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   BayObLG, 14.12.2004 - 3Z BR 134/04   

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https://dejure.org/2004,9144
BayObLG, 14.12.2004 - 3Z BR 134/04 (https://dejure.org/2004,9144)
BayObLG, Entscheidung vom 14.12.2004 - 3Z BR 134/04 (https://dejure.org/2004,9144)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Dezember 2004 - 3Z BR 134/04 (https://dejure.org/2004,9144)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung von Gewerkschaftsvertretern für den Aufsichtsrat; Gerichtliches Auswahlermessen bei Vorschlägen konkurrierender Gewerkschaften; Ermittlungspflicht und Aufklärungspflicht des Gerichts bezüglich der Tarifmächtigkeit einer Gewerkschaft; Berücksichtigung ...

  • Judicialis

    MitbestG § 7 Abs. 2; ; FGG § 145

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MitbestG § 7 Abs. 2; FGG § 145
    Auswahlermessen des Gerichts bei Bestellung von Gewerkschaftsvertretern für Aufsichtsrat - geschlechtsspezifische Kriterien zur Wahrung der Gleichberechtigung - Prüfung der Gewerkschaftseigenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 20.08.1997 - 3Z BR 193/97

    Freies Ermessen bei gerichtlicher Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern der

    Auszug aus BayObLG, 14.12.2004 - 3Z BR 134/04
    Bei der Bestellung von Gewerkschaftsvertretern für den Aufsichtsrat mitbestimmter Unternehmen steht dem Gericht bei Vorschlägen konkurrierender Gewerkschaften ein freies Auswahlermessen zu (vgl. BayObLGZ 1997, 262).

    Das Gericht entscheidet bei der Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern grundsätzlich nach freiem Ermessen ohne Bindung an Anträge (vgl. BayObLGZ 1997, 262 = DB 1997, 2599; Hüffer AktG 6. Aufl. § 104 Rn. 5).

    c) Da das Landgericht in einer vom Rechtsbeschwerdegericht nicht zu beanstandenden Weise zu Grunde gelegt hat, dass es die Auswahl zwischen Vorschlägen konkurrierender Gewerkschaften zu treffen habe, konnte es unter den Vorgeschlagenen nach seinem Ermessen auswählen (BayObLGZ 1997, 262/265).

  • BAG, 09.07.1968 - 1 ABR 2/67

    Tariffähigkeit von Vereinigungen -; Anforderungen bezüglich der Mitgliederzahl

    Auszug aus BayObLG, 14.12.2004 - 3Z BR 134/04
    (vgl. BayObLG aaO sowie BAGE 95, 47 = MDR 2001, 281 unter Hinweis auf die Definition in Nr. A III 2 des Staatsvertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 18.5.1990 und dem Gemeinsamen Protokoll über Leitsätze, in Verbindung mit dem Zustimmungsgesetz des Deutschen Bundestages vom 25.6.1990 -BGBl. II S. 518 - der Gesetzgeber hatte im Wesentlichen die Begriffsbestimmung der zuvor ergangenen Rechtsprechung bestätigt, z.B. BAGE 21, 98/101 f.; diese war wiederum vom Bundesverfassungsgericht gebilligt worden ,vgl. BVerfGE 38, 281/306 f.; 88, 5/15).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 296/88

    Gewerkschaftliche Beratungshilfe

    Auszug aus BayObLG, 14.12.2004 - 3Z BR 134/04
    (vgl. BayObLG aaO sowie BAGE 95, 47 = MDR 2001, 281 unter Hinweis auf die Definition in Nr. A III 2 des Staatsvertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 18.5.1990 und dem Gemeinsamen Protokoll über Leitsätze, in Verbindung mit dem Zustimmungsgesetz des Deutschen Bundestages vom 25.6.1990 -BGBl. II S. 518 - der Gesetzgeber hatte im Wesentlichen die Begriffsbestimmung der zuvor ergangenen Rechtsprechung bestätigt, z.B. BAGE 21, 98/101 f.; diese war wiederum vom Bundesverfassungsgericht gebilligt worden ,vgl. BVerfGE 38, 281/306 f.; 88, 5/15).
  • BayObLG, 22.11.1995 - 3Z BR 230/95

    Auswahl eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 14.12.2004 - 3Z BR 134/04
    Hierbei hat es die Grenzen des ihm eingeräumten Auswahlermessens nicht überschritten und sich insbesondere nicht von sachwidrigen Überlegungen leiten lassen (vgl. zu den Grenzen der Überprüfung einer Auswahlentscheidung des Tatrichters BayObLG Report 2004, 251 und FamRZ 1996, 507).
  • BAG, 25.03.1992 - 7 ABR 65/90

