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BayObLG, 15.01.1985 - BReg. 1 Z 89/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zur Frage, ob ein Testament auslegungsbedürftig ist; Umfang der Überprüfung einer Auslegung des Tatsachengerichts durch das Beschwerdegericht; Zur Frage, ob eine Unterschrift Ergänzungen und Änderungen auf dem selben Blatt auf dem das Testament niedergechsrieben ist ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hof - VI 277/84
- LG Hof, 16.10.1984 - T 38/84
- BayObLG, 15.01.1985 - BReg. 1 Z 89/84
Papierfundstellen
- Rpfleger 1985, 183
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.03.1974 - IV ZR 133/73
Gültigkeit von späteren Ergänzungen eines eigenhändigen Testaments - Gültigkeit …
Auszug aus BayObLG, 15.01.1985 - BReg. 1 Z 89/84
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1974, 1083/1084) sind Ergänzungen und Änderungen, die sich auf demselben Bogen oder Blatt befinden, auf dem auch das Testament niedergeschrieben ist, die aber von der Unterschrift des Erblassers räumlich gesehen nicht gedeckt werden, gleichwohl rechtlich von der auf dem Testament bereits befindlichen Unterschrift dann gedeckt, wenn die Auslegung des Testaments ergibt, daß sie von der vorhandenen Unterschrift nach dem Willen des Erblassers umfaßt sein sollen (vgl. BayObLGZ 1984 Nr. 37).
- BayObLG, 29.08.1985 - BReg. 1 Z 47/85
Auslegung eines Testamentes; Abänderung eines Testaments; Wechselbezüglichkeit …
Dabei brauchen die Schlußfolgerungen nicht zwingend zu sein, es genügt, wenn sie möglich sind, mag auch eine andere Schlußfolgerung ebenso nahe oder gar noch näher liegen (ständige Rechtsprechung des Senats, BayObLGZ 1984, 246/250, zuletzt Senatsbeschluß vom 15.1.1985 - BReg. 1 Z 89/84 S. 7).