingen - VI 112/02
  • LG Memmingen - 4 T 1405/02
  • BayObLG, 14.11.2003 - 1Z BR 106/02

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 33
  • FamRZ 2004, 1237
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 09.08.2001 - 1Z BR 29/01

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2003 - 1Z BR 106/02
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- oder Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen wurde, oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; MünchKomm/ Leipold § 2084 Rn. 84).
  • BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91

    Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2003 - 1Z BR 106/02
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- oder Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen wurde, oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; MünchKomm/ Leipold § 2084 Rn. 84).
  • OLG München, 10.08.2017 - 31 Wx 57/16

    Keine zwingende Indizwirkung einer Mitwirkung an der Niederschrift eines

    c) Entgegen der von dem Verfahrensbevollmächtigten des Beteiligten zu 1 in seinem Schriftsatz vom 1.8.2017 vertretenen Auffassung ist es für die Annahme eines gemeinschaftlichen Testaments, in dem beide Ehegatten letztwillige Verfügungen über ihr Vermögen treffen, gerade nicht ausreichend, dass beide Ehegatten überhaupt an der Niederlegung eines Testaments mitwirken (vgl. nur die Rechtsprechung des BayObLG FamRZ 2004, 1237 zu den sog. "Ich-Testamenten").
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