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   BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 114/00   

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https://dejure.org/2000,4082
BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 114/00 (https://dejure.org/2000,4082)
BayObLG, Entscheidung vom 14.12.2000 - 2Z BR 114/00 (https://dejure.org/2000,4082)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - 2Z BR 114/00 (https://dejure.org/2000,4082)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde ; Wohnungseigentum; Balkonverglasung; Zustimmung aller Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Eigentümerbeschluss

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Erstherstellung; Balkonverglasung; Verwirkung

  • Judicialis

    WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 23 Abs. 4; ; FGG § 22 Abs. 2; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf eine den ursprünglichen Bauplänen entsprechende bauliche Veränderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 712 (Ls.)
  • ZMR 2001, 365
  • BauR 2001, 847 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Hamburg, 30.12.1999 - II 55/99

    Einordnung von Leistungen der Krankenkasse als Lohnersatzleistungen

    Auszug aus BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 114/00
    LG Augsburg 7 T 4831/99, AG Augsburg 3 UR II 55/99.
  • BayObLG, 27.01.1989 - BReg. 2 Z 67/88

    Rechtmäßigkeit eines Eigentümerbeschlusses in dem die Erweiterung der Terasse

    Auszug aus BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 114/00
    Auf die Monatsfrist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG für die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses ist § 22 Abs. 2 FGG Über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Beschwerdefrist entsprechend anzuwenden (ständige Rechtsprechung des Senats; BayObLGZ 1989, 13/14 m.w.N.; zuletzt Beschluss vom 31.10.2000, 2Z BR 79/00).
  • BayObLG, 09.04.1998 - 2Z BR 63/98

    Versäumnis einer Frist zur Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses

    Auszug aus BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 114/00
    Dabei ist von Bedeutung, dass es sich bei der Anfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 WEG im Gegensatz zu der Beschwerdefrist nicht um eine verfahrensrechtliche Frist handelt, sondern um eine materielle Ausschlußfrist (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLG NZM 1999, 36).
  • BayObLG, 10.07.1998 - 2Z BR 89/98

    Beurteilung der Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage nach

    Auszug aus BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 114/00
    ob ein solcher Nachteil gegeben ist, liegt weitgehend auf dem Gebiet der tatrichterlichen Würdigung, die vom Rechtsbeschwerdegericht nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüft werden kann, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (ständige Rechtsprechung; BayObLG NZM 1998, 980 m.w.N.; zuletzt Beschluss vom 16.4.1999, 2Z BR 28/99).
  • BayObLG, 16.04.1999 - 2Z BR 28/99

    Feststellung der Zustimmung des Verwalters zu einer baulichen Veränderung durch

    Auszug aus BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 114/00
    ob ein solcher Nachteil gegeben ist, liegt weitgehend auf dem Gebiet der tatrichterlichen Würdigung, die vom Rechtsbeschwerdegericht nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüft werden kann, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (ständige Rechtsprechung; BayObLG NZM 1998, 980 m.w.N.; zuletzt Beschluss vom 16.4.1999, 2Z BR 28/99).
  • BayObLG, 31.10.2000 - 2Z BR 79/00

    Absehen des Beschwerdegerichts von einer mündlichen Verhandlung in einer

    Auszug aus BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 114/00
    Auf die Monatsfrist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG für die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses ist § 22 Abs. 2 FGG Über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Beschwerdefrist entsprechend anzuwenden (ständige Rechtsprechung des Senats; BayObLGZ 1989, 13/14 m.w.N.; zuletzt Beschluss vom 31.10.2000, 2Z BR 79/00).
  • BayObLG, 18.05.1998 - 2Z BR 51/98

    Beurteilung von Beschluss und Nichtbeschluss bei Abstimmungen von

    Auszug aus BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 114/00
    Daran ändert die in der Niederschrift über die Eigentümerversammlung enthaltene Meinungsäußerung des Verwalters, ein Beschluss sei nicht zustande gekommen, nichts (BayObLG NZM 1998, 917).
  • BayObLG, 10.05.1990 - BReg. 2 Z 26/90

    Anspruch auf Unterlassung baulicher Veränderungen wie der Errichtung eines

    Auszug aus BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 114/00
    An einer solchen fehlt es nach der Rechtsprechung des Senats nämlich dann, wenn die Maßnahme der erstmaligen Herstellung des nach den Plänen oder der Baubeschreibung vorgesehenen oder sonst ordnungsmäßigen Zustands dient (BayObLGZ 1990, 120/122).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    2 Z 24/84">BayObLGZ 1984, 213, 216; 1995, 407, 411; BayObLG, NZM 1998, 866, 867; 917, 918; 1999, 712; ZWE 2001, 267; ZMR 2001, 365; KG, OLGZ 1979, 28, 30; 1989, 423, 424; differenzierend dagegen in OLGZ 1993, 52, 56; OLG Schleswig, DWE 1987, 31; Staudinger/Bub, aaO, § 23 Rdn. 174; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., WEG § 23 Rdn. 6 a; Wangemann, WuM 1989, 53, 55; ders., Die Eigentümerversammlung nach WEG, 1994 [künftig: Eigentümerversammlung], Rdn. A 68; Patermann, ZMR 1991, 361, 363; Huff, WE 1999, 210, 211; Ormanschick, WE 2000, 223; Drabek, ZWE 2000, 395, 400; Rinke, ZMR 2001, 389 f), vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02

    Wohnungseigentum: Feststellung einer nachteiligen baulichen Veränderung durch

    Eine derartige Veränderung der Außenfassade brauchen die davon betroffenen Wohnungseigentümer nicht hinzunehmen (ebenso zu Balkon/Loggiaverglasung BayObLG NJW-RR 1987, 1357, 1358, zuletzt etwa ZWE 2001, 211; OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 102, 103; Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 3. November 1992, Az. 3 W 56/92, juris; OLG Hamm DWE 1995, 158; zu einem Wintergarten Senat, Beschluss vom 1999 21. September -3 W 141/99 aaO).
  • BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 5/02

    Duldungspflicht des Wohnungseigentümers - Einbau einer Gegensprechanlage in

    Das ergibt sich aus den rechtsfehlerfrei getroffenen und vom Senat deshalb zu übernehmenden (BayObLG ZMR 2001, 365) Feststellungen des Landgerichts.
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