    Nachweis des Vertretenseins einer Gewerkschaft im Betrieb

    Auszug aus BayObLG, 14.12.2004 - 3Z BR 134/04
    Zum anderen ist in einem Unternehmen vertreten jede Gewerkschaft, zu deren Mitgliedern wenigstens ein Arbeitnehmer des Unternehmens gehört (vgl. BAGE 70, 85 = NJW 1993, 612; Raiser MitbestG 3. Aufl. § 7 Rn. 19 m.w.N).
  • BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 21/99

    Rechtskraft - Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus BayObLG, 14.12.2004 - 3Z BR 134/04
    (vgl. BayObLG aaO sowie BAGE 95, 47 = MDR 2001, 281 unter Hinweis auf die Definition in Nr. A III 2 des Staatsvertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 18.5.1990 und dem Gemeinsamen Protokoll über Leitsätze, in Verbindung mit dem Zustimmungsgesetz des Deutschen Bundestages vom 25.6.1990 -BGBl. II S. 518 - der Gesetzgeber hatte im Wesentlichen die Begriffsbestimmung der zuvor ergangenen Rechtsprechung bestätigt, z.B. BAGE 21, 98/101 f.; diese war wiederum vom Bundesverfassungsgericht gebilligt worden ,vgl. BVerfGE 38, 281/306 f.; 88, 5/15).
  • BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65

    Arbeitnehmerkammern

    Auszug aus BayObLG, 14.12.2004 - 3Z BR 134/04
    (vgl. BayObLG aaO sowie BAGE 95, 47 = MDR 2001, 281 unter Hinweis auf die Definition in Nr. A III 2 des Staatsvertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 18.5.1990 und dem Gemeinsamen Protokoll über Leitsätze, in Verbindung mit dem Zustimmungsgesetz des Deutschen Bundestages vom 25.6.1990 -BGBl. II S. 518 - der Gesetzgeber hatte im Wesentlichen die Begriffsbestimmung der zuvor ergangenen Rechtsprechung bestätigt, z.B. BAGE 21, 98/101 f.; diese war wiederum vom Bundesverfassungsgericht gebilligt worden ,vgl. BVerfGE 38, 281/306 f.; 88, 5/15).
  • OLG Stuttgart, 24.02.2017 - 20 W 8/16

    Gerichtliche Ergänzung des Aufsichtsrats einer mitbestimmten Aktiengesellschaft

    Nach verbreiteter Auffassung (a. A. indes OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 08.09.2014 - 20 W 148/14 - juris Tz. 44 ff.; ablehnend etwa auch BayObLG, Beschl. v. 14.12.2004 - 3Z BR 134/04 - juris Tz. 42 und Spindler, in: Spindler/Stilz, AktG, 3. Aufl., § 104 Rn. 47; zurückhaltend Koch, in: Hüffer/Koch, AktG, 12. Aufl. § 104 Rn. 14; s. auch Hopt/Roth, in: Großkommentar-AktG, 4. Aufl., § 104 Rn. 78, wonach praktisch die Wahl einer bestimmten Person kaum sicher vorauszusagen sei, so dass eine tatsächliche Bindung des Gerichts häufig zu verneinen sein werde) soll oder gar muss das Gericht in einem solchen Fall die Person bestellen, die von dem zuständigen Gremium voraussichtlich bestellt worden wäre (vgl. u.a. LG Wuppertal, BB 1978, 1380; Drygala, in: Schmidt/Lutter, AktG, 3. Aufl., § 104 Rn. 24; Habersack, in: MüKo-AktG, 4. Aufl., § 104 Rn. 35 m. w. N.; im Ausgangspunkt auch Hopt/Roth, in: Großkommentar-AktG, 4. Aufl., § 104 Rn. 78).
  • OLG München, 19.11.2008 - 31 Wx 99/07

    Konzernmitbestimmung: Anforderungen an eine mitbestimmungsrechtliche Zurechnung

    a) Die Aktivlegitimation der Antragstellerin für das vorliegende Statusverfahren ergibt sich aus § 98 Abs. 2 AktG i.V.m. § 6 Abs. 2, § 7 Abs. 2 Nr. 1 und § 16 Abs. 2 MitbestG (vgl. BayObLG AG 2005, 350; MünchKommAktG/Gach 3. Aufl. § 7 MitbestG Rn. 30).
